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Schweden. Einfuhr von Waffen


rugerclub

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Hinweise zur EINFUHR von WAFFEN nach Schweden!

Ein Antrag auf Einfuhr von Schusswaffen nach Schweden muss vom Antragsteller selbst gestellt werden.

Der Antrag sollte frühzeitig gestellt werden und der zuständigen Polizeibehörde mindestens 4 Wochen (in Göteborg 6 Wochen) vor der geplanten Einreise vorliegen. Zuständig ist jeweils die Polizeibehörde am Ort des Grenzüberganges, an die auch die Abgabe von SEK 600,- pro Einfuhrantrag zu zahlen ist. Der Antrag kann formlos gestellt werden und muss folgende Angaben enthalten:

1. Vor- und Zuname des Antragstellers, Geburtsdatum, Anschrift und Telefonnummer

2. Angaben zum Zeitpunkt der Ein- und Ausreise (gegebenfalls Flugnummer), zum Beginn und Ende des Jagdzeitraums/des Wettbewerbs

3. Einladung des Veranstalters/Gastgebers (oder bei Jagd gegebenenfalls eine Kopie des eigenen Jagdrechts in Schweden) mit Angaben zum Jagdrevier bzw. zum Austragungsort des Wettbewerbs, zudem Angaben zur Art der Jagd und des zu jagenden Wilds

4. Anschrift und Telefonnummer des Veranstalters/Gastgebers

5. Kopie des Jahresjagdscheins (gültig bis zum 31.03. des darauffolgenden Jahres) oder ein Zeugnis über die Beherrschung des Waidmanntums

6. Ein- und Ausreiseort

7. Angaben über die Waffen, die nach Schweden eingeführt werden sollen: Waffentyp, Schlossmechanismus, Fabrikat, Kaliber, Herstellungsnummer

8. Menge und Art der Munition

Die Waffen müssen im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sein. Der Waffenpass ist dem Antrag im Original beizufügen (bei Einreise über Stockholm oder Göteborg genügt eine Kopie). Bitte beachten Sie, dass der Waffenpass nicht Dritten überlassen werden darf! Gemäß der schwedischen Waffenverordnung kann eine Genehmigung für mehrere Ein- und Ausreisen erteilt werden, jedoch höchstens für ein Jahr.

Nachfolgend finden Sie die Adressen der Polizeibehörden der Städte, über die ausländische Jäger im Allgemeinen nach Schweden einreisen:

Polismyndigheten i Stockholms län

Flygplatspolisen Arlanda

Box 38

S-190 45 Stockholm-Arlanda

Schweden

Tel: 0046-8/401 53 11

Fax: 0046-8/401 53 09

E-Mail: pme.exp.arlanda@stockholm.police.se

Polismyndigheten i SkÃ¥ne län

Vapenärenden

S-205 90 Malmö

Schweden

Tel: 0046-40/20 10 00

Fax: 0046-40/20 16 37

E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se

Trelleborg und Ystad:

Polismyndigheten i SkÃ¥ne län

PolisomrÃ¥de Södra SkÃ¥ne

Vapenenheten

S-271 00 Ystad

Schweden

Tel: 0046-411/675 00, 0046-40/20 10 00

E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se

Helsingborgs Polisområde

Vapenärenden

Box 632

S-251 06 Helsingborg

Schweden

Tel: 0046-42/17 40 00

Fax: 0046-42/17 40 40

E-Mail: polismyndigheten@skane.police.se

Polismyndigheten i Västra Götaland

Förvaltningsavdelningen

Tillståndsgruppen

Box 429

S-401 26 Göteborg

Schweden

Tel: 0046-31/739 35 40

Fax: 0046-31/739 35 74

E-Mail: polismyndigheten@

www.vastragotaland.police.se

Bei Einfuhr von Waffen in Zusammenhang mit einem Umzug nach Schweden, ist der Antrag an die Polizeibehörde des künftigen Wohnortes zu richten.

Für ausländische Gäste besteht die Möglichkeit, Jagdwaffen zum Zwecke der Jagd von einem schwedischen Jäger zu leihen. Wenn der Eigentümer der Waffe sich beim Ansitz bzw. bei beweglicher Jagd in unmittelbarer Nähe des Entleihers (wenige Meter) befindet, ist es lediglich erforderlich, dass der ausländische Jäger mindestens 15 Jahre alt ist und den schwedischen Jagdschein besitzt. Leiht der ausländische Jäger eine Waffe für den eigenen, unabhängigen Gebrauch, muss er mindestens 18 Jahre alt sein und das Recht zum Gebrauch des gleichen Waffentyps für Jagdzwecke in seinem Heimatland besitzen. Der schwedische Waffenbesitzer muss hierzu einen Leihwaffenschein ausstellen, der aus einer Kopie der Genehmigung für den Waffenbesitz besteht und mit einem entsprechendem schriftlichen Leihverweis und der Unterschrift des Verleihers zu versehen ist. Aufgeführt werden müssen ausserdem der Name des Gastjägers, seine Adresse während seines Aufenthaltes in Schweden, seine Anschrift im Heimatland sowie Zweck und Dauer der Entleihung (höchstens 14 Tage).

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