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Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken


Mike57

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"Skandal!

Waffennarren wollen Erlaubnis zur Selbstjustiz!

Landgericht sammelt "Waffenscheine" ein""

Bei Hausdurchsuchungen wurden bei einigen der Waffennarren auch unter das Waffenkontrollgesetz fallende Gegenstände wie Äxte, Sensen, Spalthämmer, sog. Gartenkrallen, sowie verbotene Filetiermesser sichergestellt...

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vor 4 Stunden, DirtyHarriett sagte:

ah. Der Argumentation folgend wäre das Einreichen einer Petition zum Thema SV ebenfalls ein Tatbestand, der den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis zur Folge hätte ?

Nein, trotz vielfältiger Zustimmung zu Deinem Beitrag ein typischer und klassischer Denkfehler !

Auf rechtlich sauberem Weg, z.B. mit einer Petition, eine Änderung bestehender Gesetze zu versuchen ist nicht vergleichbar mit der öffentlichen Aufforderung entgegen bestehender Gesetze zu handeln.

GP

 

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vor 4 Stunden, Glockologe sagte:

Wie war das, mit dem Mief von Tausend Jahren....?

Zitat

„Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, dass die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man diese Spitzbuben schon von weitem erkennen und sich vor ihnen hüten kann.

(der Preußische König Friedrich Wilhelm I mit seiner Kabinettsorder vom 15. Dezember 1726)

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Das ist so grotesk ich pack es nicht.

Zitat

Sie verbietet dem Antragsteller nicht, eine bestimmte Meinung überhaupt oder in einer bestimmten Art und Weise zu äußern, und belegt auch nicht das Äußern einer bestimmten Meinung mit einer Sanktion

äh doch ? Genau das ist hier doch passiert

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vor 19 Stunden, Gatopardo sagte:

Ein Grundrecht auf Waffenbesitz kennt unser Gesetzt nicht und ansonsten, was außer längst Bekanntem, aber offenbar in Deutschland Unabänderlichem hast Du uns nun gesagt ?

Ich stimme dir in allen Punkten zu, aber.............

......... was sagt uns das in letzter Konsequenz?

Orwell ist längst Realität und freie Meinungsäußerung ist eine Illusion. Überwachungsstaat und Einschränkung der freien Meinungsäußerung vertragen sich m. A. n. nicht besonders mit der Staatsform eine Demokatie.

Z. Zt. sehe ich aber auch keine Partei - nicht einmal die Liberalen - die diese Thematik einmal aufgreift.

Wir entfernen uns immer mehr und immer schneller von einer wirklichen Demokratie

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Ich sehe das so, Waffenbesitzer sind wertorientiert und konservativ eingestellt. Sie neigen nicht zu linken Einstellungen, das kommt auch in vielen Äußerungen in sozialen Netzwerken und Internetforen zum Ausdruck wo man sich Luft zu dem was einen nicht gefällt macht (mitunter auch mit drastigen Worten).

Das derartige Einstellung vielen nicht passt dürfte klar sein. Staatliche Stellen haben über die Justiz ein wunderbares Mittel der Einflussnahme auf uns – wenn Du nicht Kuschst bist Du deine Papiere und deine Spielzeuge los. Es zeigt deutlich den Wunsch der Staatsgewalt, den Bürger zu entwaffnen.

 

Eins sollte man bedenken wer die Freiheit für die Sicherheit aufgibt wird beides verlieren.

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vor 2 Stunden, Der Reservist sagte:

Wir entfernen uns immer mehr und immer schneller von einer wirklichen Demokratie

Wann bitte hatten wir denn eine ECHTE Demokratie? Die letzten 50 Jahre habe ich KEINE gesehen. Ich sehe nur Politiker, die ausschließlich für ihren eigenen Geldbeutel arbeiten. Die sich auf Sitzungslisten eintragen und nach diesen Listen an 5 Sitzungen gleichzeitig teilnehmen, aber in keiner anzutreffen sind, weil sie für irgend eine Firma Vorträge halten. Wenn ich das bei einem Arbeitgeber versuche, bin ich schneller hinter Gitter, als ich denken kann.

Grüße

Gunfire

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vor 2 Stunden, Der Reservist sagte:

Ich stimme dir in allen Punkten zu, aber.............

......... was sagt uns das in letzter Konsequenz?

Orwell ist längst Realität und freie Meinungsäußerung ist eine Illusion.

Nein stimmt so nicht !Freie Meinungsäußerung hat und hatte schon immer ihre Grenzen.

Diese liegen dort, wo die Rechte Anderer oder bestehende Gesetze verletzt werden.

Das ist übrigens in diesem Urteil auch ganz deutlich erklärt.

Das muß Einem zwar nicht gefallen, aber das hat man zu respektieren !

Nur ein Beispiel (und selbstverständlich völlig theoretisierend) : Wollte ich meine Meinung über die Beiträge mancher Forennutzer frei und wörtlich äußern, dann würde ich mich des Tatbestands der Beleidigung schuldig machen. Also wird meine freie Meinungsäußerung von deren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt.

Das ist keine neue Einschränkung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung, das war schon immer so.

