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Jäger muss um Waffenschein bangen


Jägermeister

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vor 2 Minuten, Jägermeister sagte:

Warum? Du darfst doch mit Deiner Waffe zu Hause alles machen, was Du willst. Und dem Kontrolletti zielst Du auch nicht auf die Birne, ist doch also alles im grünen Bereich.

Deine rege Phantasie gibt mir Rätsel auf.Und sicher ziele ich damit nicht auf die Birne von dem Kontrolletti...MannohMann.

 

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Diese Diskussion zeigt doch schon,

a ) wie bekloppt und undurchsichtig die gegenwärtige Situation ist

b ) wir im Prinzip machen können, was wir wollen - es gibt immer einen Richter, der daran Anstoß finden könnte und uns verknackt

c ) wir schon selber anfangen, Situationen zu konstruieren, die "wie oft vorkommen"?

d ) wir vor lauter Angst uns bald noch nicht einmal mehr trauen, die Waffen aus dem Schrank zu holen, nur um sie anzuschauen - manchmal auch, um die Waffe oder Teile oder Stempel zu fotografieren.

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Der Zweck des Bedürfnisses ist auch,  dass ich über meine Waffen daheim die Zugriffsmöglichkeit habe,um die Werkzeuge, Sportgeräte zu pflegen, zu warten etc..

Und ich lasse mich jetzt nicht mehr von Dir ständig rechtsbelehren, das ist  völlig überflüssig!

Ich bin verantwortungsbewusst seit 1989(LWB)!seit 1995 alle Waffen im Tresor gelagert, Punkt aus.

DEINE gewählten Konstrukte"

...wie auf die Birne zielen

... aus dem Holster dem Kontrolleur die Tür öffnen...

haben mir gezeigt, dass Du eine für mich völlig unakzeptable Wortwahl gewählt hast, welche es mir unmöglich macht, hier mit Dir auf einen Nenner zu kommen.

Ansonsten sind wir ja nicht grundverschieden in unseren Meinungen, so sehe ich das zumindest.

 

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vor 7 Minuten, Immerbadisch sagte:

Der Zweck des Bedürfnisses ist auch,  dass ich über meine Waffen daheim die Zugriffsmöglichkeit habe,um die Werkzeuge, Sportgeräte zu pflegen, zu warten etc..

Das ist auch alles im Rahmen des Bedürfnisses vollkommen in Ordnung.

Das schreibst Du aber nicht. Du schreibst, dass Du zu Hause mit Deinem Gerödel machen kannst, was Du willst. Und das ist so dermaßen falsch, dass ich Pickel kriege! Weil nämlich das Leute lesen, die hier entweder rumschnüffeln oder aber sich schlau machen wollen, was den Waffenbesitz angeht. Und da schiebe ich solchen Aussagen einfach drastisch einen Riegel vor. Punkt.

Dass Du verantwortungslos bist, hast Du Dir zurechtgelegt, ich habe das nicht behauptet. Ebenso habe ich nur das von Dir verwendete Beispiel (Birne) aufgegriffen. Das Holstern fällt unter: Ich kann machen, was will ich. 

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vor 3 Stunden, Immerbadisch sagte:

Wenn ich DAHEIM bin....ist doch nebensächlich,ob die Waffen "rum liegen oder rumstehen".

Wichtig ist, dass sie gegen den Zugriff unberechtigter Dritter gesichert sind, am besten natürlich in SICHTWEITE von mir  .

Das ist leider nicht ganz so.....Ich weiß, dass viele denken, man könnte zuhause oder im eigenen Betrieb die Waffe sogar führen. Das gibt die Ausnahme aber nicht her

Zitat

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

 Trockentraining, reinigen, im erlaubten Rahmen modifizieren, alles klar, alles erlaubt. Sie aber nur rumstehen zu haben weil man ja da ist und sie im Blick hat wird von Deinem Bedürfnis nicht abgedeckt. Und führen allgemein wird auch nicht abgedeckt.

