joker_ch Posted June 30, 2006 at 05:23 PM Share Posted June 30, 2006 at 05:23 PM Folgende Annonce gefunden: http://www.petites-annonces.ch/a/89207 Hechler & Koch MP5 K HK MP5 K Excellent état avec crosse pliable et triple tenon de fixation à la bouche du canon. Rail Weaver latéral (sur la poignée avant) Contrat entre particuliers. Prix à discuter. 078 826 72 52 dès 17heures. Contrat entre particuliers=Privat Vertrag heisst ohne EWS Langsam nerven mich solche Leute :x :x :x Damit bestätigen solche Idioten das verlangen das Wffg zu verstärken. Übrigens die 3'000.- die der verlangt sind wohl die Prämie für den mangel an Papieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted June 30, 2006 at 05:48 PM Share Posted June 30, 2006 at 05:48 PM Kein Bild und $3,500?? Ist das denn ueberhaupt noch in der CH legal? Davon abgesehen, ich glaube fast das das von der Polizei selber reingesetzt wurde um zu sehen wer auf den Leim geht!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted June 30, 2006 at 06:45 PM Share Posted June 30, 2006 at 06:45 PM @ joker_ch Wieso? Privatverkauf mit Vertrag ist doch legal. Allerdings nur wenn es sich um einen Halbautomat handelt. Sonst wäre eine Kantonale Bewilligung für Seriefeuerwaffen nötig. Der Preis hält sich in Grenzen. Ausserdem sind es 3'500 sfr. und das Ding heisst WES= Waffenerwerbsschein Hier die Waffe: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted June 30, 2006 at 06:53 PM Share Posted June 30, 2006 at 06:53 PM Wenn es eine MP5k ist, dann gehe ich idR von einer Vollauto aus. Halbautomaten wird idR dann SP89 genannt. Eine schoene Waffe ist es auf jeden Fall und ich weiss wovon ich spreche: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 30, 2006 at 07:07 PM Share Posted June 30, 2006 at 07:07 PM Â Eine schoene Waffe ist es auf jeden Fall und ich weiss wovon ich spreche ... Â eben eine schöne deutsche Waffe ... :!: Â Gruß Klaus Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted June 30, 2006 at 07:17 PM Share Posted June 30, 2006 at 07:17 PM Gefertigt aus Franzoesischen Stahl (zumindestens die Laeufe)! :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted June 30, 2006 at 07:25 PM Share Posted June 30, 2006 at 07:25 PM Gefertigt aus Franzoesischen Stahl (zumindestens die Laeufe)! :mrgreen: aber nur für den Export - für das Inland bestehen sie aus Kruppstahl - im Gegensatz zu den Kaschi´s - die bestehen aus Diebstahl . :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted June 30, 2006 at 07:33 PM Share Posted June 30, 2006 at 07:33 PM Nee, iss schon klar. Allerdings sollte man fairer Weise sagen, das der fanzoesischer Stahl auf alten deutschen Patenten bestehen, die nach WW I von Frankreich als Teil der Repurationen abgenommen wurden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted June 30, 2006 at 07:34 PM Share Posted June 30, 2006 at 07:34 PM im Gegensatz zu den Kaschi´s - die bestehen aus Diebstahl . :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
joker_ch Posted June 30, 2006 at 08:08 PM Author Share Posted June 30, 2006 at 08:08 PM @ joker_ch Wieso? Privatverkauf mit Vertrag ist doch legal. Allerdings nur wenn es sich um einen Halbautomat handelt. Sonst wäre eine Kantonale Bewilligung für Seriefeuerwaffen nötig. Der Preis hält sich in Grenzen. Ausserdem sind es 3'500 sfr. und das Ding heisst WES= Waffenerwerbsschein Hier die Waffe: OK ja heisst WES, tut mir leid komme aus dem Süden (Romand), wir können es ja auf französisch versuchen. :mrgreen: Eine MP5K habe ich in VA nun gerade gekauft. Ich habe nie von einer gehöhrt als Werkshalbautomat in der CH. Das einzige was es in der Richtung gibt ist die BT96= MP5Ax. Stimmt 3'500.- das ist ja reiner Wucher. Und es gibt wirklich Idioten die versuchen ihre Waffen so zu verhökern. Hatte mal einen an der Strippe der hatte eine Waffe mit kantonaler Ausnamebewilligung gekauft und war felsenfest überzeugt er könnt sie nur mit einem privaten Vertrag weiterverkaufen. Vielleicht ist dies so ein Fall. Nachdem mir die Sachbearbeiterin vom Waffenbüro gestern sagte ich könnte von Privat ohne WES VA kaufen, ist wohl alles möglich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP - 100 Posted June 30, 2006 at 08:33 PM Share Posted June 30, 2006 at 08:33 PM Vielleicht war das Wissen der Sachbearbeiterin ja auch nur so löchrich wie der Schweizer Käse?! Preislich müßte so eine MP5K wohl um die 2.000,-- liegen?! Gruß XP - 100 :chef: Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted June 30, 2006 at 11:44 PM Share Posted June 30, 2006 at 11:44 PM OK ja heisst WES, tut mir leid komme aus dem Süden (Romand), wir können es ja auf französisch versuchen. :mrgreen: Sorry. Wusste ich nicht! Französisch wäre schlecht. Kann ich überhaupt nicht. Zum Thema Nachdem Marc den Hinweis gab, hab ich auch festgestellt, dass es bei H&K kein Halbautomat mit der Bezeichnung "MP5 K" gibt. Unter dieser Bezeichnung geht es nur um Fullauto-Versionen. Es ist also durchaus möglich, dass dies so ein Depp ist und das WG99 nicht kennt. Aber da er eine Kant. Ausnahmebewilligung beim Erwerb der Waffe benötigte, glaube ich eigentlich weniger, dass er diese Waffe ohne weiteres so verkauft. Vieleicht hat er es vergessen im Inserat zu erwähnen? Aber sollte es wirklich so sein wie Du sagst, bin ich natürlich völlig Deiner Meinung. :!: Gruss .45ACP Link to comment Share on other sites More sharing options...