Die Überlegung, ob solche Dinge gegenüber bestimmten Personengruppen besonders gerne und konsequent angewendet werden, ist aber wieder eine ganz Andere. Hier könnte man möglicherweise durchaus Ansätze einer Art von "Werkzeug" zur Regulierung vermuten :ph34r:.

GP

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vor 2 Stunden, Gatopardo sagte:

Nein stimmt so nicht !Freie Meinungsäußerung hat und hatte schon immer ihre Grenzen.

............

Ich will nun den Antragsteller hier nicht unbedingt verteidigen, wohl aber die Meinungsfreiheit. In dem, was in dem Artikel bekanntgegeben wird, hat er weder zu Gewalttaten oder Mord oder ähnlichem direkt aufgerufen, sondern aus dem veröffentlichten Text heraus sieht es so aus, als ob hier ein Zusammenhang hergestellt wurde, um dem Ziel „So wenig Waffen wie möglich im Volk“ etwas näher zu kommen

„Der Antragsteller hat mehrfach auf seinem Facebook-Profil dazu aufgefordert, sich zu bewaffnen.

Ohne genauen Text des „Antragsteller“ würde ich jetzt erst einmal sagen, daß eine solche „einfache Aussage“ nicht viel hergibt. Bewaffnen – womit? SSW, Messer, illegale Waffen, legale Waffen?

Der Zusammenhang, in den diese „Aufrufe“ gestellt sind, lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Antragsteller eine Verteidigung mit der (Schuss -)Waffe ohne Ansehung der konkreten Situation befürwortet. Denn er nahm mehrfach Medienberichte über Straftaten zum Anlass, allgemein zur Bewaffnung aufzufordern.

Befürworten wir nicht auch die Möglichkeit einer Verteidigung mit einer Schußwaffe? Hier geht die Meinung doch auch von „Homedefense“ bis „ccw“. Wie soll auch eine konkrete Verteidigungsituation beschrieben werden? Sind nicht die Reaktionen auf die Medienberichte eine exorbitante Zunahme der Anträge auf den kleinen WS (bzw. Pfefferspray) – es hätte also seines Aufrufes „sich zu bewaffnen“ gar nicht bedurft.

Hinzu kommt die auf die Zuwanderung von Flüchtlingen bezogene Äußerung des Antragstellers: „Lasst sie kommen, kein Problem.“

Zugunsten des Angeklagten hätte man auch das Konstrukt „Laßt sie kommen die – kriminellen – Zuwanderer“  und dann im weiteren Gedankengang „wir können (und dürfen?) uns verteidigen“.

Die Aufrufe zur Bewaffnung lassen nach ihrem Inhalt und Zusammenhang nicht erkennen, dass der Antragsteller in Wahrheit nur eine ordnungsgemäße Verwendung von Waffen befürwortet und deshalb das Vertrauen verdient, er werde auch künftig mit Schusswaffen verantwortungsbewusst umgehen.

Wie ich schon sagte: Solange der komplette Text mir nicht bekannt ist, würde ich aus den bekannt gemachten Passagen sehr wohl ein „Konstrukt“ herauslesen können, das schon eine Art „Disziplinierungscharakter“ hat.

Ich bin sofort bei dir, wenn er deutlich gesagt hätte, daß pauschal die besorgten Waffen gegen die Asylanten verwendet werden sollten. Wenn man will, kann man das so lesen – maß man aber nicht.

Ansonsten muß ich dir zustimmen, wenn es um Beiträge in Foren – welcher Art auch immer – geht, sie überschreiten oft die Grenze.

 

Edited by Der Reservist
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Man sieht an diesem Beispiel deutlich, dass unscharfe Aussagen einen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit kosten können.

Da hier Juristen am Wirken waren bzw. sind, muss man beim Posten seiner Gedanken, auch wenn sie grundsätzlich im Kopf frei sind, sich immer über die mögliche Tragweite für "konstruierte Fehlinterpretationen dieser Gedanken" im Klaren sein oder man sollte besser schweigen.

Der Mann hat zudem seit Monaten/fast schon Jahren klar Position für die AFD bezogen, falls es der ist, mit welchem ich auf Facebook befreundet bin. ich werde ihn drauf ansprechen.

Das hätte natürlich noch ein zusätzliches Geschmäckerl, da man hier anscheinlich gleich noch den politischen Gegner erfolgreich versucht hat ...von hinten durch den Rücken durch die Brust..eben die vielzitierte Geisteshaltung auch mancher eigentlich zu neutraler Sichtweise verpflichteten Richter ...

Wir werden schlimme Zeiten erleben und nicht nur wir Waffenbesitzer!

Ich bin mir sicher, es hat mit 2 Parteien mindestens zu tun.

Eine davon zumindest ist ein erklärter Feind jeglicher Zivilbewaffnung.

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Am 22. Mai 2016 at 18:48 , Deckard sagte:

Wenn die Polizei nach Maschinengewehren und Schützenpanzer schreit ist das natürlich etwas anderes... die sind natürlich nur für die ordnungsgemäße Verwendung gegen...

ja gegen wen eigentlich?

Hat doch der Ministerialrat Brenneke deutlich im Gesetzentwurf zur Änderung des Waffengesetzes gesagt. Zum Einsatz gegen die (gestestreuen) Bürger des eigenen Volkes.

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