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Jäger muss um Waffenschein bangen


Jägermeister

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vor 11 Stunden, greyman sagte:

Das braucht die Ausnahme auch nicht hergeben, diese Ausnahme gilt nur für das Führen.

Führen selbst ist aber gerade dadurch definiert, das es außerhalb des eigenen Besitzes stattfindet.

Anlage 1, Abschnitt 2 WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_1.html

Nett wäre es, wenn Ihr bei solchen Gelegenheiten auch gleich einen Link mit einbindet. 

Zum Thema: Grundsätzlich gebe ich Euch recht, jetzt kommt das ABER:

Guckt mal in Anlage 2, Unterabschnitt 2, Punkt 3 des WaffG: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

Zitat

Unterabschnitt 2: 
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 
1. Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 
1.1 ...

3. Erlaubnisfreies Führen 
3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
3.2 Armbrüste.

Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die eigene Wohnung oder Betriebsstätte ein zum Führen "geeigneter" Ort wäre, hätte er nicht bei 3.2 Schluss gemacht mit der Aufzählung, sondern eine entsprechende Ergänzung zur Anlage 1 "Führen innerhalb des eigenen Besitztums" eingebracht. Hat er aber nicht.

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vor 49 Minuten, Jägermeister sagte:

Hätte der Gesetzgeber gewollt, dass die eigene Wohnung oder Betriebsstätte ein zum Führen "geeigneter" Ort wäre, hätte er nicht bei 3.2 Schluss gemacht mit der Aufzählung, sondern eine entsprechende Ergänzung zur Anlage 1 "Führen innerhalb des eigenen Besitztums" eingebracht. Hat er aber nicht.

vor 49 Minuten, Jägermeister sagte:

3. Erlaubnisfreies Führen 
3.1 Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
3.2 Armbrüste.

Warum sollte er es wiederholen? Er hat eine klare Aussage getroffen. Innerhalb der Wohnung bzw. des umschlossenen Grundstückes ist es kein Führen.

Hier geht es m. E. um "(erlaubnisfreies) Führen in der Öffentlichkeit". Diese Passage wäre für mich interessant, wenn ich z. B. ein Luntenschlossgewehr für eine Aufführung mitnehmen will - dies müßte ich dann nicht in eine "Alibistofftasche mit Alibischloss" stecken, sondern lege es in den Kofferraum oder gar frei auf den Rücksitz. Gleiches könnte dann auch für die Armbrust gelten - obwohl ich das für Leichtsinn halte. Bei "großzügiger Auslegung" könnte ich mir z. B. ein Luntenschloßgewehr kaufen und damit ohne Verpackung zum Parkplatz gehen, wo mein Auto steht und es dort auf den Rücksitz legen -  es wäre vom "erlaubnisfreien Führen" abgedeckt. Welches Aufsehen ich damit errege, ist einmal außen vor und ob nicht ein voreiliger Dorfscheriff Zeter und Mordio schreit, lasse ich auch einmal außen vor.

Edited by Der Reservist
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vor 3 Stunden, greyman sagte:

Zur Ergänzung: Der von Zylinderbohrung zitierte Absatz ist im Waffengesetz um "vom Bedürfnis umfassten Zweck" ergänzt wurden, da Türsteher die auch Sportschützen waren ihre Sportgeräte zur Arbeit mitnahmen. In diesem Absatz geht aber nur um die Wohnung oder den Besitzum eines anderen.

Genau! Das hatte ich gedanklich nicht mehr sauber getrennt. Danke.

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vor 50 Minuten, Der Reservist sagte:

Warum sollte er es wiederholen? Er hat eine klare Aussage getroffen. Innerhalb der Wohnung bzw. des umschlossenen Grundstückes ist es kein Führen.

Klar ist meines Erachtens vollkommen anders. Und wenn es klar wäre, würde man gerichtlich nicht abgebügelt, sollte man zu Hause "führen".

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vor 2 Stunden, Jägermeister sagte:

Klar ist meines Erachtens vollkommen anders. Und wenn es klar wäre, würde man gerichtlich nicht abgebügelt, sollte man zu Hause "führen".

Was die Richter aus Gesetzen machen ist manchmal aus meiner Sicht klare Rechtsbeugung.

