rugerclub Posted January 10, 2003 at 11:10 AM Share Posted January 10, 2003 at 11:10 AM § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition (1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht. (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2)3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen. (3) Wer Schusswaffen, Munition oder verbotene Waffen besitzt, hat der zuständigen Behörde die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen Maßnahmen auf Verlangen nachzuweisen. Bestehen begründete Zweifel an einer sicheren Aufbewahrung, kann die Behörde vom Besitzer verlangen, dass dieser ihr zur Überprüfung der sicheren Aufbewahrung Zutritt zum Ort der Aufbewahrung gewährt. Wohnräume dürfen gegen den Willen des Inhabers nur zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit betreten werden; das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. (4) Entspricht die bisherige Aufbewahrung von Waffen oder Munition, deren Erwerb und Besitz ihrer Art nach der Erlaubnis bedarf, nicht den in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nach Absatz 5 festgelegten Anforderungen, so hat der Besitzer bis zum 30. August 2003 die ergänzenden Vorkehrungen zur Gewährleistung einer diesen Anforderungen entsprechenden Aufbewahrung vorzunehmen. Dies ist gegenüber der zuständigen Behörde innerhalb der Frist des Satzes 1 anzuzeigen und nachzuweisen. (5) Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, nach Anhörung der beteiligten Kreise durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Standes der Technik, der Art und Zahl der Waffen oder Munition und der Örtlichkeit von den Anforderungen an die Aufbewahrung abzusehen oder zusätzliche Anforderungen festzulegen. Dabei können auch Anforderungen an technische Sicherungssysteme zur Verhinderung einer unberechtigten Nutzung von Schusswaffen festgelegt werden. (6) Ist im Einzelfall, insbesondere wegen der Art und Zahl der aufzubewahrenden Waffen oder Munition oder wegen des Ortes der Aufbewahrung, ein höherer Sicherheitsstandard erforderlich, hat die zuständige Behörde die notwendigen Ergänzungen anzuordnen und zu deren Umsetzung eine angemessene Frist zu setzen. 1) Herausgegeben im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln. 2) Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. 3) Herausgegeben im Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted January 10, 2003 at 11:26 AM Share Posted January 10, 2003 at 11:26 AM bei mir: ikea schrank aus blech, mit lüftungsschlitzen und sicherheitsschloss. dürfte auch im brandfall kein risiko darstellen, da die munition fast ungedämmt verpuffen kann. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted January 10, 2003 at 11:35 AM Author Share Posted January 10, 2003 at 11:35 AM Bei mir ähnlich, ausser das ich zwei Schlösser drauf habe (alte Deutsche Bank Wertpapiertresor). aber wie steht es im Gesetz? Ich finde darüber keine Spezifikation. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted January 10, 2003 at 11:58 AM Share Posted January 10, 2003 at 11:58 AM Sieht bei mir auch ähnlich aus, einen alten Stahlschrank mit 2 Panzerüberfallen und 2 Dicken vorhänge Schlössern. 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
alter Herr Posted January 10, 2003 at 12:05 PM Share Posted January 10, 2003 at 12:05 PM @rugerclub Stimmt, es ist auch (noch) nicht näher spezifiziert. Wir müssen also die Verordnungen abwarten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted January 10, 2003 at 02:17 PM Share Posted January 10, 2003 at 02:17 PM Man sehe auch den Thread "Munition im Tresor" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 20, 2006 at 01:48 PM Share Posted March 20, 2006 at 01:48 PM Jung: Potsdam wird Hauptquartier der EU-Mission Trotz Bedenken will SPD-Fraktionschef Peter Struck einen Bundeswehr-Einsatz im Kongo mittragen. "Ich will die Risiken nicht klein reden und rate zur Vorsicht", sagte er. Dennoch werde er in seiner Fraktion um Zustimmung für das Bundestagsmandat werben. Heute beraten auch die EU-Außenminister in Brüssel. Verteidigungsminister Jung verteidigte unterdessen den geplanten Einsatz und sagte, er soll vom Bundeswehr-Standort Potsdam aus geleitet werden. 