Klaus12 Posted September 27, 2006 at 08:41 AM Share Posted September 27, 2006 at 08:41 AM beim eintragen der Kanonen gab´s aber dann keinen Rabatt da ist jede einzeln abgerechnet worden , weil es ja dann 3 Anmeldungen waren ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 27, 2006 at 08:47 AM Share Posted September 27, 2006 at 08:47 AM Hmmm mir egal, mir gefällt unsere Regelung besser. Wo bekommt man beim Staat schon mal was billiger? bei der altmöbelversteigerung beim finanzamt in speyer :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted September 27, 2006 at 08:50 AM Share Posted September 27, 2006 at 08:50 AM Wer will denn auch schon Schreibtische haben die alle eine Kuhle haben vom Aufschlag der Beamtenschädel beim Einschlafen? :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 27, 2006 at 08:54 AM Share Posted September 27, 2006 at 08:54 AM keiner, deswegen sind die auch immer sehr billig! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted September 27, 2006 at 09:06 AM Share Posted September 27, 2006 at 09:06 AM Wer will denn auch schon Schreibtische haben die alle eine Kuhle haben vom Aufschlag der Beamtenschädel beim Einschlafen? :? Ist doch beim Wiederladen praktisch. Kannst du die Geschosse in die Kuhle legen und nichts rollt von der Tischplatte runter. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 4, 2006 at 07:48 PM Author Share Posted October 4, 2006 at 07:48 PM So, heute war endlich die Antwort des SMI auf meine 2. Anfrage im Briefkasten. Das Innenministerium hat, wen wunderts, die hier vertretene Position bestätigt. Bin mal gespannt, was meine SBin morgen dazu sagt... Ich hatte gefragt, ob ich der Behörde bei Vorliegen der Verbandsbescheinigung nochmals das Bedürfnis begründen muss und was die Behörde beim Vorliegen der Verbandsbescheinigung zu prüfen hat, außer Zuverlässigkeit bzw. persönlicher Eignung, bevor der Voreintrag erfolgt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 5, 2006 at 01:02 PM Author Share Posted October 5, 2006 at 01:02 PM Gegen Mittag habe ich auf dem Amt angerufen und das Schreiben vom SMI durchgefaxt. Davon war die SBin auch nicht beeindruckt, sie muss immer noch prüfen. Aber ihre neueste Ausrede ist gut. Sie muss sich nicht nur um alle Sportschützen im Kreis kümmern, sondern auch um die Hunde. Das entschuldigt natürlich alles... Na ja, drei Wochen hat sie noch Zeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 5, 2006 at 01:36 PM Share Posted October 5, 2006 at 01:36 PM Hunde-Besitzkarte? Nur bei Bedürfnis vom staatlich anerkannten Hundesportverein?? Nicht mehr als 2 Hunde pro Halbjahr??? Führen von Hunden ausserhalb des befriedeten Eigentums nur mit Hundeschein???? Die Tante ist echt gut, die werde ich engagieren - als Märchenerzählerin für meine Kinder! :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted October 5, 2006 at 04:27 PM Share Posted October 5, 2006 at 04:27 PM ein anruf beim landrat hilft ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 12, 2006 at 10:51 AM Author Share Posted October 12, 2006 at 10:51 AM Grundsatzfrage: Wenn ich am 27. Juli die Voreinträge beantragt habe, muss das Amt bis spätestens 27. Oktober in irgend einer Form reagieren oder wie zählt diese 3-Monats-Regelung? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 12, 2006 at 11:16 AM Share Posted October 12, 2006 at 11:16 AM Aus Wikipedia: Verwaltungsgerichtliche Untätigkeitklage Sie ist nach § 75 VwGO keine eigene Klageart. Sie bezeichnet vielmehr den Fall, dass die Behörde auf einen zulässigen Widerspruch oder Antrag nicht innerhalb einer angemessenen Frist reagiert. In der Regel ist dafür gemäß Â§ 75 S. 2 VwGO mindestens der Ablauf von drei Monaten notwendig. Gemäß Â§ 75 S. 1 VwGO ist die Klage bei Verstreichen dieser Frist im Widerspruchsverfahren ohne Durchführung eines Vorverfahrens zulässig. Der Verwaltung soll damit die Möglichkeit genommen werden, Klagen der Bürger durch langes Warten zu verhindern bzw. zu verzögern. Daneben kann als Rechtsmittel gegen Untätigkeit auch eine einstweilige Anordnung in Betracht kommen, der Rechtsweg ist hierbei jedoch beschränkt. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 12, 2006 at 11:22 AM Share Posted October 12, 2006 at 11:22 AM Ja. Ab dann kannst du Untätigkeitsklage einreichen. Termin für die Verhandlung bekommst du dann vielleicht in 1 bis 2 Jahren, wenn du Pech hast. Ist schon ein Scheissspiel! Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 12, 2006 at 11:30 AM Author Share Posted October 12, 2006 at 11:30 AM Ja. Ab dann kannst du Untätigkeitsklage einreichen. Termin für die Verhandlung bekommst du dann vielleicht in 1 bis 2 Jahren, wenn du Pech hast. Ist schon ein Scheissspiel! Prima, in zwei Jahren habe ich noch nichts vor. Zwei Wochen Zeit hat die Behörde ja noch... Link to comment Share on other sites More sharing options...
de50ae Posted October 12, 2006 at 11:30 AM Share Posted October 12, 2006 at 11:30 AM Der Verkäufer der 08 soll schon mal anfangen Leihscheine für die nächsten 12 Monate auszustellen. :mrgreen: Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 12, 2006 at 11:35 AM Author Share Posted October 12, 2006 at 11:35 AM Der Verkäufer der 08 soll schon mal anfangen Leihscheine für die nächsten 12 Monate auszustellen. :mrgreen: Der erste gilt bis 27.10. Wenns klappt, marschiere ich gleich mit dem Verkäufer zu ihr, dann kann sie meinen Voreintrag stempeln, bei mir die Waffe ein- und bei ihm austragen. Und Montag darauf wird ein S & W Mod. 19 eingetragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 18, 2006 at 08:09 AM Author Share Posted October 18, 2006 at 08:09 AM Uptdate: (So ein Thread eignet sich übrigens prima zum Dokumentieren eines solchen Vorgangs) Vorab per Fax am 7.10. und am 9.10. per Schneckenpost habe ich schriftlich meiner SBin die ganze Sache nochmals dargelegt und um "Vollzug des Verwaltungsaktes" gebeten, eine Kopie erhielten ihre beiden Vorgesetzten. (Leiter O-Amt und Sachgebietsleiter) Bis gestern keine Reaktion. Jetzt habe ich die Landrätin, meinen Bundestagsabgeordneten (Henry Nitzsche) sowie meinem Landtagsabgeordneten (MP Prof. Milbradt) einen netten Brief geschrieben. Mol gugge, was bassiert... Noch neun Tage. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 18, 2006 at 08:13 AM Share Posted October 18, 2006 at 08:13 AM (*Daumen ganz fest drück*) Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 18, 2006 at 08:18 AM Author Share Posted October 18, 2006 at 08:18 AM (*Daumen ganz fest drück*) Danke. :!: Ich habe mir schon überlegt, ob ich, wenn ich die Info bekomme, dass ich meine Stempel holen kann, einfach ein paar Wochen warte. Nicht, dass die noch denken, sie hätten mich mit ihrer Verzögerungstaktik irgendwie beeindruckt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted October 18, 2006 at 08:28 AM Share Posted October 18, 2006 at 08:28 AM Solnage du noch Papier für Ausleihscheine hast, ist die Welt doch in Ordnung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted October 18, 2006 at 08:28 AM Share Posted October 18, 2006 at 08:28 AM Ich habe mir schon überlegt, ob ich, wenn ich die Info bekomme, dass ich meine Stempel holen kann, einfach ein paar Wochen warte. Nicht, dass die noch denken, sie hätten mich mit ihrer Verzögerungstaktik irgendwie beeindruckt. wenn du das kannst - das würde deine SBin bestimmt ärgern. Hatte ich mit meinem Stand auch so gemacht , nachdem meine SBin vom Bauordnungsamt die Endabnahme des Standes erhalten hatte rief sie nach einer Woche an was denn nun wäre (ich hatte mittlerweile ein dreiviertel Jahr mit meinen Genehmigungen gekämpft, sodass es auf zwei, drei Wochen auch nicht mehr ankam) - sie möchte den Fall abschliessend. Da habe ich ihr am Telefon gesagt dass sie mir gern die Genehmigung mit dem Gebührenbescheid schicken kann - am nächsten Tage war beides in der Post ... :mrgreen: Lustigerweis stand da auch drin ..."hiermit wird der Vollzug angeordnet ... Â Â Â paah, ein deutsch haben die ... :gaga: Â Â Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 18, 2006 at 10:48 AM Share Posted October 18, 2006 at 10:48 AM Vorab per Fax am 7.10. und am 9.10. per Schneckenpost habe ich schriftlich meiner SBin die ganze Sache nochmals dargelegt und um "Vollzug des Verwaltungsaktes" gebeten, eine Kopie erhielten ihre beiden Vorgesetzten. (Leiter O-Amt und Sachgebietsleiter) Bis gestern keine Reaktion. Jetzt habe ich die Landrätin, meinen Bundestagsabgeordneten (Henry Nitzsche) sowie meinem Landtagsabgeordneten (MP Prof. Milbradt) einen netten Brief geschrieben. Hach Bobber, Dich muß man einfach mögen! Ein Löwenherz und eine Kämpferseele isser! :!: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted October 18, 2006 at 10:49 AM Share Posted October 18, 2006 at 10:49 AM hiermit wird der Vollzug angeordnet ... viel spass dabei ... und: bitte macht es mit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 18, 2006 at 11:47 AM Author Share Posted October 18, 2006 at 11:47 AM Hach Bobber, Dich muß man einfach mögen! Ein Löwenherz und eine Kämpferseele isser! :!: Ich halte es da mit dem alten Adenauer: "Machen Sie sich erst einmal unbeliebt, dann werden Sie auch ernst genommen." Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted October 18, 2006 at 07:39 PM Author Share Posted October 18, 2006 at 07:39 PM Tusch! Es ist vollbracht. Post vom Landratsamt: "am 27. Juli beantragen Sie die Eintragung von zwei Erwerbsberechtigungen. Nach Prüfung des Antrags und aufgrund der Bedürfnisbescheinigung durch den Bund der Militär- und Polizeischützen e. V. und der von Ihnen vorgelegten Schießleistungen sowie dem Nachweis Ihrer Schieß- und Wettkampftätigkeit wurde dem Antrag zugestimmt. Sie können die Waffenbesitzkarte zur Eintragung der Erwerbsberechtigungen im Ordnungsamt vorlegen oder zusenden." Klar, um elf Schießtermine zusammenzuzählen und drei Urkunden anzugucken, brauchts schon fast drei Monate. Zumal das ja eigentlich gar nicht ihr Job ist. :gaga: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 18, 2006 at 07:41 PM Share Posted October 18, 2006 at 07:41 PM Klar, um elf Schießtermine zusammenzuzählen und drei Urkunden anzugucken, brauchts schon fast drei Monate. Zumal das ja eigentlich gar nicht ihr Job ist. Aber jetzt kann sich die Dame als eifrige, gewissenhafte Beamtin präsentieren, ihre Chefs beeindrucken und befördert werden. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
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