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So wurde ich zur Waffenlobby


bopper

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Gestern waren vom Landesverband die Bestätigungen für meine 4. und 5. Kurzwaffe in der Post.

Heute früh rufe ich die Sachbearbeiterin auf dem LRA wegen Termin für Voreintrag an.

Ihre Antwort (sinngemäß):

"Wie, 4. UND 5. KW?! Wo gibts denn sowas?"

"Wir streuen doch keine Waffen unters Volk"

"Da könnten Sie ja für jede Disziplin eine extra Waffe kaufen!"

"Warum können Sie sich nicht von einer anderen Waffe trennen?!"

"Bedürfnisbescheinigung vom LV reicht nicht, dass müssen wir alles nochmal prüfen und WIR entscheiden dann"

"Schicken Sie uns eine Begründung, warum Sie so viele Waffen brauchen und einen Stapel Urkundne und Schießnachweise blablabla"

Ich hätte grundsätzlich kein Problem, ihr einen Packen Urkunden und Schießnachweise zu schicken, aber MUSS ich das wirklich?

Reicht nach dem neuen Waffengesetz die Bestätigung des LVs nicht aus?

Falls ich mit meiner Rechtsauffassung richtig liege, wie formuliere ich kurz & knapp ein sachliches "wasserdichtes" Anschreiben?

Soll ich vorher noch die ÖRAG-RV abschließen?

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ich würde da gar nicht viel schreiben - ruf den landrat an (meistens bekommt man seinen referenten) und schildere das problem.

sag, dass Du mitglied sonstwo überall bist und rechtsschutzversichert, dass du aber einen rechtsstreit vermeiden und dich gütlich einigen willst ...........

geh mal dort vorbei, wenn das telefonat alleine nicht hilft

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Ich hätte grundsätzlich kein Problem, ihr einen Packen Urkunden und Schießnachweise zu schicken, aber MUSS ich das wirklich?

Keine Ahnung was da mitunter in diesen Köpfen dieser Leute vor sich geht, irgendwelche alten DDR-Mitarbeiter, an ihren Stühlen festgewachsen, die glauben, dass der Staat die Bürger bis ins Letzte kontrollieren muss. Fakt ist, Du must mit dieser Person einen Weg finden, der beste ist nicht immer der mit dem Kopf durch die Wand.

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Gestern waren vom Landesverband die Bestätigungen für meine 4. und 5. Kurzwaffe in der Post.

Zurück zum Topic: Die 4. und 5. Kurzwaffe gleichzeitig zu beantragen ist taktisch vielleicht unklug. Das WafffG erfordert neuerdings, dass bei zusätzlichen Waffe das Bedürfnis für die vorhandenen bestätigt wird. Also Nachweis der sportlichen Aktivitäten mit den Waffen 1 - 4, bevor Nr. 5 drankommt.

Für dieses Jahr sind sie Meisterschaften schon durch, in welchem Landesverband bist Du?

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Zurück zum Topic: Die 4. und 5. Kurzwaffe gleichzeitig zu beantragen ist taktisch vielleicht unklug. Das WafffG erfordert neuerdings, dass bei zusätzlichen Waffe das Bedürfnis für die vorhandenen bestätigt wird. Also Nachweis der sportlichen Aktivitäten mit den Waffen 1 - 4, bevor Nr. 5 drankommt.

Für dieses Jahr sind sie Meisterschaften schon durch, in welchem Landesverband bist Du?

Die Waffen hat der BDMP bestätigt, ich habe im Februar bei den LM DP 1, DP 2 und DR 1 geschossen. DP 1 und DR 1 mit Leihwaffen, da meine eigenen KW für DP 1 bzw. DR 1 nicht zugelassen sind. (Lauflänge/Visierung).

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Die Waffen hat der BDMP bestätigt, ich habe im Februar bei den LM DP 1, DP 2 und DR 1 geschossen. DP 1 und DR 1 mit Leihwaffen, da meine eigenen KW für DP 1 bzw. DR 1 nicht zugelassen sind. (Lauflänge/Visierung).

Dann kannst Du ihr das vielleicht so erklären. Der BDMP steht nicht im Verdacht, leichtfertig Bedürfnisse zu verteilen.

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"Wie, 4. UND 5. KW?! Wo gibts denn sowas?"

Na klar, auch 9. 10. und 11.

"Wir streuen doch keine Waffen unters Volk"

Das ist auch gar nicht Ihre Aufgabe. Das machen die Büchsenmacher und Waffenhändler.

"Da könnten Sie ja für jede Disziplin eine extra Waffe kaufen!"

