DirtyHarry Posted May 1, 2006 at 08:20 AM Share Posted May 1, 2006 at 08:20 AM Was ist eigentlich das härteste/wirksamste/beste Pfefferspray auf dem Markt ? Sollte gleichermaßen zur Menschen und Tierabwehr geeignet sein. Was ist empfehlenswert ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted May 1, 2006 at 08:39 AM Share Posted May 1, 2006 at 08:39 AM Was ist eigentlich das härteste/wirksamste/beste Pfefferspray auf dem Markt ? Sollte gleichermaßen zur Menschen und Tierabwehr geeignet sein. Was ist empfehlenswert ? Bei Menschen ist der Einsatz von Pfefferspray Verboten :x Also nur zur Tierabwehr bitteschön. Das hier soll nicht schlecht sein Klick Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted May 1, 2006 at 10:26 AM Author Share Posted May 1, 2006 at 10:26 AM Was erzählst du hier für einen Unfug ! Selbstverständlich darf Pfefferspray gegen Menschen im Rahmen einer Notwehrsituation eingesetzt werden (da darf nämlich alles eingesatzt werden wenn es erforderlich ist). Übrigens setzt auch die Polizei Pfefferspray gegen Menschen ein. Bei Menschen ist der Einsatz von Pfefferspray Verboten :x Also nur zur Tierabwehr bitteschön. Das hier soll nicht schlecht sein Klick Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted May 1, 2006 at 10:29 AM Share Posted May 1, 2006 at 10:29 AM Was erzählst du hier für einen Unfug ! Selbstverständlich darf Pfefferspray gegen Menschen im Rahmen einer Notwehrsituation eingesetzt werden (da darf nämlich alles eingesatzt werden wenn es erforderlich ist). Übrigens setzt auch die Polizei Pfefferspray gegen Menschen ein. Na dann mach dich mal schlau ! [ame="http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray"]Pfefferspray – Wikipedia[/ame] Allwissender Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted May 1, 2006 at 10:37 AM Author Share Posted May 1, 2006 at 10:37 AM Wikipedia als Informationsquelle ! AHHHHHHHH ! Mir doch egal was da irgendwelche Kinderredakteure zusammenblubbern ... Im Rahmen von Notwehr darf *ALLES* eingesetzt werden. Daran ändern auch irgendwelche anderslautetenden Prüfplaketen nichts. Na dann mach dich mal schlau ! Klick für Unwissende Allwissender Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted May 1, 2006 at 10:46 AM Share Posted May 1, 2006 at 10:46 AM Beide haben Unrecht oder Recht, je nachdem wie man's sieht. Prinzipiell ist der Einsatz von OC gegen Menschen verboten. Die Polizei ist von diesem Verbot ausgenommen. Der Notwehrparagraph entschuldigt verbotene Handlungen. Das Verbot, OC gegen Menschen einzusetzen, ist deshalb in der Praxis totaler Quatsch. Denn man darf CS ja auch nicht einfach so gegen Menschen einsetzen, ebensowenig wie man ihnen eine reinhauen darf. Letztendlich betrifft das Verbot also nur Hersteller und Verkäufer, die OC als "Tierabwehrspray" bezeichnen müssen. Und als "Anwender" ist es u.U. ratsam, wenn man im Fall der Fälle angibt, man habe es eigentlich nur zur Hundeabwehr dabei. Zur eigentlichen Frage: First Defense MK4 Pepper Gel ist meine Wahl. Das ist weniger Windempfindlich als ein Flüssigstrahl und klebt. Vielleicht kauf ich mir auch mal so ein neonrotes Zeugs, damit sind die abgewehrten "Tiere" nachher gut zu identifizieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted May 1, 2006 at 11:04 AM Share Posted May 1, 2006 at 11:04 AM ... und was in der Wiki unter "rechtliches" steht ist absolut korrekt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted May 1, 2006 at 12:37 PM Share Posted May 1, 2006 at 12:37 PM Wie handhabt ihr das mit dem Verfallsdatum auf den Sprays. Sofort nach Ablauf ein neues kaufen oder ist das Zeug immernoch wirksam? Ich habe immer ein Döschen Pfefferspray im Auto liegen, ist allerdings auch schon 2 Jahre abgelaufen. Beim Autofahren trifft man immer die größten Aggros, da brauche ich das Spray am ehesten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted May 1, 2006 at 12:58 PM Share Posted May 1, 2006 at 12:58 PM ... und was in der Wiki unter "rechtliches" steht ist absolut korrekt. :bekloppt: So sehe ich es auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted May 1, 2006 at 01:39 PM