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So wurde ich zur Waffenlobby


bopper

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rechtsmittelfähiger Bescheid und klagen :!:

Noch vier Wochen hat die Gutste Zeit.

Ich denke aber nicht, dass es soweit kommt und ich klagen muss. Vom SMI habe ich schwarz auf weiß, dass die Behörde keinen Ermessenspielraum hat, den Voreintrag zu verweigern, wenn die Verbandsbestätigung vorliegt.

Die werden aus purer Schikane die drei Monate verstreichen lassen und dann kann ich meine Voreinträge abholen.

Davon gehe ich zuminstest aus. :?

Was meint ihr, soll ich der SBin eine Kopie des Schreibens vom SMI zufaxen?

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Wenn du ihr gleich die Antwort des SMI vorgelegt hättest, hätte sie vielleicht schon die Stempel gemacht? Denn das hat doch in gewissen Sinne für sie Anweisungscharakter?

Ich hatte ihr beim ersten Telefonat (5.9.) die Textstelle vorgelesen, da meinte sie, dass sie den Eintrag ja nicht verweigert, sondern noch prüfen muss.

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So, heute wieder bei SBin nach dem Stand der Dinge erkundigt. Wie erwartet: Sie prüft noch.

Immerhin konnte ich ihr eine Aussage entlocken: 4. KW wird vermutlich eingetragen, 5. eher nicht.

Das wird spaßig. :D

Du hast echt Pech mit Deiner Behörde.

Schau mal was ich heute aus dem Briefkasten gefischt habe.

Bei den WBK Sonderwochen "zwei zum Preis von einem" meiner Behörde gab es nen Eintrag für ne .45er Pistole und nen Revolver in .454 Casull zum Sonderpreis von 81,10€ Dies ist Voreintrag 9. und 10. Mit ordentlicher Begründung meinerseits und Verbandsbescheinigung vom RSB und BDS ohne Rückfragen, allerdings mit 7 wöchiger Wartezeit, da die beim BDS etwas langsam sind.

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Mit ordentlicher Begründung meinerseits und Verbandsbescheinigung vom RSB und BDS ohne Rückfragen, allerdings mit 7 wöchiger Wartezeit, da die beim BDS etwas langsam sind.

Ich habe das auch ordentlich begründet, aber scheinbar meint meine Sachbearbeiterin, dass sie noch nach altem Waffenrecht den erweiterten Bedarf prüfen muss und da ein Wörtchen mitreden kann.

Leider steht vom IM die Antwort noch aus, ob ich bei vorliegen der Verbandsbestätigung überhaupt gegenüber dem Amt das Ganze nochmal begründen muss.

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Dann machen die es einfach falsch. (Wobei ich nicht meckern würde, wenns billiger wird)

Die Gebühren für das Ein- und Austragen der Kanonen sowie des Munitionserwerbes sind fest vorgegeben und in ganz Deutschland einheitlich gültig.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffv_4/anlage_9.html

Sh. Abschnitt II - Feste Gebühren

(Alle Angaben in Deutschmark)

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