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"Dass Du verantwortungslos bist, hast Du Dir zurechtgelegt, ich habe das nicht behauptet. Ebenso habe ich nur das von Dir verwendete Beispiel (Birne) aufgegriffen. Das Holstern fällt unter: Ich kann machen, was will ich.  "

Antwort:

??? Das entsprang DEINER regen Phantasie.

"Das schreibst Du aber nicht. Du schreibst, dass Du zu Hause mit Deinem Gerödel machen kannst, was Du willst. Und das ist so dermaßen falsch, dass ich Pickel kriege! Weil nämlich das Leute lesen, die hier entweder rumschnüffeln oder aber sich schlau machen wollen, was den Waffenbesitz angeht. Und da schiebe ich solchen Aussagen einfach drastisch einen Riegel vor. Punkt. "

Antwort:

Ja, im Prinzip kann ich damit "machen was ich will". Anführungszeichen Ende .

Mache ich aber nicht und das habe ich vorhin versucht bildlich zu erklären.Was du bildlich daraus gemacht hast, dafür bin ich nicht verantwortlich.Der Rest ist Wortklauberei.

Somit bin ich auch verantwortungsbewusst und nicht "verantwortungslos".

Nebenbei steht Dir das hier nicht zu, solche Aussagen ÖFFENTLICH über mich zu fällen!!! PUNKT ENDE AUS.

Dass hier Leute rumschnüffeln, ist mir schon bekannt, ändert aber nichts daran, dass ich z.Bsp.Trockentraining DAHEIM in den eigenen 4 Wänden machen kann...

@Zylinderbohrung-->Danke für diese Einwendung.

Dazu gehört auch, z.Bsp. einem Freund oder Bekannten.welcher am Schießsport interessiert ist, die sichere Handhabung mit Waffen, TROCKEN daheim zu erklären  und zu erklären.

Oder soll ich das lieber im Halbdunkeln auf dem Schießstand machen?...Unser Funzellicht gibt nämlich in den Wintermonaten nicht viel mehr  her, so am Rande bemerkt.

"Sie aber nur rumstehen zu haben weil man ja da ist und sie im Blick hat wird von Deinem Bedürfnis nicht abgedeckt. Und führen allgemein wird auch nicht abgedeckt. "

Antwort:

Szenario:

Ich befinde mich in meinem Waffenraum, eine Waffe befindet sich in meinen Händen, der Tresor ist offen zum späteren Zurückstellen, ich mache Trockentraining, STELLE die Waffe kurzzeitig(Sekundenticker läuft) ab...

DAS soll nicht mehr  vom Bedürfnis abgedeckt sein?

Dann besteht dringend Handlungsbedarf!!!

Ansonsten können wir gleich die zentrale Lagerung einführen.

Nebenbei, was soll ich jetzt bloss auf der Jagd machen...Das wird ja immer rechtsunsicherer...

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vor 32 Minuten, Immerbadisch sagte:

Der Rest ist Wortklauberei.

Wie Du das siehst, ist mir absolut Latte. Du hast Dich definitiv anders geäußert. Was Du wie mit Deinen Plempen machst, ist mir prinzipiell auch komplett Latte. Problem ist aber, dass alles letztendlich auf andere Leute mit zurückfällt, weil sich einer nicht beherrschen kann. Und das kotzt mich an, diese Sippenhaft.

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vor 50 Minuten, Jägermeister sagte:

Wie Du das siehst, ist mir absolut Latte. Du hast Dich definitiv anders geäußert. Was Du wie mit Deinen Plempen machst, ist mir prinzipiell auch komplett Latte. Problem ist aber, dass alles letztendlich auf andere Leute mit zurückfällt, weil sich einer nicht beherrschen kann. Und das kotzt mich an, diese Sippenhaft.

WAS habe ich konkret getan JÄGERMEISTER!

