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Was für ein Bullshit!!!


Hollowpoint

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Was soll DAS denn?!?

Alles gelogen!!!

http://www.spiegel.de/politik/ausland/us-gun-shop-zu-besuch-in-einem-waffenladen-a-1097874.html

Spielen wir das mit dem Kauf doch mal durch, Cory. Nur so rein theoretisch.

Ok, sagt Cory. Deutscher Ausweis, kein Problem. Sie haben ja ein Visum. Hier das Formular des Justizministeriums, das ATF 4473. Das müssten Sie ausfüllen. Drei Seiten Papierkram. Name, Adresse, ein paar Fragen. Haben Sie schon mal ein Verbrechen begangen? Sind Sie ein illegaler Einwanderer? Solche Sachen.

Ich checke das dann in der FBI-Datenbank, sagt Cory. Da gibt es in der Regel nach wenigen Minuten eine Antwort. Approved, wenn es keinen Eintrag gibt. Disapproved, wenn da mal was war. Delayed, wenn es noch Klärung bedarf. Sie würden ein paar Tage warten müssen, bis Sie ihre Waffe abholen könnten. Sie sind ja kein Amerikaner. Aber sie würden das Ding kriegen. Hier kaufen viele Botschaftsmitarbeiter ein. Ist normalerweise kein Problem. Nur halt diese kleine Wartezeit.

Ausweis, Formular, Kreditkarte, kurz warten, Gewehr abholen. Es ist der Wahnsinn.

Warum, fragt Cory. Das ist Amerika.

 

Und hier die harte Realität:

https://www.atf.gov/firearms/qa/may-nonimmigrant-alien-who-has-been-admitted-united-states-under-nonimmigrant-visa

https://www.atf.gov/qa-category/nonimmigrant-aliens

Als Ausländer kann ich in den USA keine Waffe legal kaufen (oder nur unter ganz bestimmten Ausnahmen).

Ich darf eine Waffe nach Genehmigung zur Jagd oder für Schießwettbewerbe mitbringen, aber keine erwerben!

Einfach in einen gun store laufen, ein 4473 ausfüllen und die Knarre mitnehmen, ist nicht möglich!

 

GRUß

 

 

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Ich wollte 2011 in TX eine Waffe (VL) kaufen. Von der US-Botschaft bekam ich 2010 die Auskunft: ich benötige zuerst eine deutsche Erwerbserlaubnis samt Einfuhrerlaubnis, damit beantrage ich, in D über die Botschaft, eine Erlaubnis für den Kauf und die Ausfuhrerlaubnis in USA. Mit diesen Papieren gehe ich in den Staaten zum Händler. Der prüft die Papiere und wenn alles IO ist, bekomme ich die Waffe. Wie gesagt, das war der Stand 2010. Ob das richtige Auskünfte waren und ob das heute noch so ist, kann ich leider nicht sagen.

Konnte mangels deutscher Erlaubnis leider nichts kaufen.

Grüße

Gunfire

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vor 5 Stunden, Gunfire sagte:

Konnte mangels deutscher Erlaubnis leider nichts kaufen.

Häh? Da gibt es normalerweise keinen Ermessensspielraum. Wenn Du in Deutschland die Waffe hättest kaufen dürfen (also noch "freie" Plätze 2/12 usw), kann die Behörde die Verbringungserlaubnis nicht versagen. Sie kann Dir aus einem nicht CIP-Land allerdings verbieten die Waffe zu benutzen oder zu veräußern bevor sie nach CIP beschossen wurde.

Was waren denn die Gründe?

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Ich hatte zu dem Zeitpunkt noch keine Gelbe und auf meine 4 Grün keinen gültigen Eintrag. Nach Kenntnisnahme der Waffe in USA war die Zeit dann zu kurz, um alle nötigen Papiere zu beschaffen. Allein die USA-Papiere hätten ca. 8-9 Monate benötigt, ich hatte leider nur noch 2 Monate bis zur Reise nach TX. Also hab ich die gelbe WBK erst nach meiner Rückkehr in aller Ruhe gestellt. Hat dann immer noch 3 Monate gedauert, aber das hat sich gelohnt. Allerdings, der schöne VL-Revolver für 80.-$ musste in TX bleiben.

Grüße

Gunfire

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vor 5 Stunden, Hollowpoint sagte:

Hier kaufen viele Botschaftsmitarbeiter ein. Ist normalerweise kein Problem. Nur halt diese kleine Wartezeit.

Genau das ist eine der Ausnahmen!

An alien admitted to the United States under a nonimmigrant visa is prohibited from shipping, transporting, receiving, or possessing a firearm or ammunition unless the alien falls within one of the exceptions provided in 18 U.S.C. 922(y)(2), such as: ......., certain official representatives of a foreign government, or a foreign law enforcement officer of a friendly foreign government entering the United States on official law enforcement business.

Vielleicht haben sich die Reporter genau aus dem Grund den Lagen ausgesucht, und es ging nur um das theoretiche Kaufen.

Die "wesentlichen Kleinigkeiten" lässt der Schreiberling wieder unter den Tisch fallen......

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Was verstehst Du unter "legal alien?

Wer mit einem "nonimmigrant visum" einreist (z.B. als Tourist oder als Student), fällt unter o.g. Erwerbsverbotsvorschrift.

MIT einem gültigen Immigrationsvisum oder gar einer "green card" sieht das schon anders aus.

https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/immigration-terms-and-definitions-involving-aliens 

 

GRUß

 

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vor 4 Stunden, Hollowpoint sagte:

Wahrscheinlich gilt das nur für das Sicherheitspersonal des Botschafters.

Ich kenne nur die deutsche Seite der Medaille, also Aliens bei uns. Die bekommen alles, was sie möchten, sofern sie beim Außenministerium(?) die entsprechende Genehmigung erhalten haben. Egal, ob dass der Koch oder der Botschafter ist. Ersteres konnte ich bei einem Hamburger Waffengeschäft selbst mal beobachten.

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Ich kenne nur die deutsche Seite der Medaille, also Aliens bei uns. Die bekommen alles, was sie möchten, sofern sie beim Außenministerium(?) die entsprechende Genehmigung erhalten haben. Egal, ob dass der Koch oder der Botschafter ist. Ersteres konnte ich bei einem Hamburger Waffengeschäft selbst mal beobachten.

Dito in Stuttgart bei Frankonja.

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