rugerclub Posted July 16, 2006 at 06:50 PM Share Posted July 16, 2006 at 06:50 PM EINFUHR VON WAFFEN EU-Bürger, die den europäischen Waffenpaß besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen. Voraussetzung ist allerdings, daß 1.) der/die Reisende eine Einladung zur Jagd in Dänemark oder zu einem Schießwettbewerb hat, 2.) einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland nicht verboten ist. Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden. Kauf von Waffen und Munition in Dänemark Der Erwerb von Schußwaffen ist in Dänemark nicht möglich. Ausnahme sind Sportwaffen - unter der Voraussetzung, daß man im Besitz eines gültigen Jagdscheins oder eines Waffenscheins ist. Bezüglich der Einfuhr von Signalpistolen sowie weiteren Auskünften verweist die Botschaft an das dänische Justitzministerium unter folgender Anschrift: JUSTITSMINISTERIET Slotsholmsgade 10 DK-1216 Kopenhagen K. Tel. (0045) 33 92 33 40 Fax (0045) 33 93 35 10 www.jm.dk Quelle: JAGD IN DÄNEMARK Jagdschein Um in Dänemark auf die Jagd gehen zu können, ist ein dänischer Jagdschein erforderlich. Dies erhalten Sie bei der dänische „Skov- og Naturstyrelse“, bei zusendung eine Kopie Ihre deutsche Jagdschein sowie heutige Anschrift. Nach ungefähr 3 Wochen bekommen Sie des besonderen Einzahlungsscheines/Jagdscheines von der „Skov og Naturstyrelse“. Der Einzahlungsschein dient als gültiger Jagdschein, wenn eine Quittung der Post oder eines Geldinstituts darauf vermerkt bzw. angeheftet ist, dass die Jagdscheingebühr eingezahlt wurde. Bitte bemerken Sie nur Einzahlung bei BG-BANK A/S, GIROSTROEGET 1, 0800 HØJE TAASTRUP Swift-Code: DABA DKKK Reg. 3100 Postgirokonto: 923-1730 oder IBAN DK83 30000009231730 Geburtsdatum müssen Sie auch angeben. Ein dänischer Jagdschein kostet per 1. April 2004 515 Dkr. und ist bis 1. März das nächste Jahr gültig. Personen, die einen Jagdschein haben, müssen gemäß dem dänischen Jagdgesetz (Lovbekendtgørelse nr. 114 af 28/1-1997 om jagt og vildtforvaltning) bei einer Versicherungsgesellschaft, die in Dänemark ihre Tätigkeit ausübt, eine Haftpflichtversicherung für evtl. Schadensansprüche abgeschlossen haben. Weiterere Informationen erteilt die zuständige Behörde in Dänemark SKOV- OG NATURSTYRELSEN Kontoret for Jagttegn Haraldsgade 53 DK-2100 København Ø Tel. (0045) 39 27 20 00 Fax (0045) 39 27 98 99 www.sns.dk/forside/ Einfuhr von Jagdwaffen EU-Bürger, die den europäischen Waffenpass besitzen, können ohne weiteres ihre Schußwaffe und dazugehörige Munition einführen. Voraussetzung ist, daß der/die Reisende eine Einladung zur Jagd hat, einen Waffenschein für die betreffende Waffe besitzt und der Besitz der Waffe im Heimatland nicht verboten ist. Gaspistolen, Luftgewehre und Messer mit fester Klinge über 12 cm Länge dürfen nicht eingeführt werden. Siehe auch: Einfuhr von Waffen nach Dänemark. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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