Im Haus gibt es kein "Führen". So seltsam es klingt, aber da ist es aus meiner Sicht so,daß, wenn ich die Waffe in die Hand nehme, genauso, als wenn ich meinen Klingenrasierapparat oder das 20 cm Küchenmesser in die Hand nehme. Wenn man so will ist die Wohnung (ich weiß, jetzt kommt ein falscher Begriff) diesbezüglich quasi ein "rechtsfreier - oder besser "rechtsgeschützter" - Raum". Ich werde doch auch nicht als Exhibitionist verurteilt, wenn ich nackt durch meine Wohnung schleiche und vergessen hab, das Rollo zu schließen.

Nu gut -  bei mir schaut keiner mehr (wendet sich eher mit Grausen ab), aber bei Frauen im besten Alter? Da ist es dann eher umgekehrt, der, der wie vom Donner gerührt vor dem Fenster stehen bleibt, wird noch als Spanner verurteilt (obwohl er .ja "provoziert" wurde)

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Als Maria Theresia  in Österreich herrschte, hatte sie ein wunderbares Prozedere:

Wenn ihr ihre Beamten ein Gesetz zur Unterschrift vorlegten, ließ sie einen ungebildeten Bediensteten, wie zB einen Stallburschen oder Schweinehirten holen. 

Ihm mußte das Gesetz vorgelesen werden. Verstand er es nicht, wurden die Beamten barsch aufgefordert nachzubessern.

Inzwischen ist es fast umgekehrt. Umso komplizierter, desto besser. Bis 1996 fand Österreich das Auslangen mit einem Waffengesetz, daß auf 12 A4 Seiten Platz fand.

Als ich mir das Folgegesetz fürs in den Waffenschrank legen ausdruckte, hatte ich 47 Blätter in der Hand. Es ist seitdem im Umfang gewachsen.

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vor 4 Stunden, Der Reservist sagte:

nach der lWas die Richter aus Gesetzen machen ist manchmal aus meiner Sicht klare Rechtsbeugung.

Letztendlich gleicht das doch nach diesen Erkenntnissen in der Frage der Rechtlichen Situation zur Waffenaufbewahrung einer Kapitulationserklärung der LWB´s gegenüber dem Überwachungsstaat.

Das bedeutet die Komplettaufgabe der Unverletzlichkeit der Wohnung, zumindest wenn man Waffenbesitzer ist.

Es fehlt nur noch die Videoüberwachung meiner Räumlichkeiten als LWB...

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Das Ursprüngliche Thema war ein Gewehr das in einem Zimmer herumstand.

D.h. es war weder in näheren Umfeld vom Eigentümer noch konnte er gewährleisten, dass ein Zugriff von Dritten ausgeschlossen war. Damit hat sich das Thema ganz klar geklärt.

Er hat gegen die Aufbewahrungsvorschriften verstoßen und das wars.

Was das "Führen" in den eigenen 4 Wänden angeht... solange man die Tatsächliche Gewalt über die Waffe ausübt kann man die da auch geholstert durch die Gegend tragen.

theoretisch kannst du auch mit dem Gewehr geschultert deine befriedete Grundstücksgrenze auf und ab marschieren.

Nur stellt sich da dann die Frage ob da nicht schnell die Männer mit dem weißen Kittel gerufen werden.... also Zuverlässigkeit Ade.

 

Im Prinzip ist Waffe auspacken und anschauen. völlig ok. Solange du sie nicht herumliegen lässt und so theoretisch einem Dritten den Zugriff ermöglichst. Und genau über dieses Aspekt haben sie den Jäger auch dran bekommen.

Das ist und bleibt ein ganz klarer Verstoß gegen das Waffengesetzt.

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vor 3 Stunden, Immerbadisch sagte:

Es fehlt nur noch die Videoüberwachung meiner Räumlichkeiten als LWB...

letzteres ist eine Frage der Zeit. Wobei man ja kräftig dabei ist, auch das zu verwirklichen. Was kann wohl alles mit dem "vernetzten Haus" angestellt werden? Und wie oft ist es schon vorgekommen, daß junge Mädchen per LapTop-Kamera ausspioniert (beobachtet) wurden, was anderes ist z. B. die "Deutschland-Card" (Netto u. a.) - es ist also schon heute sehr viel möglich und es werden - z. B. bei der Deutschland-Card - freiwillig immense Daten freigegeben, um ein bißchen Rabatt zu bekommen.

Ja- wir haben eine Menge Rechte zurückzuerobern, die wir uns stillschweigend haben nehmen lassen oder unter Beschwichtigung der Lobbyorganisationen (es hätte ja noch schlimmer kommen können) preisgegeben haben.

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Bei der Totalüberwachung sind wir doch schon längst dabei. 

