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Jäger muss um Waffenschein bangen


Jägermeister

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1 hour ago, greyman said:

Ist leider (fast) Realität. Kindergärten dürfen Stellen nur für Frauen aus eben diesem Grund ausschreiben.

Versuch doch mal eine Stelle nur für Männer auszuschreiben...

Traurig sowas. Ist so bekloppt wie wenn alle Männer direkt mal Kinderzulagen einfordern, weil sie rein theoretisch die Gerätschaften dazu haben. 

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Am ‎26‎.‎06‎.‎2016 at 18:53 , xhbkx sagte:

Sry aber das ist Blödsinn. Wegnahme durch Dritte sichert minimum ein A bzw B Tresor.

Ansonsten würde es ja ausreichen die Waffen einfach in ein Zimmer zu sperren und die Tür abzuschließen.

Bei der aktuellen rechtlichen Lage ist die Waffe entweder im Tresor oder am Mann.

...der Mann war DA, körperlich und auch geistig anwesend.Darum geht es mir.

Der angebliche DRITTE ist fiktiv.

Und  es ist genauso fiktiv, dasss man uns als LWB mittlerweile von Behörden seit 2009 anschreiben lassen muss, Zitat:

Man solle seine Waffen doch besser abgeben, wenn man sie nicht unbedingt behalten will, den es gehe schliesslich eine ABSTRAKTE Gefahr von Ihnen aus....so geschrieben von meinem lieben Landrat an mich als einen von 400 registrierten Waffenbesitzern in Stutensee.

Von wievielen "Dingen" mittlerweile nämlich eine ABSTRAKTE Gefahr ausgeht, das würde hier textmässig im Forum gar nicht reinpassen.

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Am 26. Juni 2016 at 20:23 , xhbkx sagte:

Uninteressant...

Mit dem Richter hast  Du recht, das war eine erzieherische Maßnahme und die hätte auch gewirkt bei dem Jäger.

Aber die Staatsanwaltschaft  will doch sich damit nicht zufrieden geben und deshalb soll jetzt an dem Jäger,welcher übrigens ansonsten seine Waffen

ordnungsgemäss aufbewahrt hat, steht so im Urteil, EIN EXEMPEL statuiert werden, so sehe ich das. 

Dass diese Herrschaften es hier auf einen ansonsten anständigen Bürger dieses Landes absehen, liegt doch auf der Hand.

Zu folgendem Satz von Dir gebe ich Dir auch recht:

"Da gibts genug die es darauf anlegen die Waffen sofort aus den Verkehr zu ziehen."

ABER NICHT bei dem betroffenen Jäger, um welchen es hier geht, meine Meinung wohlgemerkt

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Am 26. Juni 2016 at 22:45 , Der Reservist sagte:

Ich gehe immer noch davon aus, daß der Betreffende in der Wohnung war und die Waffe nicht einfach so für jeden sichtbar da lag.

ich kann Reservist leider wieder nicht  liken, aber genauso ist es

Die W affengesetze hierzulande sind ein Affront und MITTLERWEILE eine Beleidigung für jeden LWB.

Wir sehen ja aus aktuellen Anlässen wie Paris und Co, was diese Gesetze wert sind.

NICHTS!!!

Denn sie werden gebrochen, permanent bzw. vermutlich hundertfach jeden Tag und BESTIMMT nicht gebrochen von uns LWB`s.

"Unsere Gesetzesbrüche" kann man bald an 2 Händen abzählen und dann  auch noch aufsummiert für 10 Jahre.

Anders bekommen die Waffenhasser uns ja gar nicht in die böse Ecke! 

Was hier mit "Presseunterstützung" an dem Mann jetzt vollzogen wird und wenn das dann auch noch Schule macht, dann ist die Willkür erst recht hoffähig.

Das kann nur ganz tiefgrünschimmeliges Gedankengut sein.

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vor 14 Stunden, Immerbadisch sagte:

...der Mann war DA, körperlich und auch geistig anwesend.Darum geht es mir.

Dazu zwei relativ frische Urteile:

  1. Beschluss OVG Hamburg vom 07.08.2015, Az. 5 Bs 135/15: Das bewusste Stehenlassen einer Waffe in einem verschlossenen Waffenkoffer vor der Haustüre ist keine tolerierbare Nachlässigkeit. Die Meldung eines Waffenverlustets gegenüber einer Polizeidienststelle ersetzt nicht die Anzeige gegenüber der Waffenbehörde. Ergebnis: Widerruf der WBK, Einziehung des Jagdscheins.
  2. Urteil VG Lüneburg vom 04.02.2016, Az. 6 B 165/15: Das Transportieren einer Waffe in stark alkoholisertem Zustand (hier: über 1,6 Promille) rechtfertigt die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Der Einzug von WBK und Jagdschein sind rechtmäßig. Und das, obwohl die Waffe ordnungsgemäß verschlossen und getrennt von der Munition im Kofferraum verwahrt wurde.
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vor 38 Minuten, Jägermeister sagte:

Das bewusste Stehenlassen einer Waffe in einem verschlossenen Waffenkoffer vor der Haustüre ist keine tolerierbare Nachlässigkeit

Das Transportieren einer Waffe in stark alkoholisertem Zustand (hier: über 1,6 Promille) rechtfertigt die Annahme einer waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit.

Das ist auch richtig so, aber was bitte hat das damit zu tun, dass der die Waffe in seiner Wohnung stehen hatte?

Grüße

Gunfire

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Ich sehe hier zwischen  "unserem" Fall keinen kausalen Zusammenhang zu den 2 relativ frischen Urteilen, auch wenn ich 2 Schritte weiter denke.Jedoch wird die Tendenz bei den Gerichten ansteigend sein, um am Ende das berühmte Haar in der Suppe zu suchen...und zu finden.alkoholisiert und Waffe vor der Haustüre, also draußen vor der Tür ist ein ganz anderes Kaliber...

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