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#EUgunban: Wir müssen wieder aktiv werden!


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Es gibt Neuigkeiten zur geplanten EU Feuerwaffenrichtlinie der EU Kommission, die weitreichende Verschärfungen der Waffengesetze in allen Mitgliedsstaaten der EU zur Folge hätte. Diese Woche debattierten verschiedene Ausschüsse im Europäischen Parlament über die geplante Richtlinie.

Der „waffenfreundlichere“ Vorschlag von IMCO (Binnenmarkt) erhält massiven Gegenwind von LIBE (Bürgerliche Freiheiten), insbesondere von den Grünen (VALERO) und Sozialisten (KAUFMANN).

Viele GRA Unterstützer, die ihren Protest per E-Mail zum Ausdruck gebracht hatten, erhielten inzwischen Antworten von der SPD, welche die Vorschlägen von LIBE unterstützen: hohe Steuern auf den Verkauf von Waffen und Munition, die Beschränkung der Gültigkeit von Waffenbesitzkarten auf drei Jahre und eine verpflichtende Markierung aller Waffenteile, Munition und Bestandteile davon − einschließlich Geschossen und Hülsen.

Manchen MEPs geht aber sogar dieser Vorschlag nicht weit genug. Sergio Gaetano Cofferati (S&D – Italien), Pascal Durand Greens (EFL – Frankreich) und Ana Gomes (S&D, Portugal) möchten am liebsten alle Waffen für Zivilisten verbieten.

All4Shooters schreibt: „Besonders zwei Mitglieder des Europaparlaments dieser Fraktion − Sylvia-Yvonne Kaufmann (Deutschland) und Sergio Cofferati (Italien) − treten demnach nach und nach an alle Fraktionsmitglieder der Sozialdemokraten heran und versuchen, sie davon zu überzeugen, Vicky Fords Berichtsentwurf abzulehnen und für die Vorschläge der Kommission zu stimmen.“

Bitte lest den kompletten Artikel von All4Shooters, um weitere Hintergründe zu erfahren:
https://www.all4shooters.com/de/Shooting/Waffenkultur/EU-Waffenverbot-neue-Erkenntnisse/

Hier die Email von Kerstin Westphal MEP (SPD), die u.a. IPSC als Kampfschießen verteufelt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal möchte ich mich für Ihre zahlreichen Zuschriften bedanken. Ich freue mich immer über Interesse und Rückmeldung aus dem Wahlkreis. Gerade bei einem polarisierenden Thema wie diesem, habe ich mich entschieden etwas detailreicher zu antworten.

Auf Grund der großen Zahl von Anfragen erlaube ich mir, zur Thematik der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erneuerung der Feuerwaffenrichtlinie, gesammelt zu antworten.

„Schutz der öffentlichen Sicherheit“ bedeutet nicht nur „Schutz vor Terrorismus“

Als eine unserer Prämissen haben wir uns, als europäische Sozialdemokraten, die öffentliche Sicherheit auf die Fahnen geschrieben. Wie nun viele von Ihnen bereits treffend festgestellt haben, dienen die durch die Kommission angestrebten Änderungen nicht hauptsächlich dazu, die Versorgung von Terroristen mit Schusswaffen zu verhindern.

Allerdings sehen wir die Richtlinie darüber hinaus als Mittel an, die Nutzung solcher Waffen im Rahmen von organisierter Kriminalität oder beispielsweise für Amoktaten zu verhindern. Die Forderungen und Verschärfungen sind hierbei kein bloßer Aktionismus, sondern seit längerem vorbereitete Anpassungen (angekündigt bereits im April 2015, im Rahmen der Europäischen Sicherheitsagenda). Deren Umsetzung hat in Folge aktueller Ereignisse besondere Priorität erlangt.

Auch wir sehen einige Aspekte des Kommissionsvorschlags kritisch und bringen deswegen notwendig erscheinende Änderungsvorschläge ein.

Sonderregelung für deaktivierte Waffen und Salutwaffen

Gerade bezogen auf deaktivierte Waffen und deren Komponenten, genauso wie im Falle von Waffen, die zu Akustischen- bzw. Salutwaffen umgebaut wurden, sehen wir dringenden Bedarf für eine Neuregelung.