Datenschutz gilt doch nur, wenn Du Aufnahmen bräuchtest, um deine Rechte durchzusetzen (Videoüberwachung des Grundstücks, Dashcam ...), nicht aber, wenn der Staat schnüffelt. Schäuble, dann Schily und jetzt seine Nachfolger haben die Stasi perfektioniert, weswegen wir doch jetzt da sind, wo wir sind.

Ganz ehrlich, ich hab weniger Angst vor der NSA als vor einem deutschen Verfassungsschutz und SEKs, die meinen in Rambo-Manier Schwerbehinderte drangsalieren zu müssen, Beweise pflanzen oder selbige und dazugehörige Personen verschwinden zu lassen.

Ist eigentlich die Rolle des Verfassungsschutzes in diesem NSU-Prozess abschließend geklärt ? Wie kamen die Typen ums Leben ? Doch wohl nicht ernsthaft durch Selbstmord ?

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vor 13 Minuten, xhbkx sagte:

Im Prinzip ist Waffe auspacken und anschauen. völlig ok. Solange du sie nicht herumliegen lässt und so theoretisch einem Dritten den Zugriff ermöglichst. Und genau über dieses Aspekt haben sie den Jäger auch dran bekommen.

Das ist und bleibt ein ganz klarer Verstoß gegen das Waffengesetzt.

Genau daran störe ich mich. Leider konnte ich nirgendwo entnehmen, daß oder ob noch Familienangehörige mit in der Wohnung waren oder ob er allein war. Über "theoretisch" läßt sich dann nämlich auch wieder allerlei zusammenphantasieren, so daß es letztendlich immer darauf hinausläuft, daß Waffen in privaten Wohnungen immer in Gefahr laufen, von "Dritten" (rein theoretisch) an sich genommen zu werden. - in letzter Konsequenz: "Waffen weg".

Eine kleine Ergänzung: Aus meiner unmaßgeblichen Meinung ist es so, daß wir gesetzliche Regulierungen eigentlich immer erst dann benötigen, wenn es signifkante Folgen für die öffentliche Sicherheit gibt. Bei den "Amokläufen" haben wir es zwar mit spektakulären Taten zu tun, die medial auch noch aufgeblasen werden, aber ca. 70 Opfer in 90 Jahren sind nun wahrlich kein spektakuläes Ereignis, wenn man dagegen allein die Kindesmorde mit ca. 200 p. a. und die Ehrenmorde mit ca. 30 p. a. setzt. Selbst wenn ich die Morde mit legalen Waffen hinzuzähle, erreiche ich m. E. nicht annähernd die Zahl der Kindestötungen; Diese nehmen wir allerdings in der Gesellschaft als "Gottgegeben" hin. Von den vielen Abtreibungen will ich gar nicht erst anfangen.

Deswegen halte ich solche Urteile für falsch und brandgefährlich für uns und daher sollte es unbedingt einer Revision zugeführt werden.

Edited by Der Reservist
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vor 1 Minute, DirtyHarriett sagte:

Ist eigentlich die Rolle des Verfassungsschutzes in diesem NSU-Prozess abschließend geklärt ? Wie kamen die Typen ums Leben ? Doch wohl nicht ernsthaft durch Selbstmord ?

Das zweifelst du an.

Wo doch eindeutige Beweise vorliegen.

Ich rätsel allerdings immer noch, wie die Griffschalen der CZ und andere Dingen haben schmelzen oder verbrennen können, die CD´s aber noch nicht einmal Brandspuren auf dem Cover haben (Nun gut - ich hab etwas übertrieben:lol:)

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Haha du Alufolienhut-träger... solche Sachen passieren halt..

Am 12 September haben se ja auch den Ausweis von nem integrierten deutschen MINT-Studenten Zukunftshoffnung Mohammed Atta auf dem Trümmerhaufen unverbrannt liegend gefunden im Gegensatz zum Flugschreiber...  Das kam so in den Nachrichten, das muss also stimmen...   Und selbst wenn nicht wer würde das denn schon glauben wollen? :tease:

Ist doch völlig klar das Terroristen irgendwelche bedeutlungslosen Gemüsehändler meuchelmorden um ähem... politischen Druck auszuüben...Und polizisten erschießen weil man deren Pistole will, weil man hat ja noch keine...und am Ende sich in einem Anfall von plöztlicher deradikalisierung von selbst erschießt ist doch völlig nachvollziehbar und plausibel.

