Glock17 Posted July 19, 2006 at 11:56 AM Share Posted July 19, 2006 at 11:56 AM Ist ein SB berechtigt einen Eintrag einer 12,7x99 Repetier oder Einzelladerbüchse auf die neue gelbe WBK zu verweigern? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 19, 2006 at 11:58 AM Share Posted July 19, 2006 at 11:58 AM Meiner Meinung nach nicht. Allerdings wird zum Teil verlangt, dass Du nachweisen kannst, wo Du damit schiessen darfst. Wo Du wohnst, ist das kein Problem, denn Alsfeld ist ja nicht weit .... Haste keine alte WBK? Das Fortek passt da super drauf. Ich kenne einige, die so ein Teil haben - keiner von denen hatte Probleme. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted July 19, 2006 at 12:07 PM Share Posted July 19, 2006 at 12:07 PM Zur Not kannst du auch einen x-beliebigen 100 Meter Stand angeben, auf dem du dann mit einer reduzierten Ladung schiesst Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 19, 2006 at 12:17 PM Share Posted July 19, 2006 at 12:17 PM Wenn Du ein aktulles Problem hast, helfen wir Dir gerne. Und den SB verhauen wir. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted July 19, 2006 at 12:22 PM Share Posted July 19, 2006 at 12:22 PM Ist ein SB berechtigt einen Eintrag einer 12,7x99 Repetier oder Einzelladerbüchse auf die neue gelbe WBK zu verweigern? Für welche Disziplin möchtest Du die Büchse eintragen lassen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 19, 2006 at 12:23 PM Share Posted July 19, 2006 at 12:23 PM Ist ein SB berechtigt einen Eintrag einer 12,7x99 Repetier oder Einzelladerbüchse auf die neue gelbe WBK zu verweigern? Wenn die Voraussetzungen stimmen, darf er das nicht. Disziplin und Stand da? Alles andere setze ich bei Dir mal voraus, ist in Ordnung. Dann kaufen und fertig. Wenn der SB die Anmeldung verweigert, lass Dir eine Kopie vom Anmeldeformular mit Eingangsstempel geben und ab zum Anwalt. Soll er doch mal nen Bescheid schicken, der SB! :x Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 19, 2006 at 12:24 PM Author Share Posted July 19, 2006 at 12:24 PM Es handelt sich z Zt noch um ein rein theoretisches Problem. Muss Ich wirklich einen Stand nachweisen? Neben Alsfeld soll glaube Ich in Koblenz noch ein Stand in mache sein für mehr als 7000 Joule. Und Niederweimar ist ja auch ein alter Militärstand. 8) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 19, 2006 at 12:28 PM Share Posted July 19, 2006 at 12:28 PM Es geht bei Dir ja um den ernsthaften Schießsport, den Du nachweisen musst. Den kannst Du aber nicht ausüben wenn der nächste Stand 900 Km weg ist. Das glaubt der SB Dir nie dass Du da regelmäßig trainierst und jede Woche hinfährst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 19, 2006 at 12:35 PM Share Posted July 19, 2006 at 12:35 PM Deswegen wäre die alte Gelbe auch besser als die Neue ...... Link to comment Share on other sites More sharing options...
jeep Posted July 19, 2006 at 01:38 PM Share Posted July 19, 2006 at 01:38 PM Disziplin vorhanden??? Also beim BDS---NEIN!!!!!! BDMP--Keine Ahnung DSB--eher nicht! Link to comment Share on other sites More sharing options...
JuergenG Posted July 19, 2006 at 03:51 PM Share Posted July 19, 2006 at 03:51 PM Es handelt sich z Zt noch um ein rein theoretisches Problem. Muss Ich wirklich einen Stand nachweisen? Neben Alsfeld soll glaube Ich in Koblenz noch ein Stand in mache sein für mehr als 7000 Joule. Und Niederweimar ist ja auch ein alter Militärstand. 8) Niederweimar kannste wohl knicken, bei 7000 Joule ist Schicht http://www.slg-niederweimar.de/anlage/300meter.htm Als EL auf die alte Gelbe sollte es auf jeden Fall gehen. Bei Neugelb wird's schwierig, wenn der SB auf eine Disziplin pocht. Ich wüsste kein Sporthandbuch (auch nicht das des BdMP), das eine entsprechende Disziplin enthält. Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted July 19, 2006 at 06:21 PM Share Posted July 19, 2006 at 06:21 PM macht doch die Zulässigkeit einer Waffe nicht an der Joulezahl fest, als Wiederlader kann man auch "leichte" 100 Meter Scheibenladungen fabrizieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted July 19, 2006 at 06:42 PM Share Posted July 19, 2006 at 06:42 PM Deswegen wäre die alte Gelbe auch besser als die Neue ...... Die Ente quakt die Wahrheit! :!: ICH war nicht so doof und hatte mit die alte Gelbe in eine Neue umschreiben lassen! Ich habe Altgelb UND Neugelb! 8) Wenn mich also jemals die Lust an einem .50 BMG-Einzellader packen sollte, steht einem Erwerb rein garnix im Weg! :mrgreen: Das gilt auch für EL in .600 NE., .700NE, .500 A-Square oder .577 Tyrannosaur! