Hollowpoint Posted June 16, 2016 at 12:35 PM Share Posted June 16, 2016 at 12:35 PM Was soll DAS denn?!? Alles gelogen!!! http://www.spiegel.de/politik/ausland/us-gun-shop-zu-besuch-in-einem-waffenladen-a-1097874.html Spielen wir das mit dem Kauf doch mal durch, Cory. Nur so rein theoretisch. Ok, sagt Cory. Deutscher Ausweis, kein Problem. Sie haben ja ein Visum. Hier das Formular des Justizministeriums, das ATF 4473. Das müssten Sie ausfüllen. Drei Seiten Papierkram. Name, Adresse, ein paar Fragen. Haben Sie schon mal ein Verbrechen begangen? Sind Sie ein illegaler Einwanderer? Solche Sachen. Ich checke das dann in der FBI-Datenbank, sagt Cory. Da gibt es in der Regel nach wenigen Minuten eine Antwort. Approved, wenn es keinen Eintrag gibt. Disapproved, wenn da mal was war. Delayed, wenn es noch Klärung bedarf. Sie würden ein paar Tage warten müssen, bis Sie ihre Waffe abholen könnten. Sie sind ja kein Amerikaner. Aber sie würden das Ding kriegen. Hier kaufen viele Botschaftsmitarbeiter ein. Ist normalerweise kein Problem. Nur halt diese kleine Wartezeit. Ausweis, Formular, Kreditkarte, kurz warten, Gewehr abholen. Es ist der Wahnsinn. Warum, fragt Cory. Das ist Amerika. Und hier die harte Realität: https://www.atf.gov/firearms/qa/may-nonimmigrant-alien-who-has-been-admitted-united-states-under-nonimmigrant-visa https://www.atf.gov/qa-category/nonimmigrant-aliens Als Ausländer kann ich in den USA keine Waffe legal kaufen (oder nur unter ganz bestimmten Ausnahmen). Ich darf eine Waffe nach Genehmigung zur Jagd oder für Schießwettbewerbe mitbringen, aber keine erwerben! Einfach in einen gun store laufen, ein 4473 ausfüllen und die Knarre mitnehmen, ist nicht möglich! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted June 16, 2016 at 12:47 PM Share Posted June 16, 2016 at 12:47 PM Ich wollte 2011 in TX eine Waffe (VL) kaufen. Von der US-Botschaft bekam ich 2010 die Auskunft: ich benötige zuerst eine deutsche Erwerbserlaubnis samt Einfuhrerlaubnis, damit beantrage ich, in D über die Botschaft, eine Erlaubnis für den Kauf und die Ausfuhrerlaubnis in USA. Mit diesen Papieren gehe ich in den Staaten zum Händler. Der prüft die Papiere und wenn alles IO ist, bekomme ich die Waffe. Wie gesagt, das war der Stand 2010. Ob das richtige Auskünfte waren und ob das heute noch so ist, kann ich leider nicht sagen. Konnte mangels deutscher Erlaubnis leider nichts kaufen. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted June 16, 2016 at 12:54 PM Share Posted June 16, 2016 at 12:54 PM vor 5 Stunden, Gunfire sagte: Konnte mangels deutscher Erlaubnis leider nichts kaufen. Häh? Da gibt es normalerweise keinen Ermessensspielraum. Wenn Du in Deutschland die Waffe hättest kaufen dürfen (also noch "freie" Plätze 2/12 usw), kann die Behörde die Verbringungserlaubnis nicht versagen. Sie kann Dir aus einem nicht CIP-Land allerdings verbieten die Waffe zu benutzen oder zu veräußern bevor sie nach CIP beschossen wurde. Was waren denn die Gründe? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted June 16, 2016 at 01:04 PM Share Posted June 16, 2016 at 01:04 PM Und da fragen sich die Herrschaften wo Begriffe wie Lügenpresse herkommen. Wenn ich mir für jeden offensichtlichen Fehler (nennen wir es mal so) in dem Artikel ein Bier zische, bin ich paralytisch. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted June 16, 2016 at 01:05 PM Share Posted June 16, 2016 at 01:05 PM Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Gelbe und auf meine 4 Grün keinen gültigen Eintrag. Nach Kenntnisnahme der Waffe in USA war die Zeit dann zu kurz, um alle nötigen Papiere zu beschaffen. Allein die USA-Papiere hätten ca. 8-9 Monate benötigt, ich hatte leider nur noch 2 Monate bis zur Reise nach TX. Also hab ich die gelbe WBK erst nach meiner Rückkehr in aller Ruhe gestellt. Hat dann immer noch 3 Monate gedauert, aber das hat sich gelohnt. Allerdings, der schöne VL-Revolver für 80.-$ musste in TX bleiben. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted June 16, 2016 at 01:20 PM Share Posted June 16, 2016 at 01:20 PM achso, verstehe! Link to comment Share on other sites More sharing options...
