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Land Berlin will IPSC-Schießsportverbot


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Von der BDS Seite Quelle

Land Berlin will im Rahmen der Waffenverwaltungsvorschriften IPSC-Schießsportverbot durch die Hintertür erreichen! (24.0402006)

Nachdem der IPSC-Schießsport in Deutschland durch das Waffengesetz bereits erheblichen Einschränkungen unterworfen ist, versucht nun das Land Berlin durch einen

Änderungsantrag zu den von der Bundesregierung vorgelegten Waffenverwaltungsvorschriften (WaffVwV)dem IPSC-Schießen endgültig den Garaus zu machen.

Das Land Berlin will sämtliche Übungseinbauten, auch die aus transparentem Material, in Zukunft verbieten lassen. Das moderne IPSC-Schießen ist jedoch auf

Parcour-Steuerungselemente durch Aufbauten angewiesen, da es sonst ein reines Mehrdistanzschießen ist und sich größere Parcours nicht realisieren lassen.

Zudem soll die Geschwindigkeit des Schießens durch „objektive Maßstäbe“ eingeschränkt werden. Welche objektiven Maßstäbe dies sind bzw. wie diese festgelegt werden,

bleibt dabei völlig im Dunkeln.

Diese auf die Vernichtung des IPSC-Schießsports zielenden Verschärfungen wurden vom Land Berlin, neben einer Vielzahl anderer Vorschläge desselbenLandes, zur Änderung

der von der Bundesregierung vorgelegten Version der WaffVwV in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht. Dort wurde der obige für den IPSC-Sport wichtige Punkt 64

mit einer knappen Mehrheit von sieben zu sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen vom Innenausschuss gebilligt und somit dem Plenum des Bundesrates zur Abstimmung empfohlen.

Die Sitzung des Plenums des Bundesrates soll am 19. Mai 2006 stattfinden. Die Bundesregierung hat auf die Beschlüsse des Innenausschusses des Bundesrates bereits reagiert und

in einem Papier 12 Punkte aufgeführt, welche Abweichen von ihrer ursprünglich vorgelegten Fassung der WaffVwV sie nicht akzeptieren wird. Unter diesen als nicht hinnehmbar auf

geführten Änderungsvorschlägen des Innenausschusses befindet sich auch der Vorschlag des Landes Berlin zum Punkt 15.6.

Für den IPSC-Schießsport würde eine Verabschiedung und Inkraftsetzung der WaffVwV in der vom Land Berlin angeregten Version faktisch das Ende bedeuten. Laufparcours in der

dem IPSC eigenen Form sowie ein sinnvolles Trainieren für internationale Meisterschaften wären nicht mehr möglich.

Wir versuchen zu erreichen, dass es im Rahmen der WaffVwV bei der bereits sehr restriktiven Version der Bundesregierung zum Punkt 15.6 bleibt und der Berliner Vorschlag nicht

realisiert wird. Es ist anzunehmen, dass sich im Innenausschuss des Bundesrates nur sehr wenige Länder über die faktische Tragweiteder Vorschläge des Landes Berlin bewusst waren.

Wir hoffen, dass ein Einlenken erfolgen wird, wenn wir den politisch Verantwortlichen aufzeigen, was die Vorschläge des Landes Berlin wirklich bedeuten.

Friedrich Gepperth

Präsident Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.

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Diese Waffenverwaltungsvorschrift ist für viele Waffengegner die letzte Chance ein paar Verbote durchzuboxen. Dementsprechend wird auch jeder Entwurf ein paar Seiten dicker, ohne dass dies irgendetwas zu bedeuten hätte.

Aber es ist schon richtig von Herrn Gepperth, dass er rechtzeitig darauf aufmerksam macht, bervor es zu spät ist.

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ich frag mich einfach was das bringen soll :?

ob nun jemand hinter einem klaren hindernis her schießt oder nicht. haben wir in deutschland nicht andere probleme als sich mit sowas zu befassen? deutschland hat einfach noch zuviele steuergelder für beamte übrig, die sich mit soetwas noch befassen können, das muß man mal ganz klar sagen. die einen haben keine arbeit, haben kein geld für essen und kleidung und die anderen machen sich gedanken um Übungseinbauten.

Armes Deutschland! Das ist Verschwendung von Steuergeldern!!! :x

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... aber es kann Aktivität gegen die bösen Schützen nachgewiesen werden ... :twisted:

Mal ein kleines Zitat dazu aus Wikipedia:

Wenn in einem elektrischen Verbraucher oder einem Versorgungsnetz lineare Induktivitäten oder Kapazitäten zugeschaltet sind, benötigen diese zum Aufbau des magnetischen oder elektrischen Feldes eine elektrische Arbeit, die jedoch mit jeder Halbperiode der Frequenz wieder an das Netz zurückgegeben wird. Der zeitliche Verlauf der Blindleistungswerte ist gegenüber dem der Wirkleistung um eine Viertelperiode (bzw. 90°) verschoben und ergibt komplex (bzw. „geometrisch“) zusammengerechnet mit dieser den Wert der Scheinleistung.

