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Neuregelung des Waffenrechts?


Larsolf

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Das Schreiben ist jetzt als Kopie in der Post gewesen:

http://www.bundesrat.de/cln_051/nn_6906/SharedDocs/Drucksachen/2006/0201-300/233-06,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/233-06.pdf

Bundesrat Drucksache 233/06

28.03.06

Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln

Telefon: 0221/97668-0, Telefax: 0221/97668-338

ISSN 0720-2946

Gesetzesantrag

der Freien und Hansestadt Hamburg

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes

A. Problem und Ziel

Eine Reihe von Gewaltdelikten aus der jüngsten Zeit, bei denen unter

Verwendung von Waffen, insbesondere von gefährlichen Messern, Menschen

getötet oder verletzt wurden, machen ein zeitnahes und entschiedenes

Handeln erforderlich. Da sich die Gewaltdelikte zu einem erheblichen Teil auf

bestimmte Örtlichkeiten in Großstädten konzentrieren, erscheint ein Verbot des

Führens von Waffen in den betroffenen öffentlichen Straßen und Plätzen als

ein geeignetes Mittel, dieser Gewaltentwicklung wirksam zu begegnen. Ein

derartiges Verbot kann aber ohne eine Änderung des Waffengesetzes nicht

sachgerecht realisiert werden.

B. Lösung

Änderung des Waffengesetzes. Durch eine Öffnungsklausel soll für die Länder

die Möglichkeit geschaffen werden, für öffentliche Straßen und Plätze das

Führen von Waffen zu verbieten, wenn an diesen Orten wiederholt

Gewaltstraftaten begangen worden sind und dort auch künftig mit der

Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. (...)

Also ein ziemlich alter Hut...

Naja, immerhin hat "mein" Abgeordneter an mich gedacht und zumindest scheint nichts schlimmeres, bezogen auf Sportschützen, in der Mache zu sein.

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