20.03.2006 -------------------------------------------------------------------------------- "Wir haben gemeinsam abgesprochen, dass das Führungshauptquartier in Potsdam die Gesamtverantwortung für den Einsatz übernimmt", sagte Franz Josef Jung (CDU) nach Gesprächen mit Militärs aus anderen EU-Staaten im Hessischen Rundfunk. "Das Hauptquartier in Kinshasa stellen die Franzosen." Der Einsatz der Bundeswehr muss vom Bundestag beschlossen werden. SPD-Fraktionschef Struck sagte der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" weiter, entscheidend sei, dass Deutschland keine Kampftruppen in das afrikanische Land entsende und dass die beteiligten Soldaten mit dem bestmöglichen Schutz nach Kinshasa geschickt würden. Weitere Voraussetzungen seien ein UNO-Mandat und die Befristung des Einsatzes auf vier Monate. Die Regierung des Kongo hatte einem Einsatz von EU-Soldaten zur Überwachung der für Juni geplanten Wahlen in dem zentralafrikanischen Land zugestimmt. Bildquelle dpaNiels Annen"Engagement ist überzeugend" Der SPD-Außenpolitiker Niels Annen sagte der "Berliner Zeitung": "Die politische Begründung für das Engagement in Afrika ist überzeugend, hinsichtlich der Umsetzung gibt es aber noch viele Fragen." Aber auch er ließ erkennen, dass er einer Kongo-Mission zustimmen werde. Verteidigungsminister Jung erklärte in der ARD, Deutschland werde nach enger Abstimmung innerhalb der EU Verantwortung übernehmen. Eine friedliche Entwicklung in Afrika sei in europäischem Interesse, sagte der CDU-Politiker. Bundeswehrverband äußert Zweifel Der Bundeswehrverband hat starke Zweifel am geplanten Einsatz deutscher Soldaten im Kongo geäußert. Die geplante Stationierung könne keine wirkliche Absicherung von freien Wahlen gewährleisten, sagte Verbandschef Bernhard Gertz im Deutschlandfunk. Es sei nicht sinnvoll, "hier und da sektoral in einer Art militärisch-politischem Aktionismus" Soldaten zu stationieren und zugleich das Land nach vier Monaten wieder sich selbst zu überlassen. Dies sei kein Beitrag zur einer demokratischen Entwicklung des Kongo. Aktuell Kongo stimmt Einsatz von EU-Soldaten zu Es fehle bisher an einer nachhaltigen europäischen Afrika-Strategie, sagte Gertz. Stattdessen operierten die Europäer unabhängig und unkoordiniert voneinander. Gertz warnte zugleich vor Gefahren für die deutschen Soldaten. So könne die Bundeswehr zwar zur Evakuierung beitragen, doch sei das Land sechs Mal so groß wie die Bundesrepublik und die Straßenverhältnisse seien schlecht. Wenn wirklich Evakuierungen notwendig würden, "dann kann es zu Kampfhandlungen kommen, in die auch deutsche Soldaten verwickelt werden würden und dann kann das Ganze ziemlich schnell sehr blutig und unangenehm für alle Beteiligten werden", warnte er. Kongo-Regierung für EU-Einsatz Die Regierung des Kongo hat unterdessen einem Einsatz von EU-Soldaten zur Überwachung der geplanten Wahlen zugestimmt. EU-Chefdiplomat Javier Solana und Kongos Präsident Joseph Kabila einigten sich nach Angaben aus diplomatischen Kreisen am Sonntag in Kinshasa grundsätzlich auf die Entsendung von EU-Truppen zur Absicherung der Wahlen. Eine Sprecherin Solanas wollte am Sonntag offiziell lediglich "sehr positive Gespräche" mit Kabila bestätigen. Diplomaten in der kongolesischen Hauptstadt zufolge hat Kabila jedoch den Einsatz der rund 1500 EU-Soldaten, die die bereits in Kongo stationierten rund 16.000 Blauhelm-Soldaten der Vereinten Nationen ergänzen sollen, ausdrücklich begrüßt. Vor den ersten freien Wahlen im ehemaligen Zaire seit vier Jahrzehnten am 18 Juni haben die Vereinten Nationen die EU um Entsendung von Soldaten gebeten. Bundestag muss zustimmen An der Kongo-Mission werden voraussichtlich auch etwa 500 deutsche Bundeswehrsoldaten teilnehmen. Die Bundesregierung hat ihr Einverständnis erklärt, sofern auch andere EU-Staaten sich beteiligen und sofern der Einsatz zeitlich auf die Wahlen und räumlich auf das Gebiet der Hauptstadt begrenzt bleibt. Der Bundestag muss noch zustimmen. Solana will an diesem Montag den EU-Außenministern bei einem Treffen in Brüssel ausführlich Bericht über die mit Kabila erzielte Einigung erstatten. Verteidigungsminister Jung (CDU) hatte Solana vergangene Woche eine Frist für die Beiträge anderer Nationen bis Dienstag gesetzt. Bereits heute wollen Militärs mehrerer Länder in Berlin über einen Kongo-Einsatz beraten. In der ARD sagte Jung am Sonntag, Deutschland werde nach enger Abstimmung innerhalb der EU Verantwortung übernehmen. "Das Führungshauptquartier in Kinshasa werden die Franzosen stellen, so dass wir in einer solchen Abstimmung (...) gemeinsam in Europa operieren, um eine friedliche Situation zu gewährleisten." Link to comment Share on other sites More sharing options...
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