Share Posted May 1, 2006 at 01:39 PM Das Abwehrmittel muß natürlich auch erforderlich sein, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Ist das der Fall, dann darf man auch Pfefferspray einsetzen. Besser, als Schußwaffe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted May 1, 2006 at 02:28 PM Author Share Posted May 1, 2006 at 02:28 PM Grundsätzlich gilt *JEDER* der ein vernünftigen Grund (z.b. Notwehr) hat kann Pfefferspray gegen Menschen einsetzen. Und auch die Polizei kann Pfefferspray nicht einfach willkürlich oder unangemessen einsetzen. Und was lernen wir daraus ? Jeder (- Polizei eingeschlossen -) der ohne triftigen Grund einen Menschen mit Pfefferspray niedersprayt kann bestraft werden. Und für diese Erkenntnis brauche ich Wikipedia ? Meine Erkenntnis: Jedes dumme Blubberkiddie welches bei Wikipedia einen "Beitrag" reinstellt kommt sich vor wie ein richtiger Redakteur. Ein richtiger Redakteur hätte vielleicht noch ein paar vernünftige Kommentare hinzugefügt als sklavisch irgendwelche Prüfzeichensprüche nachzubeten die für sich allein keinen Sinn ergeben ... -- SNIP -- Pfefferspray ist in Deutschland für jedermann als Tierabwehrspray ohne Altersbeschränkung erhältlich. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung, genau wie bei ungerechtfertigtem Einsatz von CS-Gas), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Dagegen darf die deutsche Polizei Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen (Unmittelbarer Zwang). Fast alle Polizisten sind mit diesem Einsatzmittel ausgerüstet. -- SNIP -- ... und was in der Wiki unter "rechtliches" steht ist absolut korrekt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted May 1, 2006 at 02:44 PM Share Posted May 1, 2006 at 02:44 PM ....aber Harry, manche Redakteure würden, wenn sie über Waffen schreiben, besser vorher mal schnell bei Wikipedia reinschauen, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest soe Posted May 1, 2006 at 02:58 PM Share Posted May 1, 2006 at 02:58 PM Grundsätzlich gilt *JEDER* der ein vernünftigen Grund (z.b. Notwehr) hat kann Pfefferspray gegen Menschen einsetzen. Und auch die Polizei kann Pfefferspray nicht einfach willkürlich oder unangemessen einsetzen. Und was lernen wir daraus ? Jeder (- Polizei eingeschlossen -) der ohne triftigen Grund einen Menschen mit Pfefferspray niedersprayt kann bestraft werden. Und für diese Erkenntnis brauche ich Wikipedia ? Meine Erkenntnis: Jedes dumme Blubberkiddie welches bei Wikipedia einen "Beitrag" reinstellt kommt sich vor wie ein richtiger Redakteur. Ein richtiger Redakteur hätte vielleicht noch ein paar vernünftige Kommentare hinzugefügt als sklavisch irgendwelche Prüfzeichensprüche nachzubeten die für sich allein keinen Sinn ergeben ... -- SNIP -- Pfefferspray ist in Deutschland für jedermann als Tierabwehrspray ohne Altersbeschränkung erhältlich. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung, genau wie bei ungerechtfertigtem Einsatz von CS-Gas), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Dagegen darf die deutsche Polizei Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen (Unmittelbarer Zwang). Fast alle Polizisten sind mit diesem Einsatzmittel ausgerüstet. -- SNIP -- Ey Mann beruhig dich doch wieder, nicht das du noch nen Herzinfarkt bekommst. Kauf dir das Zeugs und versprüh es nach Herzenslust, oder noch besser,mach doch mal nen Selbstversuch und berichte uns davon. Kannst deine Erfahrungen damit dann ja auch bei Wiki einstellen Link to comment Share on other sites More sharing options...