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted July 19, 2006 at 06:49 PM Share Posted July 19, 2006 at 06:49 PM Ich wüsste kein Sporthandbuch (auch nicht das des BdMP), das eine entsprechende Disziplin enthält. Doch, BDS - Hochleistungsgewehr. Bei der Definition "HG" ist eine Kaliberobergrenze genannt. Die bezieht sich aber, wenn man den Text aufmerksam liest, nur auf die Erforderlichkeit oder eben Nichterforderlichkeit des Namenszusatzes "Magnum": L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen, die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 19, 2006 at 06:57 PM Share Posted July 19, 2006 at 06:57 PM Es ist doch nicht die Frage was ein Wiederlader kann. Die Frage ist, ob die Waffe auf dem Stand geschossen werden darf. IdR sind die Stände für eine bestimmte Leistung ausgelegt, für die Leistung der Patronen werden die CIP Daten zugrunde gelegt. Bsp. Ein Stand ist für 7000 Joule zugelassen, in der Regel hat eine .50 BMG (US M33) eine Leistung von ca. 17.000 Joule. Ende ist! Da interessiert es keinen Standbetreiber oder SB ob Du das Ding auf 4mmM20 runterlaborierst. Du schießt mit dem Teil nicht einen Schuss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nightingale Posted July 19, 2006 at 07:05 PM Share Posted July 19, 2006 at 07:05 PM Doch, BDS - Hochleistungsgewehr. Gewicht 8,5 kg, welche .50er hat das? Link to comment Share on other sites More sharing options...
jeep Posted July 19, 2006 at 07:09 PM Share Posted July 19, 2006 at 07:09 PM Beim HG des BDS ist bei max. Kaliber .458 SCHLUSS!!!!!!!! Neues Sporthandbuch!!!!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 20, 2006 at 12:31 PM Author Share Posted July 20, 2006 at 12:31 PM Wieso muss Ich bei der neuen gelben ein Bedürfnis nachweisen und bei der alten nicht? Link to comment Share on other sites More sharing options...
bopper Posted July 20, 2006 at 12:38 PM Share Posted July 20, 2006 at 12:38 PM Wieso muss Ich bei der neuen gelben ein Bedürfnis nachweisen und bei der alten nicht? Bei der alten steht nur drauf, dass man berechtigt ist, Einzelladerlangwaffen mit einer Mindestlänge von 60 cm zu erwerben und die entsprechende Munition. Bei der neuen ist ein Aukleber drauf, der auf § soundso Waffengesetz verweist. Deshalb vielleicht? :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted July 20, 2006 at 12:41 PM Author Share Posted July 20, 2006 at 12:41 PM Ich habe eine alte gelbe ohne Aufkleber, auf der Rückseite ist nur ein Stempel der besagt, das Ich auch mehrschüssige Langwaffen,VL Revolver etc erwerben darf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 20, 2006 at 12:45 PM Share Posted July 20, 2006 at 12:45 PM Da hast Du nun was falsch verstanden. Das Bedürfnis musst Du beim Antrag der Gelben n.A. nachweisen, genau wie bei der Gelben a.A. Kaufen kannst Du danach (fast) wie Du willst. Der Unterschied ist, dass Du bei der Gelben n.A. nur Waffen kaufen darfst die schießsportlich geeignet sind. Das heisst, Du must nach dem Kauf eventuell nachweisen können für welche Disziplin Du die Plempe brauchst und auf welchem Stand Du sie schießt. Das kann dann eventuell Probleme bereiten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 20, 2006 at 12:47 PM Share Posted July 20, 2006 at 12:47 PM Ich habe eine alte gelbe ohne Aufkleber, auf der Rückseite ist nur ein Stempel der besagt, das Ich auch mehrschüssige Langwaffen,VL Revolver etc erwerben darf. Der Eintrag macht Deine Gelbe a.A. zur Gelben n.A. mit allen Rechten und Pflichten... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 20, 2006 at 01:40 PM Share Posted July 20, 2006 at 01:40 PM Ich habe Altgelb UND Neugelb! :!: Hollow ist eben auch kein kleiner Dummer ..... sondern ein grosser Dicker ... Spass beiseite, jeder der sich das Dings hat umschreiben lassen, der hat doch was an der Latte. Nichts ist mir so heilig wie meine alte gelbe WBK ..... :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted July 20, 2006 at 01:47 PM Share Posted July 20, 2006 at 01:47 PM Aber nur weil Du keinen JS schein hast. :mrgreen: Ich meine den, wo man Waffen mit kaufen kann... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted July 20, 2006 at 01:57 PM Share Posted July 20, 2006 at 01:57 PM Ja, der JS wäre schon interessant. Weniger wegen des Erwerbs, sondern vor allem wegen dem Übungsschiessen. Immerhin gibt es in Revieren oft auch weite Distanzen zu überbrücken. Und wenn die Wiese eben fast drei Kilometer lang ist ... da muss man doch ein paar Testschüsse abgeben, um die Optik neu zu justieren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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