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Dunkelziffer bei unregistrierten Schreckschusswaffen


Zylinderbohrung

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Manche Schreckschusswaffen sind nicht nur nicht registriert manche sind sogar scharfkantiger als sie in den Handel gekommen sind wenn MacGuyver und das A-Team dranwaren...

Manche Schusswaffen sind nicht nur nicht registriert, besonders scharfkantig und verschießen keine Kartuschenmunition. Und die Leute die damit herumlaufen, die haben nichtmal einen kleinen Waffenschein... Manche nichtmal einen Pass... aber nun gut..

Ganz gefährlich wird es wenn man beides verbindet... Klingt dumm, ist aber so...

Stellen wir uns mal vor wir haben eine Karteileichen Walther PP für die nur irgendwo eine vergilbte mit Adler-Schreibmaschine mit fast leerem Farbband getippte Verlustmeldung in irgendeinem Archiv rumliegt, oder sowas wenn überhaupt.... aber einen frischen kleinen Waffenschein, wird der Fach und Sachkundige Bozilist den Unterschied erkennen wenn sie im Holster steckt?  Wird er sie zerlegen wollen und die Laufsperre überprüfen? :tease:

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Das ist gerade ne neue chique Methode. Haltlosen Schwachsinn in großen Medien erzählen. Bisschen was bleibt hängen. Dazu offensichtlich die Polizei schlecht oder falsch schulen. Otto und Michel denken jetzt man muss SSW registrieren lassen. Dachte mein Nachbar auch. Der ist aus NRW und der war extra bei der Polizei in Düsseldorf, die ihm dann erklärt hat, seit es den kleinen Waffenschein gibt braucht man den um SSW zu erwerben. (war schon vor 4 Jahren)

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Alles richtig, aber was mich (mangels eigener Erfahrung) doch etwas verwirrt, als ich mir mal ohne wirkliches Interesse den Antrag auf den kleinen Waffenschein angeguckt habe: Dort wird die Angabe einer genau bestimmten Waffe verlangt - was dann letztlich der amtlichen Registrierung bzw. Erfassung einer grundsätzlich frei erwerbbaren und nicht registrierungspflichtigen Waffe gleichkäme.

Wer hat hier persönliche Erfahrung und kann dazu etwas sagen ?

Ist der kleine Waffenschein wirklich an eine ganz bestimmte Waffe gebunden ?

Darf damit dann tatsächlich nur diese Waffe geführt werden ?

 

GP

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vor 4 Minuten, Gatopardo sagte:

Wer hat hier persönliche Erfahrung und kann dazu etwas sagen ?

Ist der kleine Waffenschein wirklich an eine ganz bestimmte Waffe gebunden ?

Darf damit dann tatsächlich nur diese Waffe geführt werden ?

Zu 1: Ich hatte leider im Antrag vergessen, die SN anzugeben. Den KWS hatte ich trotzdem nach 8 Tagen in der Post.

Zu 2: Nein. Er gilt, einmal erteilt, für sämtliche PTB-Schreckschusswaffen.

Zu 3: Nein, siehe oben.

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Am 4. Juni 2016 at 13:44 , Gatopardo sagte:

Dort wird die Angabe einer genau bestimmten Waffe verlangt - was dann letztlich der amtlichen Registrierung bzw. Erfassung einer grundsätzlich frei erwerbbaren und nicht registrierungspflichtigen Waffe gleichkäme.

Das ist bei einem Antrag für eine gelbe WBK auch so. Heißt aber nichts. Du bist nicht verpflichtet die angegebene Waffe zu kaufen.

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vor 11 Minuten, Gunfire sagte:

Wieso??? Die Brüder sind doch so neugierig und wollen alles wissen. Wer also verursacht das Datenvolumen?

Grüße

Gunfire

Natürlich wir.

Wenn ich Dich mit Deinem Fahrzeug anhalte "Allgemeine Verkehrskontrolle", Du weder zu schnell warst, noch besoffen, also alles bei Dir stimmt, kostet Dich das gar nichts.

Wenn jemand zu Dir nach Hause kommt, "Verdachtsunabhängige Kontrolle", Deine Waffen und Munition ordentlich verschlossen sind und alles passt, kostet Dich das trotzdem.

Warum sollte das bei noch mehr Registrierungen anders sein?  

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