Motive und so nen Scheiss brauchte man früher bei Colombo und Poirot, und Maigret und so... heute braucht man das nicht mehr mehr, heute reichen so CSI-Geschichten .  "Ich hab nen Fussel gefunden, das war so "  Warum? Nicht so wichtig...

Das ist alles im Rumsfeld Fenster.

Zitat

Reports that say that something hasn't happened are always interesting to me, because as we know, there are known knowns; there are things we know we know. We also know there are known unknowns; that is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns – the ones we don't know we don't know. And if one looks throughout the history of our country and other free countries, it is the latter category that tend to be the difficult ones.

 

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vor 2 Stunden, xhbkx sagte:

Das Ursprüngliche Thema war ein Gewehr das in einem Zimmer herumstand.

..wenn nachgewiesenermassen ein Dritter theoretisch gar nicht in die eigenen 4 Wände des Jägers hätte eindringen können, hätte das theoretisch auch zu keiner Entwendung  einer Flinte durch DRITTE  kommen können.Was sagt der Staatsanwalt vermutlich dann? Ich verteidige den Jäger noch immer.Da kann der Staatsanwalt machen, was er will...

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vor 9 Minuten, Immerbadisch sagte:

..wenn nachgewiesenermassen ein Dritter theoretisch gar nicht in die eigenen 4 Wände des Jägers hätte eindringen können, hätte das theoretisch auch zu keiner Entwendung  einer Flinte durch DRITTE  kommen können.Was sagt der Staatsanwalt vermutlich dann? Ich verteidige den Jäger noch immer.Da kann der Staatsanwalt machen, was er will...

Sry aber das ist Blödsinn. Wegnahme durch Dritte sichert minimum ein A bzw B Tresor.

Ansonsten würde es ja ausreichen die Waffen einfach in ein Zimmer zu sperren und die Tür abzuschließen.

Bei der aktuellen rechtlichen Lage ist die Waffe entweder im Tresor oder am Mann.

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vor 25 Minuten, xhbkx sagte:

Bei der aktuellen rechtlichen Lage ist die Waffe entweder im Tresor oder am Mann.

Das Problem ist, das es ein Waffengesetz, Kommentare zum Waffengesetz (abgeleitet aus ergangenen Urteilen) sowie Urteile zum Waffengesetz gibt. Aus dieser Gemengelage ergibt sich die gelebte Rechtspraxis. Ergo steht mitnichten alles Relevante im Waffengesetz drin. Das muss man beachten!

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vor 41 Minuten, xhbkx sagte:

Sry aber das ist Blödsinn. Wegnahme durch Dritte sichert minimum ein A bzw B Tresor.

Ansonsten würde es ja ausreichen die Waffen einfach in ein Zimmer zu sperren und die Tür abzuschließen.

Bei der aktuellen rechtlichen Lage ist die Waffe entweder im Tresor oder am Mann.

Tut mir leid - aber hab ich übersehen, daß es zwischenzeitlich Teleporter gibt, die sich mal eben in ein abgeschlossenes Haus hinein und mit der Waffe wieder hinaus teleportieren?

Woher soll dieser "Dritte" denn plötzlich kommen? Theoretisch, ja theoretisch wären viele Möglichkeiten denkbar. Das sind dann aber auch rein theoretische Konstrukte, die letztendlich völlig legalwaffenfreie Zonen in Privatwohnungen zum Ziel haben.

Warum sollte ich - wenn ich allein bin - eine Waffe vor mir (dem Eigentümer und Besitzer) in einem Zimmer einschließen müssen, wenn ich sie nur "anschauen" will. Muß ich mich dann evtl. mit der Waffe in dem Zimmer einschließen, damit noch nicht einmal theoretisch ein "Dritter" in das von mir allein bewohnte Gemach und schon gar nicht in das Zimmer, wo ich mit meiner Waffe sitze, gelangen kann? Mein Frage war schon einmal: schneller Klogang - muß ich sie dann mit aufs Klo nehmen, damit ein zufällig durch das Dach fallender Dritter sie nicht an  sich nehmen kann? - -  Sancho Pansen auf dem Klo:hysterical::tease:

Noch einmal: Bei dem, was ich bisher geschrieben habe, geht es nicht um einen "Dauerzustand" sondern um eine Momentaufnahme. Wenn wir selbst "Verständnis" für solche unsinnigen Urteile entwickeln oder sie sogar noch befürworten, brauchen wir uns über abgesäbelte Salamischeiben nicht zu wundern.