Hast DU Beweise, dass ich mich "unzuverlässig" verhalten habe, nur weil DU WORTÄUSSERUNGEN absolut fehlinterpretierst?

Ich gebe Dir den gutgemeinten Rat:

Bleib locker!

Schönen Abend noch!

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vor 2 Stunden, Immerbadisch sagte:

@Zylinderbohrung-->Danke für diese Einwendung.

Dazu gehört auch, z.Bsp. einem Freund oder Bekannten.welcher am Schießsport interessiert ist, die sichere Handhabung mit Waffen, TROCKEN daheim zu erklären  und zu erklären.

Oder soll ich das lieber im Halbdunkeln auf dem Schießstand machen?...Unser Funzellicht gibt nämlich in den Wintermonaten nicht viel mehr  her, so am Rande bemerkt.

"Sie aber nur rumstehen zu haben weil man ja da ist und sie im Blick hat wird von Deinem Bedürfnis nicht abgedeckt. Und führen allgemein wird auch nicht abgedeckt. "

Antwort:

Szenario:

Ich befinde mich in meinem Waffenraum, eine Waffe befindet sich in meinen Händen, der Tresor ist offen zum späteren Zurückstellen, ich mache Trockentraining, STELLE die Waffe kurzzeitig(Sekundenticker läuft) ab...

DAS soll nicht mehr  vom Bedürfnis abgedeckt sein?

Doch. Natürlich. Du hast einen Deinem Bedürfnis entsprechenden Zweck verfolgt, den Du nun kurzzeitig unterbrichst. Sie aber um des "Rumstehenwillens" aus dem Tresor zu holen ist kein Deinem Bedürfnis entsprechender Zweck. Jedenfalls fällt mir nicht ein, welcher das sein sollte.

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Ich stelle fest::

"Rumstehen" und  "Rumliegen" sind ungünstig gewählte  Begriffe".

Diese Begrifflichkeiten  hat hier zwar ein anderer ursprünglich verwendet, ich bin jedoch darauf eingegangen.

Wir werden diese Begriffe nicht mehr verwenden, versprochen.

Einen Begriff würde ich auch bitten, zukünftig nicht mehr zu verwenden und der wäre der Begriff  "Sippenhaft".

Das kommt spätestens aus der Nazizeit und ist definitiv nicht mehr zeitgemäß.

Denn  gerade wir LWB`s beklagen uns ja immer über die diktatorischen Fehl-Entwicklungen und sind Gottseidank wachsam genug, hier nicht im vorauseilenden Gehorsam den bekannten Gesinnungsgenossen mit angeborener kranker Geisteshaltung auch noch "Argumente " zu liefern.

Mir lag das definitiv fern und ich habe versucht, hier Rechtssicherheit bzw. Klarheit zu erlangen, was mir zweifelsohne "gelungen" ist.

Schönen Abend noch!

Edited by Immerbadisch
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vor 41 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Doch. Natürlich. Du hast einen Deinem Bedürfnis entsprechenden Zweck verfolgt, den Du nun kurzzeitig unterbrichst. Sie aber um des "Rumstehenwillens" aus dem Tresor zu holen ist kein Deinem Bedürfnis entsprechender Zweck. Jedenfalls fällt mir nicht ein, welcher das sein sollte.

Allein die Tatsache, daß wir uns darüber "unterhalten", zeigt doch, wie irrsinnig dieses Gesetz ist. Ein Gesetz, daß zwischen Besitz und Eigentum derartige Klimmzüge macht, daß es einem graust. Es ist MEINE WAFFE - MEIN EIGENTUM, warum sollte ich dies nicht einfach nur so in der Ecke "rumstehen" lassen können und mir das schöne Stück von allen Seiten betrachte? Ihr habt bei aller Diskussion einen ganz gravierenden Apsekt noch nicht ausdiskutiert.

