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Waffentransport auf dem Motorrad


Püsterchen

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second6,

das hat mit Sicherheitsfragen nichts zu tun. Es geht vielmehr um die Quadratur des Kreises. Grundsätzlich soll der Sportschütze/Jäger mit seiner Waffe nicht auf der Straße rumlaufen. Aber irgendwie muß er ja auf den Schießstand oder zum Büchsenmacher oder ins Revier kommen. Und dann hat man ja noch das Problem, daß der Sportschütze (falls er mal erwischt werden sollte) immer noch behaupten kann, er sei gerade auf dem Weg zum Büchsenmacher oä. Also werden ein paar Schikanen eingebaut und alles noch schön schwammig formuliert. Mit Logik läßt sich das nicht erklären.

Als ich mir bei Frankonia einen UHR gekauft habe, hat ihn der Verkäufer in eine Plastiktüte gesteckt und einen Knoten reingemacht (in die Tüte!) - fertig. In der anderen Plastiktüte war die Munition, laut Verkäufer so korrekt.

ME ist man mit einer abgeschlossenen Waffentasche und einer ungeladenen Waffe auf der sicheren Seite - auch auf dem Moped.

PS: Waffe führen auf dem Weg zum Revier für Jäger ist mE nach dem neuen WaffG nicht mehr, die Waffe ist bis zur Reviergrenze ebenfalls nicht zugriffsbereit zu transportieren. Bei Frankonia in DA kam mir letztens ein Grünrock auf der Straße entgegen, Büchse mit offenem Verschluß untern Arm. ME nicht mehr erlaubt.

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PS: Waffe führen auf dem Weg zum Revier für Jäger ist mE nach dem neuen WaffG nicht mehr, die Waffe ist bis zur Reviergrenze ebenfalls nicht zugriffsbereit zu transportieren. Bei Frankonia in DA kam mir letztens ein Grünrock auf der Straße entgegen, Büchse mit offenem Verschluß untern Arm. ME nicht mehr erlaubt.

Auch falsch.

Waffe darf auf dem Weg zum Revier ungeladen und zugriffsbereit geführt werden. Ungeladener Revolver im Holster bzw. ungeladene Flinte über der Schulter sind also okay.

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Entschuldige, aber das ist kompletter Schwachsinn.

BITTE einfach mal die entsprechenden Gesetze lesen, nirgends ist das so einfach wie am Computer.

so ... warum ist das kompletter schwachsinn?

kein führen ist es, wenn die waffe nicht zugriffsbereit und getrennt von muni transportiert wird. ist die waffe zwar vor zugriff geschützt, aber dennoch durchgeladen, dann ist es kein transport mehr, sondern führen ...

darum sehe ich es eher so, daß deine aussage schwachsinn ist, zumal ich auch argumente bringe udn nicht stupide auf gesetze verweise.

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Äh...

Anlage 1 WaffG

Im Sinne dieses Gesetzes

(...)

4.

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

Wenn es um ein rechtliches Problem und den rechtlichen Begriff "führen" geht, dann sollte man sich schon am Gesetz orientieren und nicht an "Argumenten".

Aber jeder wie er mag... viel Spass noch mit den "Argumenten", wenn Du mal vor einem Richter stehst.

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Äh...

Anlage 1 WaffG

Im Sinne dieses Gesetzes

(...)

4.

führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt,

Wenn es um ein rechtliches Problem und den rechtlichen Begriff "führen" geht, dann sollte man sich schon am Gesetz orientieren und nicht an "Argumenten".

Aber jeder wie er mag... viel Spass noch mit den "Argumenten", wenn Du mal vor einem Richter stehst.

korrekt ... und gemäß Â§10 Abs. 4 WaffG braucht man zum "führen" eine waffenschein.

eine erlaubnis zum führen bedarf nicht, wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem ort zu einem anderen ort befördert, sofern der transnsport der waffee zu einem von seinem bedürfnis umfassten zwecke oder im zusammenhang damit erfolgt.

insofern hätte ich genauer schreiben müssen, daß es mit dem durchladen dann ein "erlaubnispflichtiges führen" wird. imho kommt es aber letztlich aufs gleiche raus ....

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Entschuldige, aber das ist kompletter Schwachsinn.BITTE einfach mal die entsprechenden Gesetze lesen, nirgends ist das so einfach wie am Computer.

Wenn ich mich recht erinnere, wurde durch das WaffG 2002 der Begriff "Führen" neu definiert. Eingebürgert hat sich aber anscheinend der alte Begriff. Damals hiess das erlaubnisfreie Führen IMHO "Transport" - müsste aber auch nochmal nachlesen.

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Wenn ich mich recht erinnere, wurde durch das WaffG 2002 der Begriff "Führen" neu definiert. Eingebürgert hat sich aber anscheinend der alte Begriff. Damals hiess das erlaubnisfreie Führen IMHO "Transport" - müsste aber auch nochmal nachlesen.

siehst ... genau so war er mir auch in erinnerung.

darum hab ich nochmal nachgelesen und nun ist es scheinbar alles führen, nur daß der alte "transport" nun "erlaubnisfreies führen" ist.

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