Auch uns erscheint der Kommissionsvorschlag, der die Einordnung dieser Waffen in Kategorie C vorsieht (S. 18, (8), Artikel 10a, 10b, 13a iii) 5 u. 6), als nicht hinreichend.

Soweit die Reaktivierung oder auch nur die Weiterverwendung von Bauteilen aus solchen Waffen nicht vollkommen ausgeschlossen werden kann, sollten diese genauso behandelt werden, wie „scharfe“ Waffen. Zudem sollte unserer Meinung nach auch die Weitergabe deaktivierter Waffen registrierungspflichtig sein.

Reaktivierte Schusswaffen wurden, im reaktivierten Zustand, bei terroristischen Anschlägen verwendet (jüngst der Angriff auf einen Thalys-Zug zwischen Amsterdam und Paris im August letzten Jahres). Doch auch ansonsten stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar.

Aus sozialdemokratischer Sicht müssen im aktiven Zustand verbotene Waffen, auch deaktiviert oder umgebaut EU-weit verboten bleiben!

Der EU-weite Handel mit Schusswaffen

Essentiell ist, dass wir eine Regelung ermöglichen, die für alle Mitgliedsstaaten geltend ist. Nur so kann verhindert werden, dass Waffen die zwar in bestimmten Staaten verboten sind, im Nachbarland gekauft und ohne große Probleme nach Deutschland verbracht werden können.

Im Übrigen: Kriminellen und Terroristen darf es nicht möglich sein, ihre Waffen auch noch legal im Internet bestellen. Egal ob eine Waffe deaktiviert ist oder nicht, als Sozialdemokraten sind wir gegen den privaten Online-Handel mit Schusswaffen.

Diskussionspunkt „halbautomatische Schusswaffen“

Viele von Ihnen hat vor allem das geplante Verbot bestimmter halbautomatischer Waffen beschäftigt.

Die S&D Fraktion ist sich einig, dass vor allem semi-automatische Waffen, die zu Vollautomaten umgebaut werden können, eine große Gefahr darstellen.

In Ihren Zuschriften konnte ich allerdings auch Groll bezogen auf einen weiteren Punkt feststellen. Viele Besitzer, von bisher zugelassenen halbautomatischen Waffen, stören sich an den Plänen der Kommission, Halbautomaten, die vollautomatischen Waffen „ähneln“ (derzeit Kategorie B7), zu verbieten.

Auch wir haben uns über diese Forderung viele Gedanken gemacht. Keinesfalls ist es unser Anliegen, Menschen die legal im Besitz von Schusswaffen sind zu kriminalisieren. Nur weil ein Gegenstand einer verbotenen Waffe ähnlich sieht, kann dieser nicht gleich verboten werden. Ziel sollte es sein, eine Bewertung basierend auf technischen Gegebenheiten zu tätigen und Waffen nicht bloß auf Grund des äußeren Erscheinungsbilds zu verbieten. Im Vorschlag der Kommission (S. 20, (13), (a), i) 7.) wird dies, unserer Meinung nach, noch nicht hinreichend definiert.

Umgekehrt bedeutet das aber auch, dass Waffen mit für die Nutzung vollautomatischer Waffen kompatiblen und notwenige Bauteilen, unter Umständen verboten werden müssen.

In Deutschland bestehende Regelung zu Jagdwaffen

Unabhängig davon möchte in diesem Zusammenhang allerdings zu bedenken geben, dass diese Regelung auf europäischer Ebene, für einen großen Teil der deutschen Waffenbesitzer keine weiteren Nachteile mit sich bringen wird.

In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2016 spiegelt sich wider, dass die bauliche Beschaffenheit einer Schusswaffe für die Zulassung zur Jagd entscheidend ist.

Das deutsche Recht (das Geltung hat, soweit die erlassenen Gesetze „schärfer“ sind, als die Regelungen der EU) sieht die Jagd mit halbautomatischen Waffen, die größere als 2-Schuss-Magazine aufnehmen können, ohnehin nicht vor. Verbände von Interessenvertretern empfehlen zudem, Waffen mit größeren Magazinkapazitäten nicht zur Jagd zu verwenden, um keine Strafverfolgung zu riskieren.

