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#Waffenbesitz: Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf eine Große Anfrage der AfD


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Die Alternative für Deutschland (AfD) hat sich im brandenburgischen Landtag die Mühe gemacht und eine Große Anfrage zum Thema Waffenbesitz an die Landesregierung gestellt. Mittels einer Großen Anfrage können Abgeordnete Auskunft und Rechenschaft von der Bundes-, oder Landesregierung zu politischen Fragen und Sachverhalten verlangen. Sie zählt zu den stärksten parlamentarischen Instrumenten der Regierungskontrolle, weil die Antwort der Regierung auf die Große Anfrage öffentlich im Plenum diskutiert werden kann.
Es braucht also nur eine Oppositionspartei, welche die richtigen Fragen stellt, dann muss sogar eine waffenkritische Regierung ehrliche Antworten geben, sonst würde sich die Regierung der Lächerlichkeit preisgeben.

Die Antwort der brandenburgischen Landesregierung auf die Große Anfrage der AfD-Fraktion zum Thema „Waffenbesitz in Brandenburg“ belegt, dass legaler Waffenbesitz kein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellt.

Hier kannst du die Anfrage und die Antworten der Landesregierung Brandenburg lesen:
https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w6/drs/ab_3800/3898.pdf

Zusammengefasst: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Frage 24

Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Legalwaffenbesitz die kriminelle Gewalt in Brandenburg fördert, bzw. die Reduktion des privaten erlaubten Waffenbesitzes die kriminelle Gewalt in Brandenburg verringern kann?

Antwort: Nein.

Frage 25

Ist die Landesregierung der Auffassung, dass eine zentrale Lagerung von Feuerwaffen der Prävention von Straftaten mittels der Verwendung von Feuerwaffen dienlich ist?

Antwort: Nein.

Frage 21 und Frage 22

Welche Konzepte zur Eindämmung der Verbreitung unerlaubt besessener Waffen werden durch die Landesregierung umgesetzt?
Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Umsetzung von Konzepten zur Eindämmung der Waffenverbreitung im Land Brandenburg zielführend ist?

Antwort: Die einzige Aktivität gegen den illegalen Waffenbesitz in Brandenburg war eine – kaum wirksame – Meldeamnestie im Jahr 2009. Ansonsten hat die Regierung NICHTS gegen illegalen Waffenbesitz unternommen.

Bei der „großen Waffenamnestie“ im Jahr 2009 ist interessant, dass in ganz Brandenburg lediglich 29 illegale Waffen abgegeben wurden. 434 abgegebene Waffen (93%) stammen demnach aus legalem Besitz, vermutlich größtenteils Erbwaffen, für die so oder so keine Munitionserwerbsberechtigung bestand.

Und wie steht es um die Waffenkriminalität in Brandenburg?

Brandenburg hatte drastische Zunahmen von Strafdelikten mit Waffen zwischen 2009 und 2012. Hierzu muss man allerdings wissen, dass Strafdelikten fast immer eine Anzeige, oder ein Anfangsverdacht voraus geht. Die Häufung der Delikte zeigt sich genau in den Jahren, in denen die Medien extrem gegen Waffenbesitz gehetzt haben (siehe Anlage 1).

Vermutlich wurden genau deswegen auch 70% der Verfahren wegen des Verdachts auf illegalen Besitz, Handel, Herstellung, Führen, Import von verbotenen Waffen (dazu zählen auch Butterfly-Messer und nicht zugelassene Pfeffersprays) wieder eingestellt (5575 von 7835, siehe Anlage 2). Es waren schlicht sachlich unbegründete Anzeigen aufgrund der durch die Medien angefachten Stimmung gegen Waffen.

In Anlage 3 der Antwort auf die Große Anfrage der AfD sind alle konfiszierten Waffen aufgeführt. Ein kurzer Blick zeigt, dass es sich vornehmlich um “freie Waffen”, wie Druckluft-, Airsoft-, Schreckschuss- und Schwarzpulverwaffen handelt, sowie um verbotene Waffen wie Springmesser, Teleskopschlagstöcke und Schlagringe.

Fazit: Es gibt kein Problem mit registrierten Schusswaffen in Deutschland! Was will die Politik also eigentlich von uns? Und was die EU Kommission?

Vielen Dank an Andreas Galau (AfD-Fraktion)

galau-afd-brandenburg

Galau stammt aus Berlin-Wedding. Er besuchte die Freiherr-vom-Stein-Oberschule in Berlin-Spandau. Nach dem Abitur 1987 studierte er an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege Berlin (Diplom-Verwaltungswirt (FH), 1990).

Nach dem Abschluss seiner Ausbildung beim Bezirksamt Spandau 1992 arbeitete Galau in der heutigen Berliner Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen. Er war zunächst im Haushaltsreferat und dann im Bereich Organisation/IT tätig. Das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit des Systemadministrators ruht seit dem Landtagsmandat.

Galau war zunächst stellvertretender Vorsitzender der Schüler Union in Berlin. Parteipolitisch war Galau von 1985 bis 1987 Mitglied der CDU, von 1987 bis 1990 der Republikaner und von 1992 bis 2013 der FDP. Im Mai 2013 wurde er Mitglied der AfD, bei der er im Dezember 2013 Kreisvorsitzender Oberhavel (AfD Brandenburg) wurde.

Hinweis zur Darstellung von Parteien

Die German Rifle Association ist unparteiisch und gibt keine Wahlempfehlung für bestimmte Parteien ab. Trotzdem lassen wir es uns nicht nehmen über Stellungnahmen von Parteien zum Thema Waffenrecht zu berichten, wenn wir die Aussagen für relevant halten. Dies gilt für alle Parteien im demokratischen Spektrum gleichermaßen.

Dieser Text ist mir was wert, deswegen spende ich!

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