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Hintergrund zur HA-Verfassungsklage


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[Katja Triebel] Als das „postnormale“ Urteil des Bundesverwaltungsgericht am Karfreitag veröffentlicht wurde, welches alle Halbautomaten (auch Pistolen) zum Bedürfnis Jagd verbietet, hätte ich nicht gedacht, dass dieses Urteil so große Wellen schlägt.

Doch sogar „waffenfreundliche“ Bundesländer wie Bayern nutzen es, um Neuerwerbungen von halbautomatischen Waffen für Jäger nicht mehr in die Waffenbesitzkarte einzutragen. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann auch die Jägerpistole dran ist.

Und danach sind alle Halbautomaten für Sportschützen und Sammler dran. Die Magazine stehen schon auf dem Prüfstand seit 2009 in DE und jetzt in der EU.

Warum?

Weil es eine konzertierte weltweite Aktion auf UN-Ebene gegen die „most dangerous, high powered weapons“ gibt, die von NGOs  (Non Governmental Organisation) bzw. NRO (Nicht-Regierungs-Organisationen) unterstützt wird und in diversen Innenministerien und der EU-Einheit GENVAL zur Bekämpfung des Terrorismus aufgenommen wird, die den Europarat maßgeblich beeinflusst.

Auch wenn jeder Praktiker und jede EU-Studie beweisen, dass es zwischen dem legalen Markt und den Organisierten Kriminalität und den Terroristen keine Überlappung gibt, wollen die Waffengegner jeglichen privaten Waffenbesitz eliminieren. Und Juncker und die EU-Kommissionen ziehen da mit.

Und deswegen ist Ihre Unterstützung (auch 10€), so immens wichtig!

Was ist passiert?

nrw-antwort

Antwort des NWR

In NRW war ein Waffengegner in Sachen  „Fortbildung für Sachbearbeiter im Bereich Verwaltung Waffenwesen“ unterwegs. Dieser, als „Gesetzesinterpretationskünstler“ bekannte, Seminarleiter durfte unbedarfte Verwaltungs-Sachbearbeiter ausbilden. Diese lernten bei ihm, die „notwendige“ 2-Schuss Eintragung bei halbautomatischen Büchsen auf Jagdschein.

Mindestens drei Landkreise in direkter Nachbarschaft handelten nun wie gelehrt. Da es im Nationalen Waffenregister keine Unterkategorie dafür gab, erfanden sie das Warenzeichen „2-Schuss“.

Ein betroffener Jäger wollte diese gesetzeswidrige Eintragung – zu Recht – nicht hinnehmen und wandte sich ans NWR. Dieses wies – zu Recht – darauf hin, dass es solche eine Einschränkung als Unterkategorie im NWR nicht gibt:

Warum die zuständige Waffenbehörde nun in der Spalte Modellbezeichnung „2‐schüssig“ eingetragen hat, wird wohl ihr Geheimnis bleiben.

Da Sie selbst für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck bei Verwendung der Waffe mit entsprechender Magazinkapazität verantwortlich sind (Sportschütze 10‐Schuss, Jagdschein 2‐Schuss), kann dieses auch nicht der Grund für die Eintragung sein.

Email vom NRW vom Juni 2014 (siehe Bild)

Einem zweiten Jäger widerfuhr Ähnliches. Beide holten Rat beim LJV und FWR ein. Beide erhielten den Rat: „Die Gesetze sind eindeutig und nicht interpretierbar.“

Der Jäger in Köln klagte mit einem vom FWR empfohlenen Rechtsanwalt, der Jäger aus Arnsberg mit einem eigenen Rechtsanwalt. In Köln verlor der Kläger zu 2/3, in Arnsberg total.

Beide Kläger legten Berufung beim OVG Münster ein. Es kam zu einer gemeinsamen mündliche Verhandlung. Das Gericht bestätigt die Ansicht der Kläger mit einem gut ausformulierten und begründeten Urteil.

Die Behörden legten Revision ein. (So etwas machen die auf Staatskosten nicht, wenn es dem IM von NRW nicht gefällt.). Ab diesem Zeitpunkt an wurden beide Kläger von einem Anwalt vertreten.

