moirr Posted April 25, 2016 at 07:13 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:13 PM Erstmal Hallo hier im Forum Ich bin auf dieses Forum gestossen, weil ich folgende Thematik habe: Meine Mutter hatte ein Kleinkalibergewehr (voere, mit grüner WBK). Vor zwei Wochen ist meine Mutter leider mit 88 Jahren verstorben und hat mir die Waffe vererbt (Testament) Jetzt war ich im Landratsamt (Dillingen/Donau) und habe mich informiert: Ich darf das KK behalten, muß aber eine Blockiervorrichtung einbauen lassen! Ich habe schon einen passenden Waffenschrank (wegen Luftgewehr, Gaspistolen etc...) Auch habe ich im Jahr 1996 die Waffensachkundeprüfung abgelegt. Ich war da öfters mit einem Kumpel beim Schiessen und wollte mich eigentlich einem Schützenverein anschliessen. Ist aber dann wegen Kinder etc. nichts draus geworden! Ausserdem habe ich eine Sicherheitsüberprüfung vom Verfassungsschutz (wg. Arbeitsstelle) Die Dame vom LRA hat mir geraten, die Waffe abzugeben, weil sie eh nichts mehr wert ist. Das will ich aber nicht. Ich habe als kleiner Bub schon mit meinem Vater mit diesem Gewehr auf Spatzen und Stare geschossen, schäm......... Da hängen schon auch Erinnerungen dran.... Ausserdem habe ich keine Lust, mir einfach so was wegnehmen zu lassen! Frage: Im Internet habe ich das Armatix-Blockiersystem gefunden. Gibt es da neuere Erfahrungen? Bei Youtube gibt´s ja ein Video, wie das Teil geknackt wurde, geht das noch so einfach? Oder gibt´s auch Ausnahmen, bei denen man das KK auch original behalten darf? Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Gruß Moirr Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2016 at 07:22 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:22 PM Grüß Dich! Und Willkommen. Ersteinmal finde ich es gut, dass Du Dich nicht entschädigungslos Enteignen lassen willst! Respekt. Was anderes ist die Vernichtung der Waffe bei der Behörde nämlich nicht. Du hast ein Anrecht auf eine sog. Erben-WBK. Diese musst Du spätestens vier Wochen nach Erhalt des Erbscheins beantragen! Wichtig, die Frist nicht versäumen. Deine Sachkundeprüfung wird wohl nicht mehr anerkannt werden, Du kannst es aber bei der Behörde versuchen. Ansonsten in den Schützenverein eintreten und ein Jahr regelmäßig am Training teilnehmen. Das bedeutet 12x pro Jahr, wenn Du jeden Monat einmal da bist oder 18x pro Jahr, wenn Du einen Monat nicht da warst. Dann wahrscheinlich nochmal die Sachkundeprüfung machen (kannst Du gleich schon machen) und darauf achten, dass Du über mindestens einen Schrank der Sicherheitsstufe A verfügst. Munition ist dann allerdings separat zu lagern in einem Schrank mit mindestens Schwenkriegelschloss. Nach dem Jahr Verbandsmitgliedschaft (über den Verein) darfst Du eine WBK beantragen, der Laufdildo fällt dann weg. Link to comment Share on other sites More sharing options...
