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Familientragödie in Metelen – Frau erschossen – Mann in Lebensgefahr


Jägermeister

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Auf Nachfrage erklärte der Oberstaatsanwalt, dass der Tatverdächtige Jäger und auch im Besitz eines Waffenscheins gewesen sei. Das Führen einer Schusswaffe, für die ein Waffenschein erforderlich ist, sei ihm jedoch seit Jahren nicht erlaubt gewesen. „Seine Waffenbesitzkarte ist ihm schon vor Jahren vom Ordnungsamt entzogen worden“, so Botzenhardt. Der Oberstaatsanwalt erklärte daneben jedoch auch, dass es in der Familie des Tatverdächtigen Waffenbesitzerlaubnisse gebe.

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