Halbautomatische Waffen im Sportbereich

Was nun den Waffenbesitz unabhängig von der Verwendung zur Jagd angeht, gilt es aus sozialdemokratischer Perspektive abzuwägen. Hierbei stehen sich das Interesse der Waffenbesitzer und die öffentliche Sicherheit entgegen.

Sportschützen, die ihre Wettbewerbe mit herkömmlichen Feuerwaffen bestreiten (Pistole, Revolver, etc.) sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.

Einschränkungen gelten damit ausschließlich für kriegssimulierende Anwendungen mit halbautomatischen Feuerwaffen (z.B. „Dynamisches Schießen“).

Wir unterstützen Vorstöße der Kommission, die den Kauf von Schusswaffen durch Minderjährige untersagen. Zudem setzen wir uns für eine EU-weite Regelung ein, die sicherstellt, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf Schusswaffen haben (Stichwort „Lagerung“).

Auch den Ansatz eines europäischen Feuerwaffenpasses, der alle fünf Jahre (basierend auf einer medizinischen Untersuchung) erneuert werden muss, sehen wir als sinnvoll an. Zu klären ist, wie genau sollen solche Untersuchungen ablaufen und an Hand welcher Faktoren der Betroffene auf seine Tauglichkeit zum Waffenbesitz geprüft wird. Eine durch die EU festgelegte, juristisch eindeutige Regelung ist hierbei unerlässlich. Die Verantwortung darf nicht alleine der Ärzteseite zugeschoben werden!

Trotz allem stellt sich die Frage ob von bestimmten zivilen Schusswaffen eine erhöhte Gefahr ausgehen kann. Insbesondere beziehen sich unsere Bedenken hierbei auf die für den Sportbereich hergestellten halbautomatischen Pendants zu vollautomatischen Schusswaffen (z.B. „AR-15“). Auch wenn diese Waffen nicht zu Vollautomaten umzubauen sind und primär im zivilen Bereich Verwendung finden, basieren sie teilweise doch auf militärischem Gerät. Wenn sich solche Waffen in Reichweite, Kaliber und Magazinkapazität nur unwesentlich von ihren zum Kriegszweck hergestellten Vorbildern unterscheiden, so gefährden auch diese die öffentliche Sicherheit.

In diesem Zusammenhang sehen wir es nicht als schlüssiges Argument gegen das Verbot an, dass bei den Terrorattacken in Paris oder Brüssel keine legalen Sport- oder Jagdwaffen verwendet wurden. Terroristen sollten gar nicht erst die Möglichkeit haben, für ihre Taten zur zivilen Verwendung bestimmte Schusswaffen zu nutzen. Auch Einzeltätern (wie im Fall von Anders Breivik in Norwegen) darf der Zugang zu solchen Waffen nicht unnötig erleichtert werden!

Genauso wenig ist eine Aufrüstung unserer Bürger zur Bewahrung der öffentlichen Sicherheit nötig. Es gibt keinen Grund am Vertrauen in unsere deutschen Sicherheitsbehörden zu zweifeln.

Ich hoffe ich konnte einige Unklarheiten beseitigen und Ihnen meine Überlegungen zu diesem Thema klar darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

Kerstin Westphal

Was müssen wir tun? Wir müssen die SPD überzeugen, dem LIBE Vorschlag nicht zuzustimmen!

Ihr findet die Kontaktdaten der SPD MEPs hier, wenn ihr nach der Fraktion „Progressive Allianz der Sozialdemokraten“ sucht: http://www.europarl.europa.eu/meps/de/search.html?country=DE

Bitte schreibt die SPD Parlamentarier unbedingt an und macht ihnen klar, dass wir dies für falsch halten! Wir müssen in der Sache weiter Druck aufbauen, sonst setzt sich die EU Kommission mit ihrer Position durch, oder es kommt noch schlimmer.

Die Zeit für Kompromisse ist vorbei!

In unserem HOWTO PROTEST findest du einige Anregungen, wie du gegen die geplanten Richtlinien und gegen die Positionen der SPD protestieren kannst. Bringt auf jeden Fall zum Ausdruck, dass von den Besitzern registrierter Schusswaffen keine Gefahr ausgeht und das es die falschen trifft!

Es gibt keine nennenswerten Problemen mit legalem Waffenbesitz – NIRGENDWO in Europa! Es reicht!

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