...

Da neben dem Strom für die Erbringung der Wirkleistung auch der Strom für die Blindleistung aufgebracht werden muss, müssen das Netz und die Betriebsmittel wie z. B. die versorgenden Generatoren und Transformatoren dennoch sämtlich für den Wert der Scheinleistung bemessen werden. Dies gilt nur dann nicht, wenn eine Blindstromkompensation den Blindstrom-Fluss auf die örtlichen Verbraucher-internen Leitungsverbindungen begrenzt.

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Habe mein obiges Posting mal eben editiert...

Wie ich jetzt aus berufenem Munde gehört habe, sollten wir zunächst ganz woanders ansetzen!

Senator für Inneres Berlin

Dr. Ehrhart Körting

E-Mail: senator@seninn.verwalt-berlin.de

Und folgendes sollte man ihm schreiben:

Der bisherige Entwurf der Verwaltungsvorschriften ist zwar restriktiv, aber er erlaubt uns unseren Sport auszuüben. Wir könnten damit leben.

Die von Berlin eingereichten Änderungsvorschläge würden das Aus für IPSC und viele andere Disziplinen bedeuten, daher sind sie unnötig / kontraproduktiv / falsch / nicht akzeptierbar.

Darum solltedas Land Berlin die Änderungsvorschläge zurücknehmen.

Nicht mehr und nicht weniger!!!!!

Spart Euch alle persönlichen Gefühlsausbrüche!

Der Mann muss nur darauf hingewiesen und überzeugt werden, er braucht weder Beschimpfungen noch Vorträge über Waffen oder Staatsbürgertum, nicht verwirren, nur überzeugen!

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Ich bin da nicht so pessimistisch!

IPSC wird nicht sterben!

Immerhin liegt eine genehmigte Sportordnung vor und so was kann nicht einfach durch irgendwelche VV weggewischt werden!

Der Einfluß dieses Riesenhaufens Kuhdung (genannt "Land" Berlin) im BR ist begrenzt.

Fritz Gepperth wird die maßgeblichen Damen und Herren schon hinreichend aufklären und die Sache wird im Sand verlaufen, wie schon so viele feuchte Träume von Brenneke und Konsorten. 8)

Nur Mut!!!

Jeder dem IPSC am Herzen liegt, hat es in der Hand seinen zuständigen Landesfürsten einen Aufklärungsbrief zu schreiben. Dies gilt insbesondere für NRW!

GRUß

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Senator für Inneres Berlin

Dr. Ehrhart Körting

E-Mail: senator@seninn.verwalt-berlin.de

Der Herr Körting wird durch Protestbriefe deutscher Schützen nur aufgewehrtet, sofern er es sich zum Ziel gesetzt hat - und es sieht ganz danach aus - mit seiner Tätigkeit die Interessen der Waffengegner zu bedienen. Für die ist er nämlich ein Held, wenn er es schafft über die Verwaltungsvorschrift das gesamte IPSC auszuhebeln

Der richtige Weg wäre es, in den jeweiligen Bundesländern tätig zu werden, denn die müssen ja auch zustimmen. Die Stimmen müssen aus den schwarzen Südstaaten kommen, Bayern, Hessen, Sachsen etc., dann fällt das ROT/ROTE Berlin hinten runter und zwar achtkantig.

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Der richtige Weg wäre es, in den jeweiligen Bundesländern tätig zu werden, denn die müssen ja auch zustimmen. Die Stimmen müssen aus den schwarzen Südstaaten kommen, Bayern, Hessen, Sachsen etc., dann fällt das ROT/ROTE Berlin hinten runter und zwar achtkantig.

Nö, zunächst ist der Körting schon der richtige Adressat.

Das ist keine Vermutung von mir sondern eine ganz sichere Info.

Du hast PN. ;)

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Macht es sinn sich vorher schon das ganze zubehör fürs IPSC zuzulegen? :|

Ja. D.h. du brauchst eine Waffe, mit der du auch im Schlaf sicher (!!!)umgehen (*) kannst. Zu dieser passend ein Holster, das den Abzug verdeckt und keine Druckknöpfe hat. Weiterhin 3 Magazinhalter und 3 Wechselmagazine. Bei Waffen mit einreihigen Magazin entsprechend mehr.

Du kannst dir das Zeugs auch ausborgen, aber dann solltest du vorher (!!!) mit der Waffe und dem Zubehör üben.

(*) umgehen:

Laden, entladen, Mag-Wechsel, Sicherung, ggf. Entspannhebel (Production), schießen mit Single- und Double-Action (letzteres in Production), schießen beidhändig, rechts und links.

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