Natürlich, wenn man ernsthaft trainiert, kann man mit Leihwaffen keinen Blumentopf gewinnen. Möchen Sie ein Exemplar unserer Sportordnung zum Schmökern?

"Warum können Sie sich nicht von einer anderen Waffe trennen?!"

NIEMALS!!!

"Bedürfnisbescheinigung vom LV reicht nicht, dass müssen wir alles nochmal prüfen und WIR entscheiden dann"

(Quatsch. Nix entscheidet das Mädel.) Nein! Sie müssen nur prüfen, ob alle Voraussetzungen vorliegen. Liegt eine Bedürfnisbescheiigung des Landesverbndes des BDMP vor, haben Sie - vorausgesetzt pers. Eignung und Zuverlässigkei - keinerlei Ermessensspielraum. Lesen Sie mal das WaffG. Wo lesen Sie ihre Rechtsauffassung heraus?

"Schicken Sie uns eine Begründung, warum Sie so viele Waffen brauchen und einen Stapel Urkundne und Schießnachweise blablabla"

Warum? Wo steht das?

Ich hätte grundsätzlich kein Problem, ihr einen Packen Urkunden und Schießnachweise zu schicken, aber MUSS ich das wirklich?

Ist auf jeden Fall vorteilhaft und beschleunigt das Verahren.

Reicht nach dem neuen Waffengesetz die Bestätigung des LVs nicht aus?

Doch. sh. oben. Denn DIE prüfen die Voraussetzungen.

Falls ich mit meiner Rechtsauffassung richtig liege, wie formuliere ich kurz & knapp ein sachliches "wasserdichtes" Anschreiben?

Gar nicht. Persönliche Vorsprache. WaffG mit Markierungen zum Schnellfinden mitnehmen. Bei Bescheid sofort Widerspruch (nicht begründen!)

Soll ich vorher noch die ÖRAG-RV abschließen?

Wahrscheinlich zu spät.

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Ja mach das. Gegen ein paar Anlagetips trägt er ihm vielleicht sogar noch einen Schießschirm ein.

Aktuell würde ich auf Baumwolle setzen.

Kaffee ginge auch noch, Kakao ist shcon um 25% gestiegen und da wird die Luft langsam dünne.

Baumwolle ist seit Jahren zu billig und jetzt, wo das Erdöl so teuer ist, werden Polyester und ähnliche Kunstfasern immer teurer. Vor allem die Schlitzaugen, die solche Kunstfasern mögen, kommen mehr und mehr auf Baumwolle.

Da die Preise völlig am Boden sind, können die nur noch steigen.

Beim Kaffee ist es so ne Sache, langfristig wird der Preis sicher steigen, aber kruzfristig liegt es vor allem daran, ob die Ernte gut oder schlecht wird.

BOPPER: Beschwer Dich beim Landrat! Lass Dir von denen nicht gefallen. Allein schon wegen der Umgangsformen würde ich der eine Beschwerde anhängen, die in der Personalakte hängen bleibt.

Zu den Waffen, Brüder! Zu den Waffen!!

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Für dieses Jahr sind sie Meisterschaften schon durch, in welchem Landesverband bist Du?

Für das laufende Wettkampfjahr braucht man sich keine neuen Waffen zu kaufen.

@Bela: Wenn ich mich richtig erinnere, steht im WaffG nichts vom Nachweis der sportlichen Nutzung der bisherigen Waffen. Das findet sich aber regelmäßig in den Befürwortungsrichtlinien der Verbände. Aber ich schau nochmal nach.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

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1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Die alte Leier. Lt. WaffG braucht man keine Wettkämpfe zu schießen, klar. Nur ist es leider so, dass man sein Bedürfnis auch glaubhaft machen muss und allein die Versicherung auf Treu und Glauben, dass man 2x die Woche 5 verschiedene Disziplinen nach Sportbuch trainiert reicht in der Regel nicht als Nachweis.

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Deshalb schrieb ich ja auch, dass genau das im Regelfall der LV (in diesem Falle der BDMP) voraussetzt. Ist am Ende Jacke wie Hose. Ohne sportlichen Einsatz der vorhandenen Waffen (wie auch immer nachgewiesen) keine Waffen oberhalb des kontingentes und je größer die Ordnungszahl der begehrten Eisen, um so umfangreicher die geforderten Nachweise sportlichen Tuns.

Aber die SBine hat das einen feuchten Kehrricht zu scheren, wenn der Verbandsfürst sein gebührenpflichtiges "placet" gibt.

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