hemo Posted May 1, 2006 at 05:01 PM Share Posted May 1, 2006 at 05:01 PM An.ale Einführung soll auch zum stundenlangen Jucken führen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 1, 2006 at 05:24 PM Share Posted May 1, 2006 at 05:24 PM Grundsätzlich gilt *JEDER* der ein vernünftigen Grund (z.b. Notwehr) hat kann Pfefferspray gegen Menschen einsetzen. Und auch die Polizei kann Pfefferspray nicht einfach willkürlich oder unangemessen einsetzen. Und was lernen wir daraus ? Jeder (- Polizei eingeschlossen -) der ohne triftigen Grund einen Menschen mit Pfefferspray niedersprayt kann bestraft werden. Und für diese Erkenntnis brauche ich Wikipedia ? Meine Erkenntnis: Jedes dumme Blubberkiddie welches bei Wikipedia einen "Beitrag" reinstellt kommt sich vor wie ein richtiger Redakteur. Ein richtiger Redakteur hätte vielleicht noch ein paar vernünftige Kommentare hinzugefügt als sklavisch irgendwelche Prüfzeichensprüche nachzubeten die für sich allein keinen Sinn ergeben ... -- SNIP -- Pfefferspray ist in Deutschland für jedermann als Tierabwehrspray ohne Altersbeschränkung erhältlich. Der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen kann bestraft werden (Gefährliche Körperverletzung, genau wie bei ungerechtfertigtem Einsatz von CS-Gas), soweit kein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe vorliegt. Dagegen darf die deutsche Polizei Pfefferspray auch gegen Menschen einsetzen (Unmittelbarer Zwang). Fast alle Polizisten sind mit diesem Einsatzmittel ausgerüstet. -- SNIP -- :jester: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 1, 2006 at 05:27 PM Share Posted May 1, 2006 at 05:27 PM Ich hatte kürzlich eine Habanero-Soße aus Südafrika gekauft. DIE HAUT REIN!!! Ich bin ja wahrlich nicht zimperlich, aber mehr als 2 Tropfen davon in die Suppe und es wird selbst mir mit meinem fränkischen Saumagen zu scharf! Ein Tröpfchen davon unter die Vorhaut und VIAGRA könnt ihr vergessen! :mrgreen: Wenn man das Zeug in eine Dose füllt und mit Überdruck versprüht, verblassen dagegen alle handelsüblichen Pfeffersprays. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 1, 2006 at 05:29 PM Share Posted May 1, 2006 at 05:29 PM  was ihr so alles für Probleme habt      Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted May 1, 2006 at 08:58 PM Share Posted May 1, 2006 at 08:58 PM soe und Harry: Ihr habt den Wiki-Artikel nicht gelesen, oder? Wie handhabt ihr das mit dem Verfallsdatum auf den Sprays. Sofort nach Ablauf ein neues kaufen oder ist das Zeug immernoch wirksam? Ich habe immer ein Döschen Pfefferspray im Auto liegen, ist allerdings auch schon 2 Jahre abgelaufen. Beim Autofahren trifft man immer die größten Aggros, da brauche ich das Spray am ehesten. Ich hab erst einmal mein Pfefferspray einsetzen müssen und danach gemerkt, dass es seit 2 Jahren oder so abgelaufen war. Hat trotzdem gewirkt. Ich würde mir da auch weniger um den Wirkstoff sorgen machen als um den Druck. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted May 1, 2006 at 09:03 PM Share Posted May 1, 2006 at 09:03 PM Das denke ich mir auch. Habe eben nochmal nachgesehen, die Dose ist 12/2002 abgelaufen. Werde die Tage mal probesprühen. Aber unbegrenzt kann man es sicher nicht nutzen bzw. aufheben, vor allem wäre es irgendwie dumm, wenn man das Zeug mal braucht und es funzt oder wirkt nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 1, 2006 at 11:03 PM Share Posted May 1, 2006 at 11:03 PM Also gibt es diese Woche Pfeffersteak 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted May 2, 2006 at 10:17 AM Share Posted May 2, 2006 at 10:17 AM Ein Tröpfchen davon unter die Vorhaut und VIAGRA könnt ihr vergessen! :mrgreen: Du und deine Tipps! Im Umkehrschluss habe ich meinen Mexiko-Eintopf mangels Chilipulver jetzt mit Viagra gewürzt. Ich dachte, wenn ein Gewürz als Potenzmittel wirkt, dann funktioniert das vielleicht auch umgekehrt. Voller Reinfall, absolut fade! Aber beim Aufstehen ist der Tisch umgekippt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted May 2, 2006 at 03:42 PM Share Posted May 2, 2006 at 03:42 PM Wir müssen einfach (?) Bestimmungszweck und tatsächlichen Verwendungszweck trennen. Pfefferspray muss lauf WaffG zur Tierabwehr bestimmt sein. Im Notwehrfall wird der Einsatz von Pfefferspray gegen Menschen u.U. nicht bestraft. Waffenrechtlich hat Pfefferspray also für einen Zivilisten in etwa die selbe waffenrechtliche Einstufung wie Insektenspray. Im Zusammenhang mit Notwehr von "dürfen" zu sprechen ist auch immer etwas verwirrend, da der Sinn des Notwehrparagraphen ja ist, verbotene Handlungen zu erlauben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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