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Waffentransport auf dem Motorrad


Püsterchen

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Tach,

in Anbetracht das es draußen dunkel und laut meiner Uhr zwanzig nach zwo ist müsste es ja eigentlich "gute Nacht" heißen....

Ähm, ich schwafele schon wieder.

Nehmen wir mal an es währe Sommer bzw. mit ein wenig Glück bekommen wir diese Jahr nochmal einen Sommer. Also stellen wir uns mal vor es ist Sommer bei schönsten Sonnenschein 25 °C sprich Mopedwetter. Darf ich ein rechtlich eine Waffe nebst der zugehörigen Bohnen im Rangebag mit dem Moped zum Schießstand fahren ?

Transport eventuell im Topcase (kann verschlossen werden) oder eventuell mit einem Rücksack auf dem Rücken ?

Hat da wer ´ne Ahnung ?

Püsterchen

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Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass "geschlossen" einfach "zu" und nicht "verschlossen" heisst, aber ein 0,50- Euro-Zahlenvorhangschloss am Reissverschluss erspart ggf. Diskussionen mit Ordnungshütern, die diesen Unterschied nicht kennen.:cop:

Achja: Bei Kontrollen: Nie selbst aufmachen, dass sollen die Herren in Grün schön selber tun :captain: (--> verbotenes Führen). Und der Zahlencode - war der 123 oder 345? :oops:

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eine mit einem abzugsschloß geholsterte waffe gilt als nicht zugriffsbereit.

wenn man nun das holster auch noch verschließt.... :roll:

was spricht dagegen. :?

das mit dem abzugsschloß und geholster würde ich als zugriffsbereit sehen, da auch einen leere geholsterte waffe als zugriffsbereit gilt.

bekannterweise spielt es keine rolle ob die waffe geladen oder leer ist, denn wenn sie im holster steckt, ist die waffe zugriffsbereit. da unterscheidet niemand, ob leer, geladen oder mit abzugsschloß, sondern es soll verhindert werden, daß man überhaupt "schnell" an eine waffe gelangt.

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ansonsten ist es beim transport auf dem motorrad wie bei jedem transport.

waffe in ein verschlossenes behältnis und "getrennt" davon. also durchaus im gleichen koffer, aber eben in den org. schachteln oder eigener verpackung. dazu würde ich auch keine geladenen magazine dazu neben der waffe liegen haben.

auch muß das behältnis kein koffer oder so sein, denn auch eine tasche aus leder, nylon u.s.w. ist ein behältnis. ebenfalls teile ich die meinung, daß ein behältnis verschlossen sein sollte, da sonst eine zu schnelle zugriffsbereitsschaft unterstellt werden könnte. ein kleines vorhängeschloß am tankrucksack u.s.w. dürfte aber durchaus reichen.

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auch muß das behältnis kein koffer oder so sein, denn auch eine tasche aus leder, nylon u.s.w. ist ein behältnis. ebenfalls teile ich die meinung, daß ein behältnis verschlossen sein sollte, da sonst eine zu schnelle zugriffsbereitsschaft unterstellt werden könnte. ein kleines vorhängeschloß am tankrucksack u.s.w. dürfte aber durchaus reichen.

somit ist ein mit einem schloß versehenes holster auch ein behältnis.

ein bekannte hat mit so einer konstruktion mal die polizeibehörde konfrontiert.

man sieht sowas nicht gerne aber es würde dem gesetz entsprechen.

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liegt da nicht wieder das "tragen" vor. transport ja, tragen nein. weil durch diese konstruktion umgeht man ja bewusst das gesetz, damit man die waffe auf mann/frau tragen kann, was wiederum nicht gesetzeskonform ist ausser mit ausnahmebewilligung. man erweckt also den anschein, dass man zum tragen einer waffe berechtigt ist im sinne einer waffentragbewilligung.

so oder so: einfach nicht zu kompliziert machen - ich habe meinen rangebag, leg waffen rein, muni in box getrennt von mag und waffen, steig ins auto und fahre los.

als kinder haben wir damals die stgw90 per tragriemen am rücken getragen, klappschaft rein, aufn roller und los ;) keine probleme.

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So, Zusatz zu meinem obigen Posting:

Nur wenn man verreist und damit die Bedingungen der Waffenaufbewahrung praxisnah erleichter sind, ist ein Abzugsschloss und ggf. Demontage des Verschlusses sinnvoll - denn wenn was "scharfes" wegkommt, kann man nachweisen, dass man alles in seiner Macht stehende getan hat, um Missbrauch zu unterbinden. Das rettet ggf. die WBK.

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Im deutschen Waffenrecht gibt es diesen Ausdruck nicht.

Bei uns heisst es "führen", egal ob Koffer oder Holster.

führen im koffer wäre es nur, wenn die waffe durchgeladen z.b. im aktenkoffer transportiert wird.

aber mal eine andere frage - darf munition auch nur dann transportiert werden, wenn sie nicht zugriffsbereit ist? ich meine also ohne eine waffe dabei zu haben.

einfaches beispiel - darf ich munition lose in der tasche transportieren (also ein paar schuß), wenn ich keine waffe dabei habe?

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aber mal eine andere frage - darf munition auch nur dann transportiert werden, wenn sie nicht zugriffsbereit ist? ich meine also ohne eine waffe dabei zu haben.

Du kannst dir die Mumpeln zwischen die Zähne stecken und durch die Fussgängerpassage marschieren - legal! (Aber ziemlich blöd)

Es gibt kein "Führen" bei Munition.

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mein beitrag bezog sich auf die holster/schlossgeschichte.

nunja, transportieren von munition lose im hosensack?

da hier wieder die sicherheitsansprüche verletzt werden könnten würde ich mal "nein" sagen...gefährung von mitmenschen, ev. schussauslösung durch zustammenstossen der munition im sack blabla...wenn was gefunden werden soll, dann wirds auch gefunden dh. irgendwas ist an abnormalen transportmöglichkeiten/arten immer zu finden, was nicht gesetzeskonform ist. somit einfach die muni getrennt von mag und waffen transportieren und nur zum büma oder schiessstand. einfache sache, warum sich also komplizierte wege suchen :wink:

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