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#Selbstschutz: Waffenbehörde Wuppertal versucht die Vergabe von kleinen Waffenscheinen zu erschweren!


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Wer eine Gaswaffe zum Selbstschutz führen möchte, der hat in Deutschland die Möglichkeit, den sogenannten „kleinen Waffenschein“ zu beantragen. Dieser berechtigt nach der Erteilung durch die Waffenbehörde, eine Gaswaffe mit PTB Kennzeichen in der Öffentlichkeit zu tragen, um sich im Falle einer gerechtfertigten Notwehr damit zu verteidigen.

Bereits vor den Vorfällen an Sylvester in Köln, stiegen die Antragszahlen auf kleine Waffenscheine und die Verkäufe von Gaswaffen und Abwehrsprays, allerdings war nach Köln noch ein weiterer Schub zu beobachten, so dass bei vielen Waffenbehörden inzwischen mit längeren Wartezeiten auf die abschließende Bearbeitung der Anträge auf einen kleinen Waffenschein zu rechnen ist.

Was wird bei einem Antrag auf den „KWS“ geprüft?

Bürger, die einen kleinen Waffenschein beantragen, werden ähnlich überprüft, wie Bürger, die eine Waffenbesitzkarte für den Erwerb von erlaubnispflichtigen („scharfen“) Schusswaffen beantragen. Im Prüfungsverfahren wird Auskunft durch das BZR, das ZStV und durch die lokale Polizeibehörde erteilt, ob der Antragsteller im Sinne des Waffengesetzes als zuverlässig anzusehen ist, oder nicht. Hierbei wird insbesondere geprüft, ob Vorstrafen bzw. laufende Verfahren, oder andere Erkenntnisse vorliegen, die dies in Zweifel ziehen würden. Ist dies nicht der Fall, ist der Antrag zu genehmigen und die Erlaubnis nach dem WaffG zu erteilen.

Seltsame Auslegung des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch die Waffenbehörde Wuppertal

Ein Unterstützer der German Rifle Association hat uns eine Kopie der schriftlichen Antwort der Waffenbehörde Wuppertal zu einem Antrag auf einen kleinen Waffenschein zukommen lassen, mit der sich der Behörde eine sehr fragwürdige Auslegung der Verwaltungspraxis bescheinigen lässt.

Hier der Inhalt des Schreibens (siehe Scan 1 und Scan 2):

Sehr geehrter Herr Mustermann [Anm.d.Red: Name geändert],

spätestens die Ereignisse an Silvester in Köln und anderen Städten haben viele Menschen verunsichert und – wie Sie – dazu bewogen, einen Antrag auf Erteilung eines „Kleinen Waffenscheins“ zu stellen. Dies hat ein derart hohes Antragsaufkommen zur Folge, dass die Bearbeitung der Anträge auch in meiner Behörde noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird.

Deshalb nutze ich die Gelegenheit, Sie auf die besonderen Gefahren und Risiken bei dem Gebrauch von sogenannten Abwehrwaffen aufmerksam zu machen. Jede Unsicherheit in der Handhabung kann fatale Folgen für Sie und Unbeteiligte haben. Mangelnde Routine im Umgang mit der Waffe – vorallem in einer extremen Stresssituation – wird die Gefahren für Sie und andere nur vergrößern. Sind Sie in der Lage, in einem solchen Moment die Situation richtig einzuschätzen? Reagieren Sie angemessen und schnell genug oder kann der Täter Ihnen die Waffe entreißen und bedroht Sie damit? Welchen Schaden richten Sie mit der Waffe an? Sie könnten sich selbst und unbeteiligte Dritte verletzen. Schadenersatzansprüche und strafrechtliche Konsequenzen für Sie wären unter Umständen die Folge.

Wir als Polizei raten deshalb davon ab, Abwehrsprays und andere Abwehrwaffen mitzuführen. Sie erhöhen damit nicht Ihre Sicherheit, sondern eher das Risiko und die Gefahren für sich und Unbeteiligte.

