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Sportschützen: „Man muss da schon genau hinschauen“


Jägermeister

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Am 12.4.2016 at 13:34 , Gatopardo sagte:

Die Entscheidung über eine Aufnahme in den Verein ansich ist es, über die man als Vorstand befindet.

Aber nur dann, wenn das in der Satzung so verankert ist.

Ansonsten kann man eine Aufnahme per Gericht sogar erzwingen.... wie schon gesagt wurde.

Edited by George
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Aus diesem Grunde steht bei uns in der Satzung sinngemäß drin, daß die Aufnahme 

1. geheim

und 

2. einstimmig 

von der gesamten Vorstandschaft beschlossen werden muß.

Auf diese Art kann man dann auch immer sagen "WIR wollten ja, nur Einer war leider dagegen".  ... wobei wir seit 2003 (Gründung) noch nie einen Ablehnungsfall gehabt hatten.

 

Grüße

Iggy

 

 

p.s. Oben angesprochener Passus in der Satzung entsprang der Angst davor, daß EIN BESTIMMTER MENSCH Aufnahme in unseren Verein wünschen würde, den wir auf Biegen und brechen nicht wollen.

Hat natürlich eine Vorgeschichte, nämlich daß der nach jahrelangen Prozessierens schon mal aus einem Verein entfernt werden mußte. Dieses aber nicht "regulär", da er mehrere diesbezügliche Gerichtsprozesse gewonnen hatte. (Es ist tats. sehr schwierig, Jemanden wieder loszuwerden.) Erst als man ihm draufkam, daß er in seiner Händlereigenschaft Kundenwaffen auf dem Schießstand eingeschossen hat, dem Verein gegenüber diese Tätigkeiten jedoch als privates Einschießen ausgegeben hatte. Für gewerbliche Nutzung hätte er zusätzl. Standnutzungsebühren bezahlen müssen  - um die hat er den Verein schlichtweg jahrelang beschissen - NUR AUF DIESER Schiene konnte man ihn dann letztendlich loswerden.

In unserem "größeren" Verein ist er leider vor etwa 20 Jahren aufgenommen worden; zuletzt hat er diesen durch div. Intrigen gg. Vorstandsmitglieder weitgehend handlungsunfähig gemacht und hat seine Finger nun überall mit drinnen. Der Verein ist jetzt fast im Arsch.

Edited by Iggy
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In einem mir bekannten Verein hat ein professioneller Brunnenvergifter gerade wieder ein Vorstandsamt übernommen.

Der ist auch schon (deswegen) aus anderen Vereinen rausgeflogen, hat sich mittlerweile Dinge zuschulden kommen lassen, die Strafverfolgung rechtfertigen, und mindestens drei Leute stehen bereit, das auch durchzuziehen.

Die Wahl war nach Vereinsrecht illegal, das Protokoll lässt das klar erkennen.

Und der betreffende Vorstand lässt das einfach so mit sich machen....

 

Weicheier.

Edited by George
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vor 16 Minuten, George sagte:

 

Und der betreffende Vorstand lässt das einfach so mit sich machen....

 

Weicheier.

Aber nicht doch !

Würde man "vorher genau hinschauen"  um genau solche Dinge zu vermeiden, also genau die Aussage, welche die Diskussion hier auslöste,

dann wäre man doch ein Blockwart und Totengräber des Schießsports ! :lol::lol:

Schon köstlich, wie man sich die Sachen zurechtbiegen kann bis es auf den Einzelfall paßt :rolleyes:

 

GP

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vor 48 Minuten, Gatopardo sagte:

Aber nicht doch !

Würde man "vorher genau hinschauen"  um genau solche Dinge zu vermeiden, also genau die Aussage, welche die Diskussion hier auslöste,

dann wäre man doch ein Blockwart und Totengräber des Schießsports ! :lol::lol:

Schon köstlich, wie man sich die Sachen zurechtbiegen kann bis es auf den Einzelfall paßt :rolleyes:

 

GP

Ach ne, das hass du vollkommen falsch verstanden. Ich habe mitnichten gesagt "vorher hinschauen".

Es ist mir auch wurscht, ob du den Blockwartfall oder die eigenen Initiative eines Vorsitzenden schlechtmachst - mit Vollhonks muss man umgehen dürfen, ohne als Blockwart beschimpft zu werden.

Also lass stecken, und überleg vorher, ehe du dich so über andere ausläßt.

Edited by George
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Am 14.4.2016 at 15:44 , Jägermeister sagte:

Es ging im Eingangsfall um die Versagung der Aufnahme wegen SV-Äußerungen, nicht um generelle Aufnahme!

Habe ich auch nicht von gesprochen.

Meine Hinweis gilt für die Frage, ob (oder unter welchen Bedingungen) man überhaupt eine Aufnahme verweigern kann, egal welcher Grund.

Edited by George
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