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Erbwaffe-Blockiersystem ?


moirr

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Erstmal Hallo hier im Forum :bayer:

Ich bin auf dieses Forum gestossen, weil ich folgende Thematik habe:

Meine Mutter hatte ein Kleinkalibergewehr (voere, mit grüner WBK). Vor zwei Wochen ist meine Mutter leider mit 88 Jahren verstorben und hat mir die Waffe vererbt (Testament)

Jetzt war ich im Landratsamt (Dillingen/Donau) und habe mich informiert: Ich darf das KK behalten, muß aber eine Blockiervorrichtung einbauen lassen!

Ich habe schon einen passenden Waffenschrank (wegen Luftgewehr, Gaspistolen etc...) Auch habe ich im Jahr 1996 die Waffensachkundeprüfung abgelegt.

Ich war da öfters mit einem Kumpel beim Schiessen und wollte mich eigentlich einem Schützenverein anschliessen. Ist aber dann wegen Kinder etc. nichts draus geworden!

Ausserdem habe ich eine Sicherheitsüberprüfung vom Verfassungsschutz (wg. Arbeitsstelle)

Die Dame vom LRA hat mir geraten, die Waffe abzugeben, weil sie eh nichts mehr wert ist.

Das will ich aber nicht. Ich habe als kleiner Bub schon mit meinem Vater mit diesem Gewehr auf Spatzen und Stare geschossen, schäm.........:o

Da hängen schon auch Erinnerungen dran....

Ausserdem habe ich keine Lust, mir einfach so was wegnehmen zu lassen!

Frage: Im Internet habe ich das Armatix-Blockiersystem gefunden. Gibt es da neuere Erfahrungen? Bei Youtube gibt´s ja ein Video, wie das Teil geknackt wurde, geht das noch so einfach?

Oder gibt´s auch Ausnahmen, bei denen man das KK auch original behalten darf?

Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. :)

Gruß

Moirr

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Grüß Dich! Und Willkommen.

Ersteinmal finde ich es gut, dass Du Dich nicht entschädigungslos Enteignen lassen willst! Respekt. Was anderes ist die Vernichtung der Waffe bei der Behörde nämlich nicht. Du hast ein Anrecht auf eine sog. Erben-WBK. Diese musst Du spätestens vier Wochen nach Erhalt des Erbscheins beantragen! Wichtig, die Frist nicht versäumen.

Deine Sachkundeprüfung wird wohl nicht mehr anerkannt werden, Du kannst es aber bei der Behörde versuchen. Ansonsten in den Schützenverein eintreten und ein Jahr regelmäßig am Training teilnehmen. Das bedeutet 12x pro Jahr, wenn Du jeden Monat einmal da bist oder 18x pro Jahr, wenn Du einen Monat nicht da warst.

Dann wahrscheinlich nochmal die Sachkundeprüfung machen (kannst Du gleich schon machen) und darauf achten, dass Du über mindestens einen Schrank der Sicherheitsstufe A verfügst. Munition ist dann allerdings separat zu lagern in einem Schrank mit mindestens Schwenkriegelschloss.

Nach dem Jahr Verbandsmitgliedschaft (über den Verein) darfst Du eine WBK beantragen, der Laufdildo fällt dann weg.

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Ob knackfest oder nicht, kann Dir vollkommen Latte sein. Gibt es ein System für Deine Erbwaffe, musst Du es verbauen. Wenn Du mit Deiner Behörde allerdings sprichst und denen von Deiner Mitgliedschaft im Schützenverein erzählst, kann die Behörde von einer Blockierpflicht eine Ausnahme machen. Allerdings muss die Mitgliedschaft dann auch den Tatsachen entsprechen. Ein paar Trainings im Schießbuch machen sich sicherlich auch nicht schlecht.

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vor 2 Minuten, moirr sagte:

400€ kostet so ein Blockiersystem, Respekt!