Wussten Sie, dass Sie bei Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen die Waffen erst gar nicht mitführen dürfen? Bei einem Verstoß gegen diese Norm begehen Sie eine Straftat.

Was können Sie in einer Gefahrensituation machen oder wie sie sogar vermeiden?

  • Weichen Sie verdächtig erscheinenden Personen eher aus als die Begegnung zu suchen.
  • Machen Sie in einer Notsituation auf sich aufmerksam, indem Sie laut um Hilfe rufen oder z.B. eine Trillerpfeife/einen Schrillalarm benutzen.
  • Bitten Sie Unbeteiligte gezielt um Hilfe.
    „Sie mit der roten Jacke! Rufen Sie die Polizei“
  • Gehen Sie in Gesellschaft aus.
    Es ist besser gemeinsam als alleine unterwegs zu sein.
  • Schauen Sie nicht weg wenn sich jemand in einer Notsituation befindet. Holen Sie Hilfe.
  • Rufen Sie bereits in Zweifelsfällen die Polizei unter 110 an.

Weitere Hinweise und Tipps zum richtigen Verhalten in Gefahrensituationen erfahren Sie von meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kriminalkommissariats Kriminalprävention und Opferschutz unter der Telefon-Nr. 0202/284-1801.

Ich möchte Sie bitten, unter Berücksichtigung meiner Hinweise, Ihren Antrag nochmal zu überdenken. Sofern ich keine weitere Nachricht von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie auf die Erteilung eines Kleinen Waffenscheins verzichten und werde von einer weiteren Bearbeitung Ihres Antrags absehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ein unglaubliches Schreiben! Allein schon die Behauptung, dass Abwehrwaffen zu einer erhöhten Gefährdung führen machen sprachlos. Oder die Bitte, die völlig unterbesetzte Polizei mit Anfahrtswegen von teilweise mehr als 30 Minuten, bereits bei Zweifelsfällen zu rufen, ist so realitätsfremd und an der Lebenswirklichkeit vorbei, dass der Kopf gar nicht mehr aufhören will zu schütteln. Auch der Tipp verdächtig erscheinenden Personen einfach auszuweichen ist absolut hanebüchen, denn dies ist nicht immer möglich, insbesondere wenn Kriminelle auf „Raubzug“ sind. Und dann? In die Rapewhistle pusten wenn man gewürgt wird? Es ist so zynisch.

Das Unglaublichste ist allerdings die Aussage, dass der Antrag einfach in der Rundablage P (für Nicht-Verwaltungsmenschen: Papiermüll) abgelegt wird, wenn sich der Antragsteller nicht erneut meldet. Ein solcher Verwaltungsakt ist uns noch nie begegnet und dürfte auch nicht mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz in Einklang zu bringen sein.

Die Wuppertaler Waffenbehörde wäre gut daran beraten, ihr Personal aufzustocken, um die Anträge zeitnah bearbeiten zu können. Stattdessen werden sinnfreie Schreiben mit offenbar politisch motiviertem Hintergrund verschickt. Dafür ist dann seltsamerweise Zeit (und offenbar genügend Steuergeld) verfügbar, aber nicht dafür, die Anfragen im BZR und im ZStV zu stellen, was übrigens elektronisch und weitgehend automatisiert geschieht.

Unser Statement zu diesem Schreiben

Es ist nicht die Aufgabe der Verwaltung die Ausstellung von kleinen Waffenscheinen zu erschweren! Es ist die Aufgabe der Verwaltung die Anträge zügig abzuarbeiten und die kleinen Waffenscheine zu erteilen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind! Dafür bezahlen die Bürger Steuern und nehmen nur wahr, was per Gesetz zugesichert wird. Die Verwaltung ist Dienstleister. Mehr nicht.

Dieser Text ist mir was wert, deswegen spende ich!

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