laloux Posted June 16, 2016 at 01:26 PM Share Posted June 16, 2016 at 01:26 PM vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte: Hier kaufen viele Botschaftsmitarbeiter ein. Ist normalerweise kein Problem. Nur halt diese kleine Wartezeit. Genau das ist eine der Ausnahmen! An alien admitted to the United States under a nonimmigrant visa is prohibited from shipping, transporting, receiving, or possessing a firearm or ammunition unless the alien falls within one of the exceptions provided in 18 U.S.C. 922(y)(2), such as: ......., certain official representatives of a foreign government, or a foreign law enforcement officer of a friendly foreign government entering the United States on official law enforcement business. Vielleicht haben sich die Reporter genau aus dem Grund den Lagen ausgesucht, und es ging nur um das theoretiche Kaufen. Die "wesentlichen Kleinigkeiten" lässt der Schreiberling wieder unter den Tisch fallen...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 16, 2016 at 01:47 PM Author Share Posted June 16, 2016 at 01:47 PM Aber der Schreiberling ist sicher kein Botschaftsmitarbeiter! DER hätte in dem Laden nix kaufen dürfen! Und ich bezweifle auch, daß jeder Hausmeister oder jede Schreibkraft in der Botschaft Waffen erwerben dürfte. Wahrscheinlich gilt das nur für das Sicherheitspersonal des Botschafters. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted June 16, 2016 at 02:06 PM Share Posted June 16, 2016 at 02:06 PM Der HOD deutscher diplomatischer Vertretungen, besteht aus BuPos. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted June 16, 2016 at 03:37 PM Share Posted June 16, 2016 at 03:37 PM Legal Aliens dürfen in manchen Staaten sehr wohl Waffen erwerben. Residents sogar führen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted June 16, 2016 at 03:48 PM Author Share Posted June 16, 2016 at 03:48 PM Was verstehst Du unter "legal alien? Wer mit einem "nonimmigrant visum" einreist (z.B. als Tourist oder als Student), fällt unter o.g. Erwerbsverbotsvorschrift. MIT einem gültigen Immigrationsvisum oder gar einer "green card" sieht das schon anders aus. https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/immigration-terms-and-definitions-involving-aliens GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted June 16, 2016 at 06:33 PM Share Posted June 16, 2016 at 06:33 PM vor 4 Stunden, Hollowpoint sagte: Wahrscheinlich gilt das nur für das Sicherheitspersonal des Botschafters. Ich kenne nur die deutsche Seite der Medaille, also Aliens bei uns. Die bekommen alles, was sie möchten, sofern sie beim Außenministerium(?) die entsprechende Genehmigung erhalten haben. Egal, ob dass der Koch oder der Botschafter ist. Ersteres konnte ich bei einem Hamburger Waffengeschäft selbst mal beobachten. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted June 16, 2016 at 06:54 PM Share Posted June 16, 2016 at 06:54 PM Das brauchst Du als Deutscher im Ausland aber nicht versuchen. Die deutsche Botschaft unterstützt sowas grundsätzlich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
herki Posted June 16, 2016 at 08:16 PM Share Posted June 16, 2016 at 08:16 PM (edited) Wär schön wenn es tatsächlich so einfach wäre : / Edited June 16, 2016 at 08:17 PM by herki Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike57 Posted June 16, 2016 at 08:17 PM Share Posted June 16, 2016 at 08:17 PM vor 1 Stunde, Jägermeister sagte: Ich kenne nur die deutsche Seite der Medaille, also Aliens bei uns. Die bekommen alles, was sie möchten, sofern sie beim Außenministerium(?) die entsprechende Genehmigung erhalten haben. Egal, ob dass der Koch oder der Botschafter ist. Ersteres konnte ich bei einem Hamburger Waffengeschäft selbst mal beobachten. Dito in Stuttgart bei Frankonja. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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