ViperM Posted April 13, 2008 at 10:30 PM Share Posted April 13, 2008 at 10:30 PM Rugi, da wo du wohnst gibbet kein Beiblatt, du bekommst ne weitere WBK (mit der Nummer xxx/2) so wars bei mir bisher. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted April 14, 2008 at 06:06 AM Author Share Posted April 14, 2008 at 06:06 AM neue oder alte? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted April 14, 2008 at 06:45 AM Share Posted April 14, 2008 at 06:45 AM wäre das nicht die gelegenheit eine neue gelbe zu beantragen? Keinesfalls. Die auf neue Gelbe WBK gekauften Puffen müssen zu einer Sportordnung passen, da haben Exoten keine Chance. Wenn man die neue Gelbe hat, gibts aber kein Beiblatt mehr zur alten Gelben. Wenn man die neue Gelbe will, erst Beiblatt zur alten Gelben holen und dann die neue Gelbe beantragen. Dann lässt man alles was in eine Sportordnung passt auf die neue Gelbe schreiben und die Exoten dann auf die alte Gelbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted April 14, 2008 at 01:26 PM Share Posted April 14, 2008 at 01:26 PM ... Wenn man die neue Gelbe hat, gibts aber kein Beiblatt mehr zur alten Gelben. Oh - ist das so allgemein verbindlich oder nur bei Deinem SB? Wenn man die neue Gelbe will, erst Beiblatt zur alten Gelben holen und dann die neue Gelbe beantragen. Dann lässt man alles was in eine Sportordnung passt auf die neue Gelbe schreiben und die Exoten dann auf die alte Gelbe. Dann könnte man - wenn ich Deinen obigen post richtig verstehe - aber auch nur noch so viele "Exoten" kaufen, bis das "Beiblatt" (bei uns ist es eine eigenständige WBK) voll ist. Zumindest bei Deinem SB - oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
ViperM Posted April 14, 2008 at 03:09 PM Share Posted April 14, 2008 at 03:09 PM neue oder alte? Sorry, ich habe nur Grüne, und die sind durchnummeriert. Vllt. ist es bei Gelb doch anders. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted April 14, 2008 at 04:43 PM Share Posted April 14, 2008 at 04:43 PM Schießt auf eurem Schießstand kein DJV / LJV ??? Da gehst Du als Gastschütze hin und schießt laufende Wildsau ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted April 14, 2008 at 06:01 PM Share Posted April 14, 2008 at 06:01 PM Oh - ist das so allgemein verbindlich oder nur bei Deinem SB? Das ist allgemein so. Man kann ja auf die neue Gelbe auch E-Lader erwerben, was will man da noch mit dem Beiblatt zur Alten? Dann könnte man - wenn ich Deinen obigen post richtig verstehe - aber auch nur noch so viele "Exoten" kaufen, bis das "Beiblatt" (bei uns ist es eine eigenständige WBK) voll ist. Zumindest bei Deinem SB - oder? Richtig. Wenn man also hauptsächlich Waffen haben will die zu keiner Sportordnung passen, beantragt man halt keine neue Gelbe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted April 14, 2008 at 06:49 PM Share Posted April 14, 2008 at 06:49 PM Genau! Vor allem, wenn man einen Einzellader im Kaliber .50 BMG haben möchte! :mrgreen: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted April 14, 2008 at 07:35 PM Author Share Posted April 14, 2008 at 07:35 PM Also scheiss auf die Mehrlader Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rudylein Posted June 28, 2008 at 06:27 PM Share Posted June 28, 2008 at 06:27 PM hallo, bei uns im Lande bekommt man die "alte" gelbe "neu" und hinten dann einfach nen Stempel dei Sie dann als "neue" gelbe ausweißt. Mann sagte mir das es noch keine ( 2007 ) auktuellen "neuen" WBK`s gibt. Die alte habe Sie mir auch gelasen, ohne weitere fragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rudylein Posted July 4, 2008 at 04:30 PM Share Posted July 4, 2008 at 04:30 PM Genau! Vor allem, wenn man einen Einzellader im Kaliber .50 BMG haben möchte! :mrgreen: GRUß Keine Ahnung warum Du das hier anbringst :confused: ?? Oder schreibts Du das nur um was zu schreiben :-?. Das hat doch absolut nichts mit dem Thema zu tun oder ??? Also kannst Du solche sachen oder gedanken für Dich behalten ?? :-x 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 4, 2008 at 05:41 PM Share Posted July 4, 2008 at 05:41 PM Warum so pampig? Ich wollte nur klarstellen, daß die Altgelbe ideal für solche Einzelladerwaffen ist, für die heutzutage keine passenden Sportordnungen existieren. Was ist so schlimm daran? GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 4, 2008 at 06:57 PM Share Posted July 4, 2008 at 06:57 PM Rudys Umgangsformen sind etwas rüdy ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 4, 2008 at 06:59 PM Share Posted July 4, 2008 at 06:59 PM Na ja.......besser rüdy als prüdy! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Rudylein Posted July 13, 2008 at 08:44 AM Share Posted July 13, 2008 at 08:44 AM Warum so pampig? Ich wollte nur klarstellen, daß die Altgelbe ideal für solche Einzelladerwaffen ist, für die heutzutage keine passenden Sportordnungen existieren. Was ist so schlimm daran? GRUß Da bin ich dann wohl beim lesen und " Interpretieren" der Sache ein wenig übers Ziel hinausgeschoßen. :confused: Wollte niemanden dummkommen . Oder Altklug rüberkommen. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted August 25, 2009 at 12:14 PM Share Posted August 25, 2009 at 12:14 PM Habe gerade den Thread hier ausgegraben. Ist das jetzt noch aktueller Stand, dass auf die alte Gelbe 2/6 nicht gilt und man z. B. Flobert-EL-Büchsen darauf erwerben kann? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted August 25, 2009 at 12:23 PM Share Posted August 25, 2009 at 12:23 PM Auf die Alte Gelbe kann man Flobert erwerben, auf die Neue Gelbe nciht, weil keine sportliche Disziplin und somit kein Bedürfnis. Habt ihr Mäuse im Keller ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted August 25, 2009 at 12:47 PM Share Posted August 25, 2009 at 12:47 PM Habt ihr Mäuse im Keller ? Logisch, ich würde mir doch niiiiiieeeeeeeeemaaaaaaallssssss ein Schusswaffe nur so "just for fun" zulegen. Ehrlich. Ich doch nicht. Mäuse. Genau. Ganz viele. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted August 25, 2009 at 01:21 PM Share Posted August 25, 2009 at 01:21 PM Naja, mit 6 mm Flobert Doppelschrot (das es nur noch antiquarisch gibt) darf man meines Wissens im Keller schiessen. Die Wirkung auf das oft unterschätzte Mauswild soll ausreichend sein, nur ab und zu werden Mausjäger von führenden Mausbachen angefallen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted August 25, 2009 at 05:19 PM Share Posted August 25, 2009 at 05:19 PM Wenn Flobert dann in 9mm. Da die Dinger Randzündung haben, darf man damit auch zu Hause schießen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted August 25, 2009 at 07:26 PM Share Posted August 25, 2009 at 07:26 PM Ehrlich, ich hatte in Erinnerung, dass man zu Hause 6 mm Flob darf, aber nicht 9 mm. Biste sicher ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted August 25, 2009 at 10:22 PM Share Posted August 25, 2009 at 10:22 PM Ehrlich, ich hatte in Erinnerung, dass man zu Hause 6 mm Flob darf, aber nicht 9 mm. Laß ein paar Vögel in deinem Keller frei: (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig 1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können, mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, 2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen, 3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben, 4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen, 5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. (5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Und das steht in §7 Beschußgesetz: § 7 Zulassung von Schussapparaten, Einsteckläufen und nicht der Beschusspflicht unterliegenden Feuerwaffen, Systemprüfungen von Schussapparaten und der in ihnen zu verwendenden Kartuschenmunition (1) Schussapparate, Zusatzgeräte für diese Apparate, Gasböller, Einsätze für Munition mit kleinerer Abmessung sowie Einsteckläufe ohne eigenen Verschluss für Munition mit dem zulässigen höchsten Gebrauchsgasdruck dürfen als serienmäßig hergestellte Stücke nur dann in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht oder gewerbsmäßig hergestellt werden, wenn sie ihrer Bauart und Bezeichnung nach von der zuständigen Stelle zugelassen sind. Gleiches gilt für Feuerwaffen 1.mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 5 Millimeter Durchmesser und bis zu 15 Millimeter Länge oder mit einem Patronen- oder Kartuschenlager kleiner als 6 Millimeter Durchmesser und kleiner als 7 Millimeter Länge, bei denen dem Geschoss eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird, oder 2.zum einmaligen Abschießen von Munition oder eines festen oder flüssigen Treibmittels. Bei Schussapparaten, die für die Verwendung magazinierter Kartuschen bestimmt sind und in denen der Gasdruck auf einen Kolben als Geräteteil wirkt, gehört zur Bauartzulassung auch eine Systemprüfung, durch die die Eignung der zu verwendenden Kartuschenmunition im Gerät festgelegt wird. Kartuschenmunition zur Verwendung in Geräten nach Satz 3 ist einer Systemprüfung zu unterziehen. (2) Absatz 1 gilt nicht für Schussapparate, Einsteckläufe und Feuerwaffen, die ein anerkanntes Prüfzeichen eines Staates tragen, mit dem die gegenseitige Anerkennung der Prüfzeichen vereinbart ist. (3) Die Zulassung ist zu versagen, wenn 1.die Bauart nicht haltbar, nicht funktionssicher oder nicht maßhaltig ist oder 2.es sich um eine Schusswaffe nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 handelt, die mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen so verändert werden kann, dass die Bewegungsenergie auf mehr als 7,5 Joule (J) erhöht wird. (4) Die Zulassung der Bauart eines Schussapparates ist zu versagen, wenn 1.aus ihm zugelassene Patronenmunition verschossen werden kann, 2.er so beschaffen ist, dass Personen, die sich bei der Verwendung des Schussapparates in seinem Gefahrenbereich befinden, bei ordnungsgemäßer Verwendung mehr als unvermeidbar gefährdet oder belästigt werden, 3.mit ihm entgegen seiner Bestimmung in den freien Raum gezielt geschossen werden kann oder 4.der Antragsteller nicht nachweist, dass er über die für die Durchführung von Wiederholungsprüfungen erforderlichen Einrichtungen verfügt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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