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Halbautomaten ausleihen ?


Flexus

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Hallo zusammen,

Hab da mal eine Frage. Darf ich als Jagdscheininhaber (der ja nur Halbautomaten mit 2 Schuss Magazin erwerben darf)

einen mehrschüssigen Halbautomaten ausleihen, um damit auf dem Schützenplatz zu trainieren ?

Das sollte doch rechtlich eigentlich kein Problem darstellen, oder ?

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also ich habe meinen jagdschein auch gerade frisch gemacht und wir haben auch die fragen der halbautomaten behandelt.

aussage im kurs war, daß man nur auf der jagd einen halbautomaten mit nicht mehr als einem zweischuß-mag bestücken darf.

im §19 BJG steht:

c) auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen;

somit sollte ein ausleihen eines halbautomaten mit einem größeren magazin kein prob sein ... auch das schießen auf einem schießstand ist imho gesetzlich einwandfrei

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Wenn kein Magazin drin ist, ja. Wenn ein mehrschüssiges Magazin drin ist, nein.

Du "erwirbst" das Teil ja wenn Du es übernimmst, auch wenn es nur zum Transport ist. Das darfst Du aber laut AffG nicht als Jäger.

Also Magazin raus, ohne Mag in den Kofferraum und Mag erst wieder auf dem Stand rein, fertig.

wo steht das bitte genau, daß er keine halbautomatische waffe erwerben darf, die mehr als zwei schuß im mag aufnimmt?

ich kenne nur die regelung im bjg §19. darin heißt es aber nur, daß er mit keiner waffe jagen darf, die mehr als zwei schuß im mag aufnimmt.

er will aber nur "erwerben" (in dem fall für den stand ausleihen) ... somit gezielt gefragt - wo steht, daß er keine halbautomatische mit einem größeren mag erwerben darf?

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ich kenne nur die regelung im bjg §19. darin heißt es aber nur, daß er mit keiner waffe jagen darf, die mehr als zwei schuß im mag aufnimmt.

er will aber nur "erwerben" (in dem fall für den stand ausleihen) ... somit gezielt gefragt - wo steht, daß er keine halbautomatische mit einem größeren mag erwerben darf?

Frage hast Du dir schon selbst beantwortet. :mrgreen:

Nach §19 nicht jagdlich Zugelassen -> kein Bedürfniss -> kein Erwerb.

Ist so sinnlos wie ein Kropf, ist aber so.

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Frage hast Du dir schon selbst beantwortet. :mrgreen:

Nach §19 nicht jagdlich Zugelassen -> kein Bedürfniss -> kein Erwerb.

Ist so sinnlos wie ein Kropf, ist aber so.

aber was ist dann nicht zugelassen?

eine waffe ohne magazin verstößt dann ja nicht gegen die vorgaben. erst mit dem einsetzen des magazins erhält die waffe dann ihre "richtung", zumal man ja für viele halbautomaten sowohl zweischußmagazine, wie auch mags mit mehr schuß bekommt.

soll heissen, daß man die dennoch kaufen darf, doch eben auf der jagd dann nicht führen. das mag mit mehr schuß kann man aber frei dazu kaufen.

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aber was ist dann nicht zugelassen?

Waffen mit fest eingebautem Mag, z.B. Benelli S90M3/M1 ohne den Stab.

eine waffe ohne magazin verstößt dann ja nicht gegen die vorgaben.

Richtig!

erst mit dem einsetzen des magazins erhält die waffe dann ihre "richtung",

Auch richtig!

soll heissen, daß man die dennoch kaufen darf,

Nur mit 2 Schuss Mag!!

doch eben auf der jagd dann nicht führen.

und auch nicht mit eingesetztem großem Mag im Tresor haben

das mag mit mehr schuß kann man aber frei dazu kaufen.

Auch richtig.

Nochmal:

Dein Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ist die Jagd. Alles was nicht jagdlich begründet werden kann -> kein Bedürfnis.

Mags sind freie Teile, kannst Du kaufen so viele Du willst.

Steckst Du das große Mag aber nun in einen SL entspricht die Waffe nicht mehr Deinem Bedürfnis, Du darfst sie so nicht "erwerben" und nicht besitzen!!! Das ist eine beliebte Falle bei Kontrollen für Jäger die das Ding mit dem großen Mag im Tresor stehen haben!

Ausnahme ist hier nur der Schießstand, hier darfst Du jede legale Waffe "vorübergehend erwerben".

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danke ... also darf ich mir einen mp5-klon auf jagdschein kaufen, aber nur auf dem schießstand mit einem "normalen mag" bestücken ...

Hm, wie war das nochmal mit den Bedürfnis Jagd und Sport. Jagdwaffe nich als Sportwaffe, bzw. Sportwaffe nich als Jagdwaffe :?: Wenn man einen MP5 Klon zum Zweck der Jagd erwirbt, habe ich dann u.U. ein Problem da ich ein größeres Mag. (10er) nur sportlich nutzen kann, dies aber mit dem jagdlichen theoretisch nicht darf ?

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Magazine kannst haben so viele Du willst.

Egal wieviel Schuss.

Die Waffe darfst Du in der Theorie nicht sportlich nutzen wenn sie auf JJS erworben wurde. Heisst also, zum (jagdlichen) Übungsschießen auf dem Stand selbstverständlich, einfach nur zum Spaß haben auf dem Stand auch, für sportliche Wettkämpfe nicht.

WaffG sinngemäß :" ...Die Waffen dürfen nur zu dem vom Bedürfnis umfassten Zweck genutzt werden..."

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Ach wie schön, dass in meiner WBK alle Waffen gemischt stehen. Da muss schon einer bei der Kreisverwaltung meine Akte herauskramen um herauszufinden auf welches Bedürfnis ich welche Waffe gekauft habe.

In wie weit die Waffen nur vom Bedürfnis umfassten Zweck genutzt werden dürfen regelt hoffentlich die Verwaltungvorschrift, wenn sie den im Jahre 201X kommt.

Es ist ja nun wirklich Quatsch, dass ich als Jäger nicht mit meiner Fangschusswaffe an einem sportlichen Wettkampf teilnehmen darf. Das sehen die Ordnungsbehörden bei uns zumindest auch so.

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