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Korrektur des Sprengstoffgesetzes verzögert sich


Jägermeister

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Zitat

Im März 2015 hatte der Infobrief berichtet, das Bundesministerium des Innern beabsichtige eine Korrektur des § 49 der 1. Sprengstoffverordnung (SprengV).

Mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes wurde 2009 die Kennzeichnung und Nachverfolgung von Explosivstoffen für zivile Zwecke neu geregelt. Dies betraf im Bereich des Schießsports insbesondere das für das Wiederladen von Patronenmunition verwendete Nitrocellulosepulver (NC-Pulver). Pulver, die noch ohne die neuen Kennzeichnungen in den Verkehr gebracht wurden, durften nur noch bis zum 5. April 2015 verwendet werden.
Die angekündigte Gesetzesänderung soll die Weiterverwendung von "altem Pulver" künftig wieder ermöglichen.

Nun hat das BMI auf Anfrage des BDS mitgeteilt, das Gesetzesvorhaben verzögere sich noch. Die Verbesserung werde daher erst 2016 erfolgen, wahrscheinlich gegen Jahresende. Bei den Betroffenen ist daher weiterhin Geduld gefragt.

Quelle: BDS Infobrief per E-Mail vom 18.04.2016

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  • 1 month later...

Was für eine absurd sinnlose Sache und Diskussion-

ich sag jetzt auch nicht, was mir dazu alles einfällt,

aber nur mal angemerkt,

wer als Wiederlader nach dem reichlich im voraus bekannten Stichtag noch altes Pulver hatte, ja der ist doch selbst schuld, denn Hülsen gibt es reichlich und die Lagermenge von Munition ist nicht beschränkt :rolleyes:

 

GP

  • Like 1
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Am 6/16/2016 at 13:29 , Gatopardo sagte:

Was für eine absurd sinnlose Sache und Diskussion-

ich sag jetzt auch nicht, was mir dazu alles einfällt,

aber nur mal angemerkt,

wer als Wiederlader nach dem reichlich im voraus bekannten Stichtag noch altes Pulver hatte, ja der ist doch selbst schuld, denn Hülsen gibt es reichlich und die Lagermenge von Munition ist nicht beschränkt :rolleyes:

 

GP

Es gibt noch andere dem Sprengstoffgesetz unterliegende Sächelchen, die du eben nicht so auf die Schnelle verladen oder benutzen konntest.

Achtung, Tellerrand ...

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