Natürlich habe ich meine Waffen in den entsprechenden Tresoren. Da interessiert es mich aber einen Scheißdreck, ob der Gesetzgeber meint "aus Sicherheitsgründen". Ich mußte für diese Waffen schwer arbeiten und sie mir ersparen, sie stellen für mich also einen gewissen materiellen und ideellen Wert dar. Allein deshalb habe ich kein Interesse daran, daß ich sie "irgendwo hinlege", wo ein gewisser arbeitscheuer Berufszweig leichten Zugang dazu hätte, ein bißchen Arbeit darf er sich gern machen.

 

Dieses Urteil darf keinen Bestand haben.

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Uninteressant...

Wieso muss ein alleinstehender die Waffen in den Tresor packen? Weils das Gesetzt nunmal so fordert.

Klar kann man über Sinn und Unsinn diskutieren... ändert aber nichts daran das wir uns daran halten müssen.

Und der Dritte kann jederzeit in dein Haus Wohnung u.s.w. einbrechen wenn er ne Waffe liegen sieht.... wäre z.b. ein Gegenargument des Gesetzgebers.

Ich kritisiere ja auch gerne mal Richter für bescheuerte Urteile, aber in dem Fall war der Richter sogar noch milde mit den 55 Tagessätzen. Da gibts genug die es darauf anlegen die Waffen sofort aus den Verkehr zu ziehen.

 

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vor 2 Stunden, xhbkx sagte:

Uninteressant...

Ich gehe immer noch davon aus, daß der Betreffende in der Wohnung war und die Waffe nicht einfach so für jeden sichtbar da lag.

Ja, es kann jederzeit einer einbrechen und mir entweder eine Pistole unter die Nase halten oder mit ein Messer an die Kehle setzen. Ob ich dann so mutig bin, und ihm sage - "nein, du bekommst den Schlüssel nicht" oder "nein, die Kombination sage ich dir nicht"?

Richtig, Gesetze sind in aller Regel dazu da, befolgt zu werden. wenn sie aber so restriktiv ausgelegt werden, dann muß ein Klageweg bis zum bitteren Ende beschritten werden.

Ich muß schon gar nicht für diesen Mist "Verständnis" aufbringen

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vor 23 Stunden, Der Reservist sagte:

Zwischenzeitlich sind es aber viele kleine Stöckchen, die geworfen werden und die die kläffende Meute aufteilen. Vielleicht sollten wir uns mehr geschlossen um die "Werfer" kümmern.

Da wir in einem "Rechtsstaat" (?) leben, wird es ohne Klagen nicht gehen; die werden aus meiner Sicht in Zukunft in Masse erfolgen müssen.

 

Unsere Probleme kommen doch weniger durch durchgeknallte Richter, als vom Gesetz selbst. Vieles ist nun mal unsinnig, widersprüchlich, unvollständig oder undefiniert ("sozial adäquater Zweck" zb.)

Da kann man lange klagen, wenn das Gesetz sich je nach Gusto lesen lässt.

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Unsere Probleme kommen von unserem Inneren.(Siehe das Problem mit dem GRA Patch)

Wir können den äußeren Feind erst besiegen wenn wir im Inneren gewonnen haben.
 

Jeder Schützenverein/Verband der gegen HAs/Selbschutz ist, muss unser Feind sein. Jeder Schütze der Aussagen wie folgenden tätigt ist unser Feind.
- Für was brauchst du einen HA? Die braucht man nicht zum Jagen
- Für was brauchen Sportschützen Großkaliber?
- Ich bin gegen das Tragen von Waffen
- Selbstschutz ist kein Grund
usw.

Bei uns in Ö gibt es Vereine die nennen sich schon "Zielsport". <-- sowas Lächerliches

 

Der Kretschmann ist doch das perfekte Beispiel. Grün und im Schützenverein. Genau diese Leute müssen wir entfernen bzw aus den führenden Ämtern entfernen. Es gibt sicher einige Leute wie Kretschmann in den höheren Positionen.

 

Schaut euch mal das NRA Event(2016) an. Da müssen wir hin. 
 

Eine Zukunft für Waffenbesitzer in Europa gibt es nur mit Selbstschutz. Sport und Hobby ist zu wenig.

 

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vor 56 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Unsere Probleme kommen doch weniger durch durchgeknallte Richter, als vom Gesetz selbst. Vieles ist nun mal unsinnig, widersprüchlich, unvollständig oder undefiniert ("sozial adäquater Zweck" zb.)

Da kann man lange klagen, wenn das Gesetz sich je nach Gusto lesen lässt.

