Larsolf Posted March 20, 2006 at 02:44 PM Share Posted March 20, 2006 at 02:44 PM Hallo,man hört ja immer wieder auch im Wo Forum,das es bald änderungen im Waffenrecht geben soll,gerade eben auch mit dieser Beitler-Geschichte :x . Ich als Anfänger im Schießssport bin nun etwas verunsichert,habe auch keine Ahnung wie sowas ausgehen könnte. Mich ärgert es nur das ich nicht weiss worauf ich mich in einem jahr freuen kann/darf. Kann es sein das es dann mein geliebtes xr15 net mehr gibt? Hoffentlich nicht. :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted March 20, 2006 at 03:07 PM Share Posted March 20, 2006 at 03:07 PM  Für das XR 15 gibt es Feststellungsbescheide nach § 2 Abs. 5 WaffG i.V. m. § 48 Abs. 3 WaffG des BKA vom 06.12. und 07.12.2005 worin im Ergebnis der Beurteilung bestätigt wird, dass es keine Kriegswaffen im Sinne des KWKG sind. Lediglich die XR - Modelle mit einschiebbarer Schulterstütze sind vom Verbot zur schießsportlichen Anwendung nach § 6 Abs. 1 AWaffV erfasst. soo, ich hoffe dass sich jetzt hier kein Tipfehler eingeschlichen hat. soweit mir bekannt ist hatte das BWT 3, um welches hier grösstenteils geht, diesen Feststellungsbescheid noch nicht ... wenn nicht lasse ich mich gern korrigieren Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted March 20, 2006 at 03:16 PM Share Posted March 20, 2006 at 03:16 PM Auch wuerde ich mich vom Geruechten nicht abhalten lassen meinem Hobby nachzugehen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted March 20, 2006 at 07:07 PM Share Posted March 20, 2006 at 07:07 PM Auch wuerde ich mich vom Geruechten nicht abhalten lassen meinem Hobby nachzugehen. Völlig richtig :!: Larslof hat wahrscheinlich von dem Theater um die Waffenverordnung oder wie dat Ding heißt ,erfahren. Es wird vieles herumgedichtet und eine Horrormeldung jagt die nächste. Aber das WaffG steht nicht zur Diskussion. Ich würde mir auch nicht den Tag versauen lassen mit Gerüchten, denn nicht nur zum Thema Waffen gibt es schlechte Nachrichten. Es gibt ja auch ein Gerücht ( "BILD" :mrgreen: ) , daß angeblich 2012 oder so in etwa ein großer Asteroid einschlägt. Entweder man resigniert und macht gor nix mehr .. lohnt ja doch nichts mehr . Oder man macht erst recht um noch soviel wie möglich zu erleben. Zumindest beim Schießsport mach ich es so ( im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Larsolf Posted March 20, 2006 at 07:25 PM Author Share Posted March 20, 2006 at 07:25 PM Also ich hab da nicht so die Ahnung inwieweit die "Verordnung" etwas beeinflusst,aber sehe ich das richtig das die keinen neuen 37er mehr einführen können,oder gar die Halbautomaten ganz verbieten?DAs kann doch nicht so einfach sein oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted March 20, 2006 at 07:32 PM Share Posted March 20, 2006 at 07:32 PM Ich hab mir zu der Zeit von Erfurt meine Flinte gekauft, so billig wie zu dem Zeitpunkt werde Ich wahrscheinlich nie mehr an eine Remington 870 kommen :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted March 20, 2006 at 07:49 PM Share Posted March 20, 2006 at 07:49 PM  Lediglich die XR - Modelle mit einschiebbarer Schulterstütze sind vom Verbot zur schießsportlichen Anwendung nach § 6 Abs. 1 AWaffV erfasst. wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen. ein xr15, das dem ar15 optisch sehr nahe kommt aufgrund von mfd, tragegriff, magazin, pistolengriff ist dann vom schießsport ausgeschlossen, wenn die lauflänge unter 42cm beträgt. so z.b. bei der m4-variante. das ist sie dann allerdings mit und ohne schiebeschaft... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted March 20, 2006 at 08:09 PM Share Posted March 20, 2006 at 08:09 PM wo soll das so stehen? wenn lauflänge >42cm, hülsenlänge >40mm (also bei .223rem), magazin vor dem abzug ist die waffe zwar eine anscheinwaffe, aber vom schießsport NICHT ausgeschlossen. im Feststellungsbescheid vom 07.12.2006 AZ: KT 21/ZV 25 - 5164.01 Z 92 - B unter Ergebnis der Beurteilung : ... ... IX. Die oben unter den Nr. 4, 5 und 6 genannten Schußwaffen sind von dem Verbot zur schießsportlichen Verwendung nach § 6 Absatz 1 AWaffV erfasst. dabei geht es aber nicht um die einschiebbare Schulterstütze vordergründig (sorry, habe ich unterschlagen) sondern in dem Falle um die Lauflängen der Modelle Standard 14,5 , Compact in .223 und Conpact in 9 mm Luger . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted March 20, 2006 at 08:29 PM Share Posted March 20, 2006 at 08:29 PM im Feststellungsbescheid vom 07.12.2006 AZ: KT 21/ZV 25 - 5164.01 Z 92 - B.... Und nun bitte die Lottozahlen vom nächsten Samstag... :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted March 20, 2006 at 08:40 PM Share Posted March 20, 2006 at 08:40 PM  ha ha ha - alter Fiesling (um mal mit dem Jargon der Ente zu sprechen) :x    Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted March 20, 2006 at 08:49 PM Share Posted March 20, 2006 at 08:49 PM Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted March 21, 2006 at 06:54 AM Share Posted March 21, 2006 at 06:54 AM aber das ist doch genau das, was ich geschrieben habe: die vom schießsport ausgeschlossenen waffen sind anscheinwaffen. anscheinwaffen sind dann vom schießsport ausgeschlossen, WENN: 1. lauflänge unter 42cm oder 2. hülsenlänge unter 40mm oder 3. magazin hinter dem abzug ansonsten sind anscheinwaffen vom schießsport nicht ausgeschlossen - egal ob einschiebare schulterstütze oder nicht. eigentlich ist der §6 der vo hier ziemlich eindeutig. das ist nun wirklich nix neues - übrigens hat schumacher und auch oa in allen anzeigen schon weit vor veröffentlichung der bka-bescheide darauf hingewiesen, daß diese vom schießsport ausgeschlossenen waffen durch sportschützen nicht zu erwerben sind. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Yorck Neuser Posted March 22, 2006 at 03:51 PM Share Posted March 22, 2006 at 03:51 PM Um vielleicht noch einmal auf das Eingangsthema zurück zu kommen. Es ist in der Tat geplant, nach der Verabschiedung der allg. Verwaltungsvorschrift zum WaffG eine weitere Novellierung des WaffG in Teilen in Angriff zu nehmen. Konkrete Aufforderungen und Maßgaben sind zu diesem Zwecke von Seiten der Innen-Minister-Konferenz an das BMI weiter gegeben worden. Mir wurde in diesem Zusammenhang von den zuständigen Mitarbeitern des BMI auf meine Nachfrage hin bestätigt, dass durch diese Neuregelung sogar Teile der dann gerade erst vorher erlassenen allg. Verwaltungsvorschrift wieder obsulet sein könnten. Auf meine Frage warum man dann nicht erst das WaffG passend ändert und dann eine neue Verwaltungsvorschrift erlässt, bekam ich die Auskunft, dass man zuerst zumindest in den Bereichen, in denen derzeit eine Einigkeit besteht (im Bundestag bzw. Bundesrat) klare Regelungen haben wollte, da nicht klar ist, wie lange ein neues Novellierungsvorhaben dauern kann. Grundsätzlich können bei einer erneuten Novellierung die Karten ganz neu gemischt werden. Um aber auf die andere Eingangsfrage zurück zu kommen. Nur aufgrund dessen, dss ich nicht genau weiss, wie einzelne Regelungen in ein paar Jahren aussehen werden, würde ich mir mein Hobby nicht vermiesen lassen oder mich sonstwie einschränken lassen. Ansonsten wären die weiteren Entfaltungsmöglichkeiten bei den derzeitigen Zukunftsaussichten unseres Landes empfindlich eingeschränkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted March 22, 2006 at 05:40 PM Share Posted March 22, 2006 at 05:40 PM Nur aufgrund dessen, dss ich nicht genau weiss, wie einzelne Regelungen in ein paar Jahren aussehen werden, würde ich mir mein Hobby nicht vermiesen lassen oder mich sonstwie einschränken lassen. Ansonsten wären die weiteren Entfaltungsmöglichkeiten bei den derzeitigen Zukunftsaussichten unseres Landes empfindlich eingeschränkt. Gut gebrüllt, Löwe! :!: Meine Rede! Leutz: KAUFEN, KAUFEN, KAUFEN was die WBK und der Geldbeutel hergeben (natürlich nur MIT BKA-Bescheid)!!! Die Masse macht's! 8) GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 13, 2006 at 07:55 AM Share Posted July 13, 2006 at 07:55 AM Ich hatte wegen dieses und ähnlicher Threads auf WO meinen Bundestagsabgeordenten damals kontaktiert, ob er von irgendwelchen geplanten Änderung am Waffengesetz weiß. Damals Fehlanzeige. Jetzt erhielt ich e-mail von ihm: Sehr geehrter Herr , Herr Nitzsche hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengestzes vorliegen und möchte Ihnen diesen gern zukommen lassen. Bitte übermitteln Sie mir Ihre Anschrift, damit ich Ihnen diesen Gesetzesantrag schicken kann. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Juliane Habel Mitarbeiterin des MdB Hätte nicht gedacht, dass der bzw. seine Sekretärin nach einem Vierteljahr noch an mich denkt. :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted July 13, 2006 at 08:44 AM Share Posted July 13, 2006 at 08:44 AM Tatsächlich bemerkenswert! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted July 13, 2006 at 11:14 AM Share Posted July 13, 2006 at 11:14 AM wann werden wir denn einzelheiten darüber erfahren? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 13, 2006 at 11:27 AM Share Posted July 13, 2006 at 11:27 AM wann werden wir denn einzelheiten darüber erfahren? Vermutlich hätte ich schon den Text präsentieren können, wenn mein blödes Outlook bzw. der Exchange-Server nicht exakt an dem Tag ausgestiegen wäre, als die Nachricht kam. Ich hoffe, dass das Dokument vorab ald pdf kommt, dann könnte ich es sofort hier reinstellen. Falls es in Papierform zu mir nach Hause geschickt wird, dauerts vermutlich bis nächste Woche. Wenn das aber schon vor einer Woche an die Bundestagsabgeordneten ging, hat vielleicht schon jemand anderes nähere Informationen?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 13, 2006 at 11:38 AM Share Posted July 13, 2006 at 11:38 AM Dann ruf doch die Frau Habel an oder schick eine Mail! Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 13, 2006 at 11:45 AM Share Posted July 13, 2006 at 11:45 AM Dann ruf doch die Frau Habel an oder schick eine Mail! Habe mich missverständlich ausgedrückt. Vor einer Woche hat "mein" Abgeordneter mir die mail geschickt, wegen techn. Probleme habe ich die aber erst heut Vormittag lesen und antworten können. Er musste eine Woche auf meine Antwort warten, nicht umgekehrt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 13, 2006 at 12:00 PM Share Posted July 13, 2006 at 12:00 PM OK, ich habe mich auch missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, du solltest bei der Antwort (Entschuldigung für Verzögerung wegen blablabla) reinschreiben - oder eben sagen -, dass du dich auch über eine maschinenlesbare Kopie freuen würdest. Frau Habel meint sicher eine Zusendung per Snailmail (darum die Frage nach deiner Adresse). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 13, 2006 at 12:06 PM Share Posted July 13, 2006 at 12:06 PM Ey, Alte! Viel Danke für die voll krasse Mail von die letzte Woche. Mein Scheisserechner hat leider elektro-aids gehabt, so dasse die Kacke erst heute aus die Drucker geflogen ist. Voll krass Alde. Jetzt fragen mich meine Kumpelz natürlich, ob ich schwul im Hirn bin oder was. Zieh mir aber nie rosa Hemden an, ey ... Deswegen nochmal die voll konkrete Frage: Kannze die Chaisse nochemal mit die normahle Brief an meine Oma schikke?? Wäre echt gail, ey. Dröhn Dir auch gern mal einen rein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 13, 2006 at 12:08 PM Share Posted July 13, 2006 at 12:08 PM OK, ich habe mich auch missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, du solltest bei der Antwort (Entschuldigung für Verzögerung wegen blablabla) reinschreiben - oder eben sagen -, dass du dich auch über eine maschinenlesbare Kopie freuen würdest. Frau Habel meint sicher eine Zusendung per Snailmail (darum die Frage nach deiner Adresse). Ach so. Keine Bange, das ist schon lange erledigt, hätte ich vielleicht gleich posten sollen: Sehr geehrte Frau Habel, entschuldigen Sie bitte die späte Reaktion, dies ist meine dienstliche e-mail-Adresse und ich war im Urlaub. Mein Adresse lautet: xxx xxx xxx Falls das Dokument auch als pdf-Datei vorliegt, können Sie natürlich auch diese senden. Vielen Dank im voraus. Mit freundlichem Gruß xxx P.S.: Vielen Dank auch an Hr. Nitzsche, ich bin echt positiv überrascht!!! Das mit dem Urlaub stimmt nicht, aber ich weiß nicht ob Frau Habel weiß, was ein Exchange-Server ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 13, 2006 at 12:10 PM Share Posted July 13, 2006 at 12:10 PM Ach Ente, genau so wollte ich das ursprünglich schreiben. Aber ich hatte gerade kein Blatt Klopapier zur Hand und nur so hätte es authentisch gewirkt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted July 13, 2006 at 02:44 PM Share Posted July 13, 2006 at 02:44 PM Herr ich_bins schreibt nur auf Kloopapier mit dem Zeigefinger voll.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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