Jump to content

So wurde ich zur Waffenlobby


bopper

Recommended Posts

  • Replies 287
  • Created
  • Last Reply

Top Posters In This Topic

So, heute war endlich die Antwort des SMI auf meine 2. Anfrage im Briefkasten.

Das Innenministerium hat, wen wunderts, die hier vertretene Position bestätigt. Bin mal gespannt, was meine SBin morgen dazu sagt...

Ich hatte gefragt, ob ich der Behörde bei Vorliegen der Verbandsbescheinigung nochmals das Bedürfnis begründen muss und was die Behörde beim Vorliegen der Verbandsbescheinigung zu prüfen hat, außer Zuverlässigkeit bzw. persönlicher Eignung, bevor der Voreintrag erfolgt.

Link to comment
Share on other sites

Gegen Mittag habe ich auf dem Amt angerufen und das Schreiben vom SMI durchgefaxt. Davon war die SBin auch nicht beeindruckt, sie muss immer noch prüfen.

Aber ihre neueste Ausrede ist gut. Sie muss sich nicht nur um alle Sportschützen im Kreis kümmern, sondern auch um die Hunde. Das entschuldigt natürlich alles...

Na ja, drei Wochen hat sie noch Zeit.

Link to comment
Share on other sites

Aus Wikipedia:

Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitklage

Sie ist nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. In der Regel ist dafür gemäß Â§ 75 S. 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig.

Gemäß Â§ 75 S. 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist im Widerspruchsverfahren ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig.

Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern.

Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt.

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Der Verkäufer der 08 soll schon mal anfangen Leihscheine für die nächsten 12 Monate auszustellen. :mrgreen:

Der erste gilt bis 27.10.

Wenns klappt, marschiere ich gleich mit dem Verkäufer zu ihr, dann kann sie meinen Voreintrag stempeln, bei mir die Waffe ein- und bei ihm austragen. Und Montag darauf wird ein S & W Mod. 19 eingetragen.

Link to comment
Share on other sites

Uptdate:

(So ein Thread eignet sich übrigens prima zum Dokumentieren eines solchen Vorgangs)

Vorab per Fax am 7.10. und am 9.10. per Schneckenpost habe ich schriftlich meiner SBin die ganze Sache nochmals dargelegt und um "Vollzug des Verwaltungsaktes" gebeten, eine Kopie erhielten ihre beiden Vorgesetzten. (Leiter O-Amt und Sachgebietsleiter)

Bis gestern keine Reaktion.

Jetzt habe ich die Landrätin, meinen Bundestagsabgeordneten (Henry Nitzsche) sowie meinem Landtagsabgeordneten (MP Prof. Milbradt) einen netten Brief geschrieben.

Mol gugge, was bassiert...

Noch neun Tage.

Link to comment
Share on other sites

Ich habe mir schon überlegt, ob ich, wenn ich die Info bekomme, dass ich meine Stempel holen kann, einfach ein paar Wochen warte.

Nicht, dass die noch denken, sie hätten mich mit ihrer Verzögerungstaktik irgendwie beeindruckt. :D

wenn du das kannst :shock: - das würde deine SBin bestimmt ärgern.

Hatte ich mit meinem Stand auch so gemacht , nachdem meine SBin vom Bauordnungsamt die Endabnahme des Standes erhalten hatte rief sie nach einer Woche an was denn nun wäre (ich hatte mittlerweile ein dreiviertel Jahr mit meinen Genehmigungen gekämpft, sodass es auf zwei, drei Wochen auch nicht mehr ankam) - sie möchte den Fall abschliessend.

Da habe ich ihr am Telefon gesagt dass sie mir gern die Genehmigung mit dem Gebührenbescheid schicken kann -

am nächsten Tage war beides in der Post ... :mrgreen:

Lustigerweis stand da auch drin ..."hiermit wird der Vollzug angeordnet ...    paah, ein deutsch haben die ... :gaga:

 

 

Link to comment
Share on other sites

Vorab per Fax am 7.10. und am 9.10. per Schneckenpost habe ich schriftlich meiner SBin die ganze Sache nochmals dargelegt und um "Vollzug des Verwaltungsaktes" gebeten, eine Kopie erhielten ihre beiden Vorgesetzten. (Leiter O-Amt und Sachgebietsleiter)

Bis gestern keine Reaktion.

Jetzt habe ich die Landrätin, meinen Bundestagsabgeordneten (Henry Nitzsche) sowie meinem Landtagsabgeordneten (MP Prof. Milbradt) einen netten Brief geschrieben.

Hach Bobber, Dich muß man einfach mögen! Ein Löwenherz und eine Kämpferseele isser! :!: :P

GRUß

Link to comment
Share on other sites

Tusch! Es ist vollbracht. Post vom Landratsamt:

"am 27. Juli beantragen Sie die Eintragung von zwei Erwerbsberechtigungen.

Nach Prüfung des Antrags und aufgrund der Bedürfnisbescheinigung durch den Bund der Militär- und Polizeischützen e. V. und der von Ihnen vorgelegten Schießleistungen sowie dem Nachweis Ihrer Schieß- und Wettkampftätigkeit wurde dem Antrag zugestimmt.

Sie können die Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Erwerbsberechtigungen im Ordnungsamt vorlegen oder zusenden."

Klar, um elf Schießtermine zusammenzuzählen und drei Urkunden anzugucken, brauchts schon fast drei Monate. Zumal das ja eigentlich gar nicht ihr Job ist. :gaga:

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)