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Nochmals WBK Gelb: Bedürfnis für EL-Flinte?


Lugersammler

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Hallo Leute, nach längerem Auslandsaufenthalt mit Y-Tours brauche ich mal einen Rat. ( Wenn ich mich wiederholen sollte, seht es mir bitte nach) Kurzfassung: WBK Gelb neu beantragt für ein Ordonanzgewehr, Lecker K98 gefunden und gekauft, nett mit dem Händler unterhalten, nach einer Trapflinte gefragt, die perfekte Flinte gefunden und gleich mit eingetragen. So, nun geht es los: WBK kam von der Behörde zurück, K98 war abgesiegelt, Flinte jedoch nicht. Begründung vom V1.2: Es ist ein allgemeiner Irrtum, daß man die Gelbe WBK Neu so nutzen könne, wie die Alte Gelbe WBK. Ich solle mir das Bedürfniss für besagte Flinte vom Dachverband (BdMP), bescheinigen lassen. WO SIND WIR DENN HIER? Wie erkenne ich denn bei dieser Aussage, den Unterschied zwischen Gelb und Grün???? Ihr seht, hier ist kundiger Rat gefragt. Besten Dank vorab und Grüße an alle, Thomas

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Hallo Lugersammler.

Die Begründung Deiner Behörde ist schlichtweg falsch. Schon auf der WBK Gelb steht drauf ...für Einzelladerlangwaffen und....

1. Schritt: Telefonat mit dem SB und freundlich auf die Rechtslage hinweisen und drum bitten den Fehler zu korrigieren.

2. Schritt: Wenn er nicht, will rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, zum Anwalt gehen und klagen!

Verdammte Bananenrepublik hier! :x:

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Begründung vom V1.2: Es ist ein allgemeiner Irrtum, daß man die Gelbe WBK Neu so nutzen könne, wie die Alte Gelbe WBK.

Das alte Leiden: Neu Gelb in NRW. Dass Du die Trapflinte (BDF ????) auf Sportschützen WBK kaufen kannst, das steht so im Waffengesetz. Das ist auch in allen Bundesländer problemlos möglich nur nicht in NRW.

Der einfachst Weg ist, ein Bedürfnis zu beantragen und nachzureichen. Ob es der richtige Weg ist, das kannst nur Du allein entscheiden.

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Nein, das ist nicht der richtige Weg!!!

Der einzig richtige Weg ist:

1.) freundliches Gespräch mit dem SB und versuchen, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Falls nicht erfolgreich:

2.) Mit dem Vorgesetzten des SB sprechen und versuchen eine gütliche Einigung herbeizuführen. Falls nicht erfolgreich:

3.) Einen in Sachen Waffenrecht fähigen und erfahrenen Anwalt beauftragen Widerspruch einzulegen und Dienstaufsichtsbeschwerden gegen den SB und dessen Vorgesetzten einzulegen. Du selbst kannst Briefe an den NRW-Petitionsausschus und den NRW-IM schreiben.

4.) Falls Widerspruch erfolglos sein sollte, wird der Anwalt Klage bein Verwaltungsgericht einreichen. Das kann dauern, wird aber Erfolg haben. Der Steuerzahler wird wie immer die Rechnung zahlen. :roll:

GRUß

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@ Bela, danke Dir für den "sanften Weg". Aber ich bin schon dafür, die mittlerweile in Deutschland herrschende "Behördenhörigkeit" zu ächten. Ich hab es einfach nur satt, alles hinzunehmen. (P.S. Es ist eine ganz normale Rottweil 770 Trap). @ Hollowpoint, ich kenne dich seit Jahren über das Internet und halte dich für jemanden mit großem Sachverstand. Danke für deine Antwort, ich werde "zum Angriff" übergehen. Wozu ist man schließlich im FWR und der Örag. Ich halte euch auf dem laufenden. Grüße, Thomas

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Wozu ist man schließlich im FWR und der Örag. Ich halte euch auf dem laufenden.

GENAU!!! :!: :!: :!:

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt! 8)

Ich hatte seinerzeit gegen 2/6 auf "Gelb" geklagt und in Rekordzeit gewonnen.

In NRW wird das allerdings wohl leider wesentlich länger dauern! :x

Man darf solche Rechtsbeuger einfach nicht ungeschoren davonkommen lassen!!! Sonst werden die übermütig! :evil:

GRUß

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Diese Verwaltungsrichter gehören eigentlich sofort ihres Amtes enthoben!!! :x :evil:

Die sollten doch wissen, daß die VV die Gerichte nicht binden und deshalb auch keine "Klarheit" schaffen können. Was zählt sind einzig und allein Gesetz und Rechtsverordnung. Und da steht nix drin von wegen Bedürfnisbescheinigung auf "Gelb".

In diesem Fall würde ich mich beim Oberverwaltungsgericht beschweren, das Justizministerium anschreiben und die Richter ggf. wegen Rechtsbeugung- und verweigerung verklagen. :x :evil:

GRUß

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