joker_ch Posted July 1, 2006 at 06:52 AM Author Share Posted July 1, 2006 at 06:52 AM Also es steht wörtlich in der Anzeige, Vertrag unter Privat, was ja heisst ohne WES. Ich gehe davon aus, das er zu der Kategorie Depp gehöhrt, da er seine Telefonnummer gegeben hat. Sonst wird es meistens anonym über ein Hotmail Konto versucht. Oder es taucht eben nie in den Anzeigen auf sondern wird über andere Kanäle verhökert. Zu der Geschichte Depp, habe vom Verantwortlichen vom Waffenbüro folgende Geschichte gehöhrt. A kauft sich einen VA mit Bewilligung, verkauft die an B mit einem privaten Vertrag, der sie an C verkauft, der normal die Ausnahmebewilligung beim Kanton anfragt. Resultat A und B haben ein Problem Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest 210-6 Posted July 28, 2006 at 11:42 AM Share Posted July 28, 2006 at 11:42 AM Oh Gott - das sind Probleme wenn man Halbautomaten frei und Vollautomaten "nur" mit einer zusätzlichen Genehmigung bekommt. Wenn ich nochmal auf die Welt komme, dann als Schweizer Link to comment Share on other sites More sharing options...
.45ACP Posted July 28, 2006 at 12:31 PM Share Posted July 28, 2006 at 12:31 PM Glaubs mir 210-6, so toll ist es nicht. (Nicht mehr) Wenn man bedenkt, dass mal ein Schweizer ohne Waffe in der Gesellschaft am untersten stand und man nicht einmal ohne Waffe heiraten konnte. Gut, auf das heiraten kann ich gerne verzichten. Ob man zum heiraten eine Waffe braucht? Nun ja... manchmal schon! Aber es war vor 1999 wirklich ein Eldorado hier. Man konnte in ein Waffengeschäft gehen eine Pump-Gun und Mun kaufen und das ohne irgendeinen Wisch. Beim Privaten Handel galt, hier Geld da Ware. Das war noch Vertrauen in die Bürger. Aber leider hat mit dem steigenden Ausländeranteil die Häufigkeit von illegalem Waffenhandel zugenommen. Da brauchte es nur noch einen der in Zug durchdrehte und schon war die CVP Schnäpfe schnell mit einer verschärfung des Waffengesetzes zur Stelle. Es soll ja schon so sein, dass nur berechtigte eine Schusswaffe besitzen dürfen. Aber mit diesen Massnahmen stellt man nur den legalen Markt sicher. Ich meine das ist am Ziel meilenweit vorbeigeschossen. Man sollte den illegalen Waffenbesitz deutlich höher strafen. Aber unsere Gefängnisse sind ja sowieso schon überfüllt. Wenn man mal nachschaut, was da so sitzt?!! :x Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted July 28, 2006 at 12:45 PM Share Posted July 28, 2006 at 12:45 PM Waffengesetze sind sowieso nur fuer den braven Buerger. Wer glaubt das Waffengesetze Schutz bieten, der sollte mal nach England oder AUS schauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
SIGfried Posted August 2, 2006 at 04:48 PM Share Posted August 2, 2006 at 04:48 PM Leute, es gilt die Begriffe "Halbautomat" und "Werkshalbautomat" strikte auseinander zu halten! Halbautomat = Per Definition CH WG einer Seriefeuerwaffe gleichgestellt (Nur mit Kantonaler Ausnahmebewilligung erwerbbar). Werkshalbautomat = Per Definition CH WG eine Waffe mit der man nicht Seriefeuer schiessen kann (beim Konzessionierten Händler mit WaffenErwerbSchein und unter Privaten mit einfacher Schriftlichkeit, erwerbbar). Fazit: Alle Waffen, die mal Seriefeuertauglich waren und zu Halbautomaten umgebaut wurden (Einzelschuss) sind, per Waffengesetz den Seriefeuerwaffen gleichgestellt! Ausgenommen Ord. Waffen (Stgw 57/90). Die werden, wegen den CH Besonderheiten (Schiesswesen ausser Dienst) WG mässig privilegiert behandelt. Also: Haltet die Begriffe "Halbautomat" und "Werkshalbautomat" auseinander! Und - um beim Beispiel HK zu bleiben - welche HK Waffen Werkshalbautomaten sind und welche nicht, weiss mittlerweile jeder "HK Szenengänger" ganz genau! Es sei denn, er stellt sich verdammt dumm. Nur, das wird im schlimmsten Fall vor dem Richter nicht funktionieren! Dies noch als Ergänzung zum Thema. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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