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"Castle Doctrine"


Hollowpoint

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Nun hat auch der gute US-Bundesstaat Alabama nach dem sonnigen Florida der sogenannten "castle doctrine" (My home is my castle) Gesetzeskraft verliehen.

Gangstern, die in krimineller Absicht Leute in deren Wohnungen, Häusern, befriedeten Besitztum, Fahrzeugen und Geschäftsräumen angreifen, droht ab sofort eine drastische Lebensverkürzung ohne straf- und/oder zivilrechtliche Konsequenzen für die Verteidiger.

So etwas könnten wir auch in D gut gebrauchen!

Für Leute, denen ein Waffenschein für Alle etwas zu weit geht, dürfte das ein konsensfähiger Kompromiß sein.

In Österreich ist die Selbstverteidigung innerhalb der Wohn- und Geschäftsräume ja schon seit Jahren ein Bedürfnisgrund zum Erwerb einer dafür geeigneten Waffe. Bislang hat man noch nichts davon gehört, daß Ã– nun in einem Meer von Blut, Mord, Bürgerkrieg und Tod versunken wäre. 8)

http://www.nraila.org/News/Read/Releases.aspx?ID=7440

Nachtrag: Auch Mississippi hat dieses vernünftige Gesetz eingeführt! :P

http://www.nraila.org/News/Read/Releases.aspx?ID=7405

Auch etliche Southern Democrats haben sich für dieses Gesetz stark gemacht! :shock: :!:

Ich liebe die Südstaaten!!! :P :!: 8)

GRUß

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Wenn du die diversen Fahrzeugaufbrüche und Wohnungeinbrüche hier berücksichtigst dann ist die Gefährung bei uns zu den zeiten der Erntehelfer doch schon recht groß!

Ausserdem geht mir es fürchterlich auf den Sack, das bei einem wiederrechtlichen Angriff in "meinen 4 Wänden" die deutsche Rechtsprechung den Angreifer mehr schützt als das Opfer!

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ich würde bei uns auch einen wesentlichen grund in der prävention sehen, denn wenn unsere "edes" schon vorher massiv damit rechnen müssen, daß sie beim einbruch in eine mündung kucken, dann würde ich es mir stark überlegen wo einzusteigen.

oder anders ... wo würdet ihr eher einbrechen? bei dem hausbesitzer, von dem ihr wißt, daß er keine waffen hat, oder bei dem, der waffen hat?

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... bei einem wiederrechtlichen Angriff in "meinen 4 Wänden" die deutsche Rechtsprechung den Angreifer mehr schützt als das Opfer!

Das ist Bestandsschutz der Gerichte, Anwaelte und Polizei.

Wieviele von Diesen Leuten wuerden wohl Ihren Job verlieren wenn nun auf einmal Verbrecher rechtens erschossen wuerden!

Das geht doch nicht!

Aber die "castle doctrine" gab es schon laenger, was jetzt neu ist, ist das man nicht mehr zivil verklagt werden kann wenn der DA (District Attorney>>>Staatsanwalt) keine Anklage erhebt.

Ausserdem hat man das Gesetz auf das Auto erweitert, was frueher nicht dazu gezaehlt wurde.

Uebrigens, in Maine gibt es ein altes Gesetz, dass man einen Dieb oder Angreifer so lange wie er auf dem Grundstueck ist noch erschiessen darf!

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In der Regel wird das wohl kaum vorkommen.

Uebrigens meint ein Bekannter der hier Polizist ist, das die meisten Einbrueche tagsueber stattfinden.

Ein Fall war aber ziemlich hart:

Ein Mann der wohl Spielschulden hatte wurde in seinem Haus von drei seiner "Glaeubigern" aufgesucht um handfest die Zahlungsmoral aufzubessern.

Die ersten Beide hat er direkt im Haus erschossen, der Dritte konnte sich angeschossen auf die Einfahrt schleppen, wo er zusammenbrach.

Der Grundstueckeigentuemer hat seine Waffe nachgeladen, ist um Ihn herrum und hat Ihn auf dem Boden erschossen!

Wegen dieses alten Gesetzes ist er damit weggekommen!

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Die ersten beiden könnte man noch aus der Situation heraus begründen, also Angriff aber das :

Der Grundstueckeigentuemer hat seine Waffe nachgeladen, ist um Ihn herrum und hat Ihn auf dem Boden erschossen!

dürfte Mord sein,sofern der auf dem Boden liegende nicht noch versucht hat zu schießen.

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