Hier hast Du eine Liste mit zugelassenen Systemen: https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-133/blockiersysliste.html

Ich würde mir das Geld sparen, es lieber in Munition fürs Training und Mitgliedsbeitrag investieren, Spaß haben und den Lauf jungfräulich belassen.

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Ähnliche Thematik bei nem Vereinskollegen. Vater Jäger. Junior hat ne ErbenWBK beantragt. Sachkunde gemacht. In einen SV eingetreten.

Die Waffen bleiben auf der ErbenWBK,  Munition darf er für die Erbwaffen erstmal nicht haben. Entsprechender Tresor wurde angeschafft. Stöpsel nicht nötig.

Wenn die Waffen irgendwann mal auf Bedürfniss Sport umgeschrieben werden, muss auch der Trainingsnachweis kommen, ergo bei nicht Einhaltung der 12/18 Regel können die Waffen eingezogen werden.

Zur Sachkundethematik. Mir ist nicht bekannt, dass die Sachkunde irgendwann verfällt, anders als bei der §27 Bescheinigung. Gibt's da nen Passus im Gesetzestext zu?

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vor 2 Stunden, Krümelmonster sagte:

Ähnliche Thematik bei nem Vereinskollegen. Vater Jäger. Junior hat ne ErbenWBK beantragt. Sachkunde gemacht. In einen SV eingetreten.

Die Waffen bleiben auf der ErbenWBK,  Munition darf er für die Erbwaffen erstmal nicht haben. Entsprechender Tresor wurde angeschafft. Stöpsel nicht nötig.

Wenn die Waffen irgendwann mal auf Bedürfniss Sport umgeschrieben werden, muss auch der Trainingsnachweis kommen, ergo bei nicht Einhaltung der 12/18 Regel können die Waffen eingezogen werden.

Zur Sachkundethematik. Mir ist nicht bekannt, dass die Sachkunde irgendwann verfällt, anders als bei der §27 Bescheinigung. Gibt's da nen Passus im Gesetzestext zu?

Da hat sich dann die BEhörde aber weit aus dem Fesnster gelehnt...... wenn er "nur im Verein ist und Sachkunde gemacht hat"....da würde ich schnellsten schauen das er ne WBK als Schütze bekommt.

 

Erbwaffen nicht umschreiben, ist richtig aus den genannten Gründen

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Genau da hat die Behörde MIst gebaut....---> Stöpselpflicht NEIN

Werden in BW aktuell einige wiederrufen, wo SB auch so gehandelt haben, da nur Mitglied und Sachkunde reicht halt nicht!

WaffG: 

Zitat

Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist.

No Gun, nix ohne Stöpsel.  Daher raten wir bei der "Sachkunde und MItglied" Fraktion, wenigstens ne Gelbe beantragen, 20€ KK kaufen, gut ist. Dann halt 1x im Monat paar Schuss KK machen, und alles ist save

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hola amigos,

ihr habt vergessen moirr auf die billigste Art hinzuweisen: sichere Fremdverwahrung, die solange dauert bis er 1 Jahr mitglied im SV ist und in der Zeit auch seine Sachkunde gemacht hat und seine 12/18 Trainingseinheiten absoviert hat--->Sporzschützen WBK (Gelb), wenn man mit dem Amt drüber redet sollte es sogar "ohne ErbenWBK" gehen.

saludos de pancho lobo

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vor 30 Minuten, pancho lobo sagte:

hola amigos,

ihr habt vergessen moirr auf die billigste Art hinzuweisen: sichere Fremdverwahrung, die solange dauert bis er 1 Jahr mitglied im SV ist und in der Zeit auch seine Sachkunde gemacht hat und seine 12/18 Trainingseinheiten absoviert hat--->Sporzschützen WBK (Gelb), wenn man mit dem Amt drüber redet sollte es sogar "ohne ErbenWBK" gehen.

saludos de pancho lobo

Damit aber, wenn er keine ERB-WBK beantragt......verliert er auch die Privilegien....dumme Idee

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