Jump to content

Dänemark: Einfuhr von Waffen


rugerclub

Recommended Posts

EINFUHR VON WAFFEN

EU-Bürger, die den europäischen Waffenpaß besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen.

Voraussetzung ist allerdings, daß

1.) der/die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schießwettbewerb hat,

2.) einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland nicht verboten ist.

Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden.

Kauf von Waffen und Munition in Dänemark

Der Erwerb von Schußwaffen ist in Dänemark nicht möglich.

Ausnahme sind Sportwaffen - unter der Voraussetzung, daß man im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder eines Waffenscheins ist.

Bezüglich der Einfuhr von Signalpistolen sowie weiteren Auskünften verweist die Botschaft an das dänische Justitzministerium unter folgender Anschrift:

JUSTITSMINISTERIET

Slotsholmsgade 10

DK-1216 Kopenhagen K.

Tel. (0045) 33 92 33 40

Fax (0045) 33 93 35 10

www.jm.dk

Quelle:

JAGD IN DÄNEMARK

Jagdschein

Um in Dänemark auf die Jagd gehen zu können, ist ein dänischer Jagdschein erforderlich. Dies erhalten Sie bei der dänische „Skov- og Naturstyrelse“, bei zusendung eine Kopie Ihre deutsche Jagdschein sowie heutige Anschrift. Nach ungefähr 3 Wochen bekommen Sie des besonderen Einzahlungsscheines/Jagdscheines von der „Skov og Naturstyrelse“. Der Einzahlungsschein dient als gültiger Jagdschein, wenn eine Quittung der Post oder eines Geldinstituts darauf vermerkt bzw. angeheftet ist, dass die Jagdscheingebühr eingezahlt wurde.

Bitte bemerken Sie nur Einzahlung bei

BG-BANK A/S,

GIROSTROEGET 1,

0800 HØJE TAASTRUP

Swift-Code: DABA DKKK Reg. 3100 Postgirokonto: 923-1730

oder

IBAN DK83 30000009231730

Geburtsdatum müssen Sie auch angeben.

Ein dänischer Jagdschein kostet per 1. April 2004 515 Dkr. und ist bis 1. März das nächste Jahr gültig.

Personen, die einen Jagdschein haben, müssen gemäß dem dänischen Jagdgesetz (Lovbekendtgørelse nr. 114 af 28/1-1997 om jagt og vildtforvaltning) bei einer Versicherungsgesellschaft, die in Dänemark ihre Tätigkeit ausübt, eine Haftpflichtversicherung für evtl. Schadensansprüche abgeschlossen haben.

Weiterere Informationen erteilt die zuständige Behörde in Dänemark

SKOV- OG NATURSTYRELSEN

Kontoret for Jagttegn

Haraldsgade 53

DK-2100 København Ø

Tel. (0045) 39 27 20 00

Fax (0045) 39 27 98 99

www.sns.dk/forside/

Einfuhr von Jagdwaffen

EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen.

Voraussetzung ist, daß der/die Reisende eine Einladung zur Jagd hat, einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland nicht verboten ist.

Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden.

Siehe auch: Einfuhr von Waffen nach Dänemark.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)