moirr Posted April 25, 2016 at 07:35 PM Author Share Posted April 25, 2016 at 07:35 PM Danke für deine Hilfe. Und wie schauts bei den Blockiersystemen aus, sind die mittlerweile "knackfest"? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2016 at 07:39 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:39 PM Ob knackfest oder nicht, kann Dir vollkommen Latte sein. Gibt es ein System für Deine Erbwaffe, musst Du es verbauen. Wenn Du mit Deiner Behörde allerdings sprichst und denen von Deiner Mitgliedschaft im Schützenverein erzählst, kann die Behörde von einer Blockierpflicht eine Ausnahme machen. Allerdings muss die Mitgliedschaft dann auch den Tatsachen entsprechen. Ein paar Trainings im Schießbuch machen sich sicherlich auch nicht schlecht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2016 at 07:49 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:49 PM Statt einen Laufdildo für 3 oder 400 Tacken zu kaufen, kannst Du die Waffe auch einem berechtigtem Bekannten überlassen. Der trägt diese dann auf seine WBK ein und sobald Du Deine hast, wird die Waffe zurückübertragen. Kostet unter 50€. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
moirr Posted April 25, 2016 at 07:50 PM Author Share Posted April 25, 2016 at 07:50 PM 400€ kostet so ein Blockiersystem, Respekt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted April 25, 2016 at 07:52 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:52 PM Just now, moirr sagte: 400€ kostet so ein Blockiersystem, Respekt! Na ja, die Politiker, die das unbedingt eingeführt haben wollten, müssen doch auch ihre Prozente bekommen. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2016 at 07:54 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:54 PM vor 2 Minuten, moirr sagte: 400€ kostet so ein Blockiersystem, Respekt! Hier hast Du eine Liste mit zugelassenen Systemen: https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-133/blockiersysliste.html Ich würde mir das Geld sparen, es lieber in Munition fürs Training und Mitgliedsbeitrag investieren, Spaß haben und den Lauf jungfräulich belassen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2016 at 07:55 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:55 PM Und weils immer wieder interessant ist anzugucken, hier mal ein "Werbevideo" eines Herstellers... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 25, 2016 at 07:57 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:57 PM Hier noch ein paar rechtliche Infos zum Thema: http://deutscheswaffenrecht.de/blockiersysteme-fuer-erbwaffen/ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anthrax Posted April 25, 2016 at 07:59 PM Share Posted April 25, 2016 at 07:59 PM Folg dem Plan des Jägermeisters. Waffe überschreiben, die gesetzlichen Vorraussetzungen schaffen, Rücküberschreiben und das Gewehr ab und zu mal auf dem Stand als gutes Erinnerungsstück ein bisschen schießen, irgendwann vllcht sogar mal mit den Kindern. Das Blockierzeugs ist reine Geldverbrennung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
moirr Posted April 25, 2016 at 08:00 PM Author Share Posted April 25, 2016 at 08:00 PM Das Video hab´ich gemeint, ist dies immer noch so einfach möglich? So wie ich das sehe, vibriert der Dildo durch einen Schwingschleifer dermaßen, dass er durchrutscht, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted April 25, 2016 at 08:13 PM Share Posted April 25, 2016 at 08:13 PM Nein, der Hersteller hat da nachgebessert. Das rausvibrieren ist so wohl nicht mehr möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
moirr Posted April 25, 2016 at 08:23 PM Author Share Posted April 25, 2016 at 08:23 PM vor 9 Minuten, Medizinmann sagte: Nein, der Hersteller hat da nachgebessert. Das rausvibrieren ist so wohl nicht mehr möglich. Das Video ist aber nicht sehr alt....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 26, 2016 at 04:56 AM Share Posted April 26, 2016 at 04:56 AM vor 8 Stunden, moirr sagte: Das Video ist aber nicht sehr alt....... Wie gesagt: Ist das System von der PTB zugelassen, muss Dir die Überwindungssicherheit kein Kopfzerbrechen verursachen. Ich würde mir aber weniger Gedanken um Laufdildos machen, als wo ich einen Mitgliedsantrag für einen Verein herbekomme. 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 26, 2016 at 05:03 AM Share Posted April 26, 2016 at 05:03 AM Ähnliche Thematik bei nem Vereinskollegen. Vater Jäger. Junior hat ne ErbenWBK beantragt. Sachkunde gemacht. In einen SV eingetreten. Die Waffen bleiben auf der ErbenWBK, Munition darf er für die Erbwaffen erstmal nicht haben. Entsprechender Tresor wurde angeschafft. Stöpsel nicht nötig. Wenn die Waffen irgendwann mal auf Bedürfniss Sport umgeschrieben werden, muss auch der Trainingsnachweis kommen, ergo bei nicht Einhaltung der 12/18 Regel können die Waffen eingezogen werden. Zur Sachkundethematik. Mir ist nicht bekannt, dass die Sachkunde irgendwann verfällt, anders als bei der §27 Bescheinigung. Gibt's da nen Passus im Gesetzestext zu? Link to comment Share on other sites More sharing options...