„Gefälligkeits-Urteil“

Ich habe mit einem Richter telefoniert. Dieser interpretierte das Urteil als „Gefälligkeitsurteil“. Eigentlich sollten Richter werteneutral an ein Urteil herangehen, den Werdegang begründen und aufgrund der Recherche ein Urteil fällen. Hier jedoch soll der Richter – wie viele Wissenschaftler heute – „postneutral“ gehandelt haben. D.h. das Ergebnis (Verbot von allen Halbautomaten) stand von Vornherein fest, die Begründung hierfür wurde dann „an den Haaren herbeigezogen“.

Wie jemand ein – von der EU bestätigtes – temporäres Sachverbot (Jagd mit mehr als 2-Schuss bei Voll/Halbautomaten) auf ein Besitzverbot für jegliche Tätigkeit (Jagdschutz, Forstschutz, Übungstraining) ausweiten kann, bleibt ein Rätsel – scheint aber bundesweit zu funktionieren.

Die Folgen

Bereits jetzt werden halbautomatische Langwaffen mit wechselbaren Magazinen (d.h. alle) nicht mehr für Jäger von vielen Waffenbehörden eingetragen. Pistolen werden folgen. Und auch wenn bereits erfolgte Eintragungen (noch) nicht widerrufen werden, ist keiner davor gefeit.

Zudem raten alle im Waffenrecht versierten Rechtsanwälte dazu, bei der Jagd zur Zeit keine Halbautomaten zu führen. Wer auf Nummer Sicher in Bezug auf Selbstschutz in der Vergangenheit gehen wollte und eine Pistole statt einem Revolver als Fangschuss-Waffe kaufte, ist jetzt am A….  Denn auch Pistolen sind Halbautomaten mit wechselbarem Magazin.

Die konzertierte Aktion

genval 01-04-16Zeitgleich wurde zum schon schlimmen Vorschlag der EU-Kommission vom EU-Konter-Terrorismusrat GENVAL (hier sind die Briten führend) eine Verschlimmverbesserung eingebracht:

In die  zu verbietende Kategorie A7 sollen alle Halbautomaten mit wechselbarem Magazin aufgenommen werden. Wir sind den Foren echt dankbar, dass sie uns immer wieder mit streng geheimen Protokollen beliefern.

A 7 Semi-automatic firearms with one or more of the following characteristics:>a) equipped or capable to be equipped with a firing capacity exceeding six rounds without reloading;
b) long firearm with pistol grip;
c) long firearm of less than 830 mm in length;
d) long firearm with a barrel length of less than 450 mm

Wie geht es weiter?

Sofern wir den Gegnern das Feld nicht überlassen wollen, müssen wir gemeinsam kämpfen.

Die Verbände agieren – wie immer (und manchmal auch erfolgreich) – hinter dem Vorhang. Wenn wir Glück haben, können sie im Bundesjagdgesetz einen Passus für den Jagd- und Forstschutz verewigen, der grundsätzlich Halbautomaten – auch mit mehr als 2 Schuss – für die Jagdausübung erlaubt. Wenn wir Pech haben, werden alle Halbautomaten (auch Pistolen) mit wechselbarem Magazin verboten.

Da sich das Bundesverfassungsgericht aufgrund der vielen Klagen mit seinen Entscheidungen viel Zeit lässt, ist es richtig, wenn die Verbände sich dieser langjährigen Klage nicht anschließen, um handlungsfähig zu bleiben.

Die meisten Klagen beim BVerfG werden abgelehnt. Deswegen ist es wichtig, dass die Klage von Anfang an auch für den EuGH geeignet ist. Und deswegen werden auch erfahrene Fachanwälte für Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Menschenrechte hinzugezogen. Und deswegen ist die Klage auch teurer als üblich. Gute Gutachten und gute Rechtsanwälte bekommt man nicht für „einen Apfel und ein Ei.“!

Fast 80.000 haben die Petition gegen das Halbautomaten-Verbot der EU aus Deutschland unterschrieben. Wenn nur jeder Zehnte 10 Euro spendet, müssten wir die Kosten gesammelt haben.

Drum spendet jetzt! Mit 10€ seid Ihr dabei!

KONTOINHABER Marc Schieferdecker
IBAN DE62447615341501584601
BIC GENODEM1NRD

Der Artikel erschien zu erst auf meinem Blog.

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