Ich konstruiere jetzt einmal folgenden Fall.:

Ich habe meine Waffe zum Reinigen aus dem Tresor geholt (also "vom Bedürfnis umfaßten Zweck"), habe sie in alle möglichen und unmöglichen Einzeteile zerlegt, diese fein säuberlich auf dem Tisch ausgebreitet.

Und wie es der Teufel so will,

ich muß ganz dringend - unaufhaltsam - Sche.. ßen.

Was mach dann bloß?

Alles zusammenfegen und in eine große Plastiktüte werfen und diese dann in den Tresor - -  anschließend die Waschmaschine anstellen.

Oder ist dies ein Notfall, der das Affengesetz außer Kraft setzt.

Wenn ich sie noch nicht auseinandergebaut habe, könnte ich sie ja mit auf die Nougatschüssel nehmen.

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Mir geht es nicht darum, dem Kollegen Immerbadisch eine reinzubügeln, sondern darum, unpräzise Formulierungen oder sogar Falschaussagen zu korrigieren. Das Waffenrecht ist heute schon so behämmert und unverständlich geworden, das gerade öffentlich einsehbare Foren darauf achten sollten, das fehlinterpretierbare Aussagen nicht unkommentiert stehen bleiben.

Jeder ansonsten vollkommen lächerliche Schiss in anderen Bereichen führt, wenn er unters Waffenrecht fällt, immer häufiger zur Unzuverlässigkeit mit allen Folgen für das Privat- und Arbeitsleben. Das muss man ja nicht noch mit geäußerten offenen Flanken fördern.

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vor 3 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Das ist leider nicht ganz so.....Ich weiß, dass viele denken, man könnte zuhause oder im eigenen Betrieb die Waffe sogar führen. Das gibt die Ausnahme aber nicht her

Das braucht die Ausnahme auch nicht hergeben, diese Ausnahme gilt nur für das Führen.

Führen selbst ist aber gerade dadurch definiert, das es außerhalb des eigenen Besitzes stattfindet.

Anlage 1, Abschnitt 2 WaffG:

Zitat

4. 
führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte ausübt,

 

  • Like 3
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Mir geht es auch nicht darum, hier den großen Verteidiger zu spielen.

Was soll mich - wenn ich gerade allein im Haus bin - wirklich davon abhalten, die Waffe - immer noch mein Eigentum - aus dem Tresor zu holen und in die Ecke zu stellen.

a ) um sie hin und wieder anzusehen

b ) stolz darauf zu sein, daß ich mir die Knarre leisten kann

c ) zu überlegen, ob man mal wieder eine Fotoserie macht

d ) nachzudenken, wie man die Waffe noch "aaufmotzen" kann

e ) und vieles andere mehr

Wir könnten jetzt ja noch konstruieren, daß Tresor und Wohnstube "5 Minuten Fußweg" bedeuten; wir könnten konstruieren, daß der Postmann zweimal klingelt (wichtiges Paket;= supergeiles Teil für die Waffe) und, und und.

Ich denke, daß "rumliegen" und "rumstehen" auch in einem zeitlichen Zusammenhang zu sehen sind; d. h., stehen sie wirklich den ganzen Tag einfach so in der Ecke rum, hole ich sie einmal für 1 - 2 Stunden raus und schaue sie mir einfaach nur an.

Tja, und letztendlich kommt es darauf an, wer die Waffe dann "einfach so da" sieht, was er daraus macht, dann kommt es darauf an, was der Richter für eine Einstellung hat (das Gesetz ist da ziemlich wurscht, wie wir ja schon oft genug gesehen haben). Und dann kommt noch dazu, daß wir uns hier einer sehr verkürzten Schreibweise bedienen; da sind Mißverständnisse praktisch vorprogrammiert, weil nicht alle Gedanken mit einem Schlag zu Papier gebracht werden können; die sonstigen Attribute einer gepflegten Unterhaltung (Mimik, Gestik usw.) schon gar nicht vorhanden sind. Und dann ist ein PingPong-Spiel der Pro- und Contra-Argumente vorprogrammiert

Letztendlich hat jeder irgendwo und irgendwie Recht, ändert aber an der gegenwärtigen Situation der Waffenbesitzer nicht die Bohne; trägt m. E. auch nicht "zur Klarheit" bei

 

 

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vor 11 Minuten, greyman sagte:

Das braucht die Ausnahme auch nicht hergeben, diese Ausnahme gilt nur für das Führen.

