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Glock17

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Hat schon mal jemand versucht auf den Jagdschein ne .50 BMG zu kaufen? Also entweder dem Sachbearbeiter ists egal und er drückt den Stempel in die WBK oder der zeigt einem einen Vogel.

Gut, dass WaffG sieht bei Langwaffen nach oben keine Beschränkung vor, aber wie sieht das in der Praxis aus?

Wo bekomme ich die Bescheinigung her, dass gerade ein T-Rex in unserem Revier zum Abschuss frei ist ?

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Gut, dass WaffG sieht bei Langwaffen nach oben keine Beschränkung vor, aber wie sieht das in der Praxis aus?

Alle die ich kenne haben die .50 BMG noch auf Altgelb erworben. Die Auslegung der neuen gelben ist sowieso in vielen Punkten strittig, da kann es nicht schaden vorab den Standpunkt seines zuständigen Sachbearbeiters zu erfragen.

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... Spass beiseite, jeder der sich das Dings hat umschreiben lassen, der hat doch was an der Latte.

Nichts ist mir so heilig wie meine alte gelbe WBK ..... :!:

 

soso, ich hab´sie mir umschreiben lassen und da hat jetzt meine "alte Gelbe" hat auf der letzten Seite die amtliche Eintragung:

_____________________________________________________________

Die auf Seite 1 erteilte Berechtigung gilt auch für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen,

einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für ......

und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit ZH-Zündung(Perkussionswaffen)

_____________________________________________________________

 

sooo, und nun erklär mir mal, warum ich einen an der Latte habe ...

 

 

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ich habe bei ausstellung meines jahresjagdscheines extra den leiter vom ordnungsamt gefragt, wo die obergrenze bei den langwaffen kalibertechnisch liegt.

antwort:

das jagdgesetzt schreibt teilweise mindestkaliber aber keine maximalkaliber vor, woraus sich ableitet, daß ein jäger auch durchaus mit einer .50 bmg jagen kann ... ggf. sogar darüber ;-)

somit hätte er kein problem mir sowas einzutragen.

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Beim HG des BDS ist bei max. Kaliber .458 SCHLUSS!!!!!!!!

Neues Sporthandbuch!!!!!!

Dreimal darfst du raten, woher mein Zitat aus dem SpHB stammt.

Bitte nach der Kaliberbezeichnung "und ein Höchstkaliber

von 11,63/.45" weiterlesen. Danach kommt nämlich ein "oder" und "sonstige Patronen".

Gewicht 8,5 kg, welche .50er hat das?

Der Einwand ist berechtigt. Lt. ganz neuem SpHB sinds sogar nur 7,0 kg mit und 6,5 kg ohne Zweibein. Das wird ziemlich unangenehm.

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soso, ich hab´sie mir umschreiben lassen und da hat jetzt meine "alte Gelbe" hat auf der letzten Seite die amtliche Eintragung:

_____________________________________________________________

Die auf Seite 1 erteilte Berechtigung gilt auch für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen,

einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für ......

und mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit ZH-Zündung(Perkussionswaffen)

_____________________________________________________________

 

sooo, und nun erklär mir mal, warum ich einen an der Latte habe ...

 

 

Ganz einfach: Die alte Gelbe hatte exakt null Bindung an die "Sportschützeneigenschaft" a la 14 (2), kennt keine 2/6 Regelung,

nix Sportordnung, etc. pp.

Den .50er Einzellader bringst Du darauf problemlos unter, ebenso den

"Schnäppchendrilling".

Das Umschreiben an sich ist eigentlich schon ein unmöglicher Akt, da

es sich um zwei vollkommen unterschiedliche Erlaubnisse handelt.

Alles, was unter den Umfang der Erlaubnis der Alten Gelben fällt, sollte

man tunlichst auch auf dieser eintragen lassen.

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