Na ja, so, wie jetzt die Urteile, die man - aus welchen Gründen auch immer - akzeptiert, zu einer "gängigen Rechtspraxis" werden, würden natürlich auch Urteile, die laufend angefochten u. u. U. korrigiert werden, ebenfalls zu einer "gängigen Rechtspraxis". Außerdem dürfte es irgendwann auffallen, wenn zu restriktv ausgelegte Gesetze letztendlich immer wieder kassiert werden. Dazu müßte man allerdings auch einmal die Frage nach der "Unabhängigkeit der Justiz" klären. Das mit "Führen im Haus" ist m. E. sogar sehr deutlich und auch eindeutig. Hier sind von Richtern Eingriffe vorgenommen werden, die m. E. sogar die Grundrechte tangieren (Greyman schrieb das - glaub ich). Eine Rechtsprechung auf der Basis von "könnte, müßte, evtl." ist eine willkürliche Rechtsprechung. Erst dann, wenn die Waffe geklaut ist, weil sie nicht ordnungsgemäß gelagert wurde, wird ein Straftatbestand daraus. Der Vergleich mit der vorsorglichen Verhaftung von Männern wegen Vergewaltigung - weil sie ja könnten, ist nun wirklich zu abgedroschen, paßt aber immer wieder.

Etwas weiter oben habe ich ja schon geschrieben, daß wir zu viele Rechte kampflos aufgegeben haben und wir diese zurückerobern müßten, Die z. Zt. relativ günstig angebotene RS-Vers. gäbe Möglichkeiten dazu. Rein theoretisch müßte diese fast 5 Mio Mitglieder haben - -  fragt mal in euren Vereinen, wieviele diese Vesicherung abgeschlossen haben und wenn nein - warum nicht.

Nein -  wir sind immer noch zu satt, zu träge, zu Obrigkeitshörig und wir bekämpfen uns lieber gegenseitig, statt auf den gemeinsamen Feind einzudreschen.

Einen sehr großen Anteil daran haben m. E. unsere Verbände, die aus meiner Sicht immer noch nicht sichtbar zusammenarbeiten und eine gemeinsame Linie verfolgen - die Angst, den Chefsessel räumen zu müssen, verhindert immer noch zu viel und bremst gemeinsame Aktionen aus.

Auch das Schützenwesen hat aus dem seinerzeit aufgetretenen Spaltpilz nichts gelernt. Wir haben jetzt ein Konglomerat von diversen Verbänden, die mit Variationen letztendlich doch alle gleiche oder ähnliche Disziplinen schießen. Den DSB einmal ausgenommen, der ja schon mit seiner Liste B auf keinen grünen Zweig kommt. Die beiden "nur so da-Vereine" (VdRBw und Kyffhäuser) sind sowieso ausgenommen. Kyffhäuser, weil er kaum eigene GK-Stände hat (sich daher mehr mit LG und KK beschäftigt), sondern sich "parasitär" u.a. beim VdRBw bedienen muß und dieser ist dummerweise vom Wohlwollen der Bw abhängig. Wie weit dieses "Wohlwollen" abgekühlt ist, sehen wir und darüber kann El Marinero nur noch "Spiel mir das Lied vom Tod" anstimmen.

Es sind nicht nur die Gesetze und die entsrechenden Richter, die uns unsere Rechte immer weiter beschneiden. Wir befinden uns in einem Vielfrontenkrieg, sind ab er anscheinend nicht in der Lage, die vielen Fronten zu sehen, sondern erkennen immer nur den Abschnitt, an dem mit der Artillerie geschossen wird. Dort versuchen wir dann, den Abschnitt zu verstärken und machen die Front an anderer Stelle angreifbar - wo wir dann auch prompt überrannt (überrascht) werden.

Es hat geklappt, den LWB zu einem Angsthasen zu machen und jedes weitere Urteil wird dieses Angstpotential steigern - bis wir freiwillig unsere Waffen abgeben und wahrscheinlich dann schon so verblödet sind, daß wir dafür sogar noch gern bezahlen werden.

Edited by Der Reservist
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vor 42 Minuten, Der Reservist sagte:

Der Vergleich mit der vorsorglichen Verhaftung von Männern wegen Vergewaltigung - weil sie ja könnten, ist nun wirklich zu abgedroschen, paßt aber immer wieder.

Ist leider (fast) Realität. Kindergärten dürfen Stellen nur für Frauen aus eben diesem Grund ausschreiben.

Versuch doch mal eine Stelle nur für Männer auszuschreiben...

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