Führen selbst ist aber gerade dadurch definiert, das es außerhalb des eigenen Besitzes stattfindet.

Anlage 1, Abschnitt 2 WaffG:

 

So war mein Rechtsverständnis bisher auch.

Vielleicht helfen wir dem betroffenen Jäger damit ein bisschen, denn jeder LWB mehr ist eine Stimme mehr für den Erhalt unserer Rechte als Legalwaffenbesitzer, allen EU-Kommissaren zum TROTZ

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Zitat

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1.
diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt

 

Ich bin da ganz bei Greyman. Alle Regelungen zum Führen sind für uns momentan in dieser Diskussion irrelevant, da man innerhalb seines eigenen befriedeten Grundstücks nicht führt.

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vor 10 Stunden, DirtyHarriett sagte:

Rechtsbeugung durch hiesige Richter ist doch inzwischen normal.

Ja aber damit muss und kann man sich ja nicht zufrieden geben! Einerfür Alle,Alle für Einen.

Ich habe immer das bekannte Lied im Kopf:

Quelle und Copyright bei die "Toten Hosen"

http://www.dietotenhosen.de/diskographie/musik/die-90er/1996/zehn-kleine-jaegermeister

 

10 kleine Jägermeister:

Zehn kleine Jägermeister rauchten einen Joint,
den einen hat es umgehaun, da waren's nur noch neun.

Neun kleine Jägermeister wollten gerne erben,
damit es was zu erben gab, musste einer sterben.

Acht kleine Jägermeister fuhren gerne schnell,
sieben fuhrn nach Düsseldorf, einer fuhr nach Köln.

Einer für alle, alle für einen,
wenn einer fort ist, wer wird denn gleich weinen?
Einmal trifft's jeden, ärger dich nicht,
so geht's im Leben, du oder ich.

Sieben kleine Jägermeister warn beim Rendezvous,
bei einem kam ganz unverhofft der Ehemann hinzu.

Sechs kleine Jägermeister wollten Steuern sparen,
einer wurde eingelocht, fünf durften nachbezahlen.

Fünf kleine Jägermeister wurden kontrolliert,
ein Polizist nahm's zu genau, da warn sie noch zu viert.

Einer für alle, alle für einen,
wenn einer fort ist, wer wird denn gleich weinen?
Einmal trifft's jeden, ärger dich nicht,
so geht's im Leben, du oder ich.

Einmal muss jeder gehen
und wenn dein Herz zerbricht,
davon wird die Welt nicht untergehn -
Mensch ärger dich nicht!

Vier kleine Jägermeister bei der Bundeswehr,
sie tranken um die Wette, den Besten gibt's nicht mehr.

Drei kleine Jägermeister gingen ins Lokal,
dort gab's zwei Steaks mit Bohnen und eins mit Rinderwahn.

Zwei kleine Jägermeister baten um Asyl,
einer wurde angenommen, der andere war zu viel.

Einer für alle, alle für einen,
wenn einer fort ist, wer wird denn gleich weinen?
Einmal trifft's jeden, ärger dich nicht,
so geht's im Leben, du oder ich.

Einmal muss jeder gehen
und wenn dein Herz zerbricht,
davon wird die Welt nicht untergehn -
Mensch ärger dich nicht!
Ja, davon wird die Welt nicht untergehn -
Mensch ärger dich nicht!

...und die Grünschimmeligen wollen genau das, KEINE Jäger, keine Schützen, keine Waffen mehr im Volk.

 

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