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Ich glaubs nicht


joker_ch

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Folgende Annonce gefunden:

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Hechler & Koch MP5 K

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Contrat entre particuliers. Prix à discuter.

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Contrat entre particuliers=Privat Vertrag heisst ohne EWS

Langsam nerven mich solche Leute :x :x :x Damit bestätigen solche Idioten das verlangen das Wffg zu verstärken.

Übrigens die 3'000.- die der verlangt sind wohl die Prämie für den mangel an Papieren.

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@ joker_ch

Wieso? Privatverkauf mit Vertrag ist doch legal. Allerdings nur wenn es sich um einen Halbautomat handelt. Sonst wäre eine Kantonale Bewilligung für Seriefeuerwaffen nötig.

Der Preis hält sich in Grenzen.

Ausserdem sind es 3'500 sfr. und das Ding heisst WES= Waffenerwerbsschein

Hier die Waffe:

mp5ka4.jpg

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Nee, iss schon klar.

Allerdings sollte man fairer Weise sagen, das der fanzoesischer Stahl auf alten deutschen Patenten bestehen, die nach WW I von Frankreich als Teil der Repurationen abgenommen wurden.

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@ joker_ch

Wieso? Privatverkauf mit Vertrag ist doch legal. Allerdings nur wenn es sich um einen Halbautomat handelt. Sonst wäre eine Kantonale Bewilligung für Seriefeuerwaffen nötig.

Der Preis hält sich in Grenzen.

Ausserdem sind es 3'500 sfr. und das Ding heisst WES= Waffenerwerbsschein

Hier die Waffe:

mp5ka4.jpg

OK ja heisst WES, tut mir leid komme aus dem Süden (Romand), wir können es ja auf französisch versuchen. :mrgreen:

Eine MP5K habe ich in VA nun gerade gekauft. Ich habe nie von einer gehöhrt als Werkshalbautomat in der CH. Das einzige was es in der Richtung gibt ist die BT96= MP5Ax.

IMG_1722.th.jpg

Stimmt 3'500.- :shock: das ist ja reiner Wucher.

Und es gibt wirklich Idioten die versuchen ihre Waffen so zu verhökern. Hatte mal einen an der Strippe der hatte eine Waffe mit kantonaler Ausnamebewilligung gekauft und war felsenfest überzeugt er könnt sie nur mit einem privaten Vertrag weiterverkaufen. Vielleicht ist dies so ein Fall. Nachdem mir die Sachbearbeiterin vom Waffenbüro gestern sagte ich könnte von Privat ohne WES VA kaufen, ist wohl alles möglich.

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OK ja heisst WES, tut mir leid komme aus dem Süden (Romand), wir können es ja auf französisch versuchen. :mrgreen:

Sorry. Wusste ich nicht! :oops:

Französisch wäre schlecht. Kann ich überhaupt nicht. :wink:

Zum Thema

Nachdem Marc den Hinweis gab, hab ich auch festgestellt, dass es bei H&K kein Halbautomat mit der Bezeichnung "MP5 K" gibt. Unter dieser Bezeichnung geht es nur um Fullauto-Versionen.

Es ist also durchaus möglich, dass dies so ein Depp ist und das WG99 nicht kennt. Aber da er eine Kant. Ausnahmebewilligung beim Erwerb der Waffe benötigte, glaube ich eigentlich weniger, dass er diese Waffe ohne weiteres so verkauft. Vieleicht hat er es vergessen im Inserat zu erwähnen?

Aber sollte es wirklich so sein wie Du sagst, bin ich natürlich völlig Deiner Meinung. :!:

Gruss .45ACP

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Also es steht wörtlich in der Anzeige, Vertrag unter Privat, was ja heisst ohne WES.

Ich gehe davon aus, das er zu der Kategorie Depp gehöhrt, da er seine Telefonnummer gegeben hat.

Sonst wird es meistens anonym über ein Hotmail Konto versucht. Oder es taucht eben nie in den Anzeigen auf sondern wird über andere Kanäle verhökert.

Zu der Geschichte Depp, habe vom Verantwortlichen vom Waffenbüro folgende Geschichte gehöhrt. A kauft sich einen VA mit Bewilligung, verkauft die an B mit einem privaten Vertrag, der sie an C verkauft, der normal die Ausnahmebewilligung beim Kanton anfragt.

Resultat A und B haben ein Problem

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  • 4 weeks later...

Glaubs mir 210-6, so toll ist es nicht. (Nicht mehr)

Wenn man bedenkt, dass mal ein Schweizer ohne Waffe in der Gesellschaft am untersten stand und man nicht einmal ohne Waffe heiraten konnte.

Gut, auf das heiraten kann ich gerne verzichten. Ob man zum heiraten eine Waffe braucht? Nun ja... manchmal schon! :D

Aber es war vor 1999 wirklich ein Eldorado hier. Man konnte in ein Waffengeschäft gehen eine Pump-Gun und Mun kaufen und das ohne irgendeinen Wisch. Beim Privaten Handel galt, hier Geld da Ware. Das war noch Vertrauen in die Bürger. Aber leider hat mit dem steigenden Ausländeranteil die Häufigkeit von illegalem Waffenhandel zugenommen. Da brauchte es nur noch einen der in Zug durchdrehte und schon war die CVP Schnäpfe schnell mit einer verschärfung des Waffengesetzes zur Stelle.

Es soll ja schon so sein, dass nur berechtigte eine Schusswaffe besitzen dürfen. Aber mit diesen Massnahmen stellt man nur den legalen Markt sicher. Ich meine das ist am Ziel meilenweit vorbeigeschossen. Man sollte den illegalen Waffenbesitz deutlich höher strafen. Aber unsere Gefängnisse sind ja sowieso schon überfüllt. Wenn man mal nachschaut, was da so sitzt?!!

:x

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Leute, es gilt die Begriffe "Halbautomat" und "Werkshalbautomat" strikte auseinander zu halten!

Halbautomat = Per Definition CH WG einer Seriefeuerwaffe gleichgestellt (Nur mit Kantonaler Ausnahmebewilligung erwerbbar).

Werkshalbautomat = Per Definition CH WG eine Waffe mit der man nicht Seriefeuer schiessen kann (beim Konzessionierten Händler mit WaffenErwerbSchein und unter Privaten mit einfacher Schriftlichkeit, erwerbbar).

Fazit: Alle Waffen, die mal Seriefeuertauglich waren und zu Halbautomaten umgebaut wurden (Einzelschuss) sind, per Waffengesetz den Seriefeuerwaffen gleichgestellt! Ausgenommen Ord. Waffen (Stgw 57/90). Die werden, wegen den CH Besonderheiten (Schiesswesen ausser Dienst) WG mässig privilegiert behandelt.

Also: Haltet die Begriffe "Halbautomat" und "Werkshalbautomat" auseinander!

Und - um beim Beispiel HK zu bleiben - welche HK Waffen Werkshalbautomaten sind und welche nicht, weiss mittlerweile jeder "HK Szenengänger" ganz genau! Es sei denn, er stellt sich verdammt dumm. Nur, das wird im schlimmsten Fall vor dem Richter nicht funktionieren!

Dies noch als Ergänzung zum Thema.

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