moirr Posted April 26, 2016 at 07:38 AM Author Share Posted April 26, 2016 at 07:38 AM Trotzdem würde mich als Techniker interessieren, ob diese Systeme mittlerweile noch manipulierbar sind? Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted April 26, 2016 at 08:01 AM Share Posted April 26, 2016 at 08:01 AM vor 2 Stunden, Krümelmonster sagte: Ähnliche Thematik bei nem Vereinskollegen. Vater Jäger. Junior hat ne ErbenWBK beantragt. Sachkunde gemacht. In einen SV eingetreten. Die Waffen bleiben auf der ErbenWBK, Munition darf er für die Erbwaffen erstmal nicht haben. Entsprechender Tresor wurde angeschafft. Stöpsel nicht nötig. Wenn die Waffen irgendwann mal auf Bedürfniss Sport umgeschrieben werden, muss auch der Trainingsnachweis kommen, ergo bei nicht Einhaltung der 12/18 Regel können die Waffen eingezogen werden. Zur Sachkundethematik. Mir ist nicht bekannt, dass die Sachkunde irgendwann verfällt, anders als bei der §27 Bescheinigung. Gibt's da nen Passus im Gesetzestext zu? Da hat sich dann die BEhörde aber weit aus dem Fesnster gelehnt...... wenn er "nur im Verein ist und Sachkunde gemacht hat"....da würde ich schnellsten schauen das er ne WBK als Schütze bekommt. Erbwaffen nicht umschreiben, ist richtig aus den genannten Gründen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 26, 2016 at 08:11 AM Share Posted April 26, 2016 at 08:11 AM Die Erbwaffen sind somit save. Die Sporteisen kommen, wenn er Job mäßig Fuß gefasst hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted April 26, 2016 at 08:13 AM Share Posted April 26, 2016 at 08:13 AM "save" bis die Behörde merkt das sie Mist gebaut hat....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Krümelmonster Posted April 26, 2016 at 09:03 AM Share Posted April 26, 2016 at 09:03 AM erörtere doch mal genauer Leumund ok Sachkunde ok Aufbewahrung ok Bedürfnis Besitzstandswahrung MES nicht erteilt Mitglied in einem ordentlichen Schießsportverband Stöpselpflicht nein Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted April 26, 2016 at 09:22 AM Share Posted April 26, 2016 at 09:22 AM Genau da hat die Behörde MIst gebaut....---> Stöpselpflicht NEIN Werden in BW aktuell einige wiederrufen, wo SB auch so gehandelt haben, da nur Mitglied und Sachkunde reicht halt nicht! WaffG: Zitat Für erlaubnispflichtige Schusswaffen und erlaubnispflichtige Munition, für die der Erwerber infolge eines Erbfalles ein Bedürfnis nach § 8 oder §§ 13 ff. geltend machen kann, sind die Vorschriften des § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 und des § 8 und der §§ 13 bis 18 anzuwenden. Kann kein Bedürfnis geltend gemacht werden, sind Schusswaffen durch ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem zu sichern und ist erlaubnispflichtige Munition binnen angemessener Frist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen. Einer Sicherung durch ein Blockiersystem bedarf es nicht, wenn der Erwerber der Erbwaffe bereits aufgrund eines Bedürfnisses nach § 8 oder §§ 13 ff. berechtigter Besitzer einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe ist. No Gun, nix ohne Stöpsel. Daher raten wir bei der "Sachkunde und MItglied" Fraktion, wenigstens ne Gelbe beantragen, 20€ KK kaufen, gut ist. Dann halt 1x im Monat paar Schuss KK machen, und alles ist save 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
pancho lobo Posted April 26, 2016 at 02:13 PM Share Posted April 26, 2016 at 02:13 PM hola amigos, ihr habt vergessen moirr auf die billigste Art hinzuweisen: sichere Fremdverwahrung, die solange dauert bis er 1 Jahr mitglied im SV ist und in der Zeit auch seine Sachkunde gemacht hat und seine 12/18 Trainingseinheiten absoviert hat--->Sporzschützen WBK (Gelb), wenn man mit dem Amt drüber redet sollte es sogar "ohne ErbenWBK" gehen. saludos de pancho lobo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 26, 2016 at 02:15 PM Share Posted April 26, 2016 at 02:15 PM Das macht aber nicht jede Behörde mit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
HornerArms Posted April 26, 2016 at 02:45 PM Share Posted April 26, 2016 at 02:45 PM vor 30 Minuten, pancho lobo sagte: hola amigos, ihr habt vergessen moirr auf die billigste Art hinzuweisen: sichere Fremdverwahrung, die solange dauert bis er 1 Jahr mitglied im SV ist und in der Zeit auch seine Sachkunde gemacht hat und seine 12/18 Trainingseinheiten absoviert hat--->Sporzschützen WBK (Gelb), wenn man mit dem Amt drüber redet sollte es sogar "ohne ErbenWBK" gehen. saludos de pancho lobo Damit aber, wenn er keine ERB-WBK beantragt......verliert er auch die Privilegien....dumme Idee 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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