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Brilliant formuliert


Glockologe

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Ich hab den Fehler! Darf ich ihn behalten?

Zitat

Bemerkenswert ist, dass im österreichischen – anders als im deutschen Notwehrrecht (Paragraph 32 des StGB) – auch das Eigentum notwehrrechtsfähig ist.

Bei uns ist auch die Ehre ein Rechtsgut

Zitat

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig,

 

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vor 37 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Ich hab den Fehler! Darf ich ihn behalten?

Bei uns ist auch die Ehre ein Rechtsgut

Er klammert das Eigentum - laut dtsch. Recht - aus; das ist nun wirklich falsch.

Einen Punkt würde ich als grenzwertig ansehen - und das sind die Urlaubsmitbringsel.

etwas deutlicher geschrieben wäre es eineAufforderung zur Straftat

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Just now, Der Reservist sagte:

Einen Punkt würde ich als grenzwertig ansehen - und das sind die Urlaubsmitbringsel.

etwas deutlicher geschrieben wäre es eineAufforderung zur Straftat

Fand ich auch nicht gut. Ich finde auch die Vermischung von allem, Sozialisten, Nazis, Migranten, Kriminelle etc nicht gut. Ich brüte noch ein paar Tage, mal sehen.

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass die Forderung sich für eine eventuelle Notwehr bewaffnen zu dürfen viel abstrakter geführt werden muss. Es muss ein Recht werden und nicht nur ein aus der jetzigen Situation heraus gewährtes Privileg wie etwa Datenschutz oder Meinungsfreiheit......

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vor 3 Minuten, Glockologe sagte:

Der Irrtum dürfte darauf beruhen, daß laut österreichischer Judikatur auch bei einem reinen Eigentumsdelikt, dem Geschädigten  die Gewaltanwendung als Erster erlaubt ist, wenn 

der Verlust als "wesentlich" einzustufen ist.

Was bedeutet "als Erster"?

Wenn ich ´ne Kiste Gold stehen hätte und es würde jemand versuchen, die aus meiner Wohnung zu entfernen, würde ich ihn sicherlich auch daran hindern dürfen. Bei einem FS sieht es da sicherlich etwas anders aus, weil da evtl. ein Abwägungsprozeß von mir verlangt werden könnte.

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vor 29 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Ich bin jedenfalls der Meinung, dass die Forderung sich für eine eventuelle Notwehr bewaffnen zu dürfen viel abstrakter geführt werden muss. Es muss ein Recht werden und nicht nur ein aus der jetzigen Situation heraus gewährtes Privileg wie etwa Datenschutz oder Meinungsfreiheit......

So, wie es in der preußischen Verfassung verankert war.

 „Jeder Preuße ist nach dem vollendeten zwanzigsten Jahre berechtigt, Waffen zu tragen. Die Ausnahmefälle bestimmt das Gesetz.“

Die Begründung dafür lautete schlicht und einfach, dass das Recht, Waffen zu tragen, zu den Rechten eines freien Mannes gehöre.

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vor 3 Stunden, Glockologe sagte:

Es ist ein feiner Unterscjied zwischen "daran hindern" und auf ihn feuern, wenn er danach greift.

Ich glaube, da sind wir in Deutschland ausnahmsweise ......"besser". Notwehr ist es dann, wenn es einen Angriff verhindert oder einen fortgesetzten Angriff beendet. Greift der Täter nach der Kiste, und setzt seinen Angriff trotz Warnung etc (Warnschuß) fort, bleibt schließlich nur der gezielte Schuss um den Angriff auf Dein Eigentum zu beenden. Ansonsten müsste jeder tatenlos zusehen, es sei denn es ginge konkret um sein Leben.

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Am 4. Juli 2016 at 19:18 , Zylinderbohrung sagte:

Ich glaube, da sind wir in Deutschland ausnahmsweise ......"besser". 

Ich scheine mit dem Keyboard Artikulatioinsprobleme zu haben.Nix Warnung. Nix Warnschuß. Du findest im $3 des österreichischen StGB auch nix von Verhältnismäßigkeit.

Fall au der Praxis:

Bote mit Koffer geht in Bank. Im Foyer stehen zwei Serben, machen die Jacken auf und zeigen Pistolen im Hosenbund. Geldbote zieht G21, verpaßt einem einen Bauch- dem anderen einen Oberarmtreffer. Staatsanwalt sagt, geht in Ordnung und klagt die zwei Serben mit ihren Gaspuffern wegen versuchten bewaffneten Raubes an.

Inhaltlich unterscheiden sich deutscher und österreichischer Notwehrparagraph kaum. Aber schau dir einmal zwei Dinge an:

.) Die Formulierung

.) Die Position im Strafrecht (3:32)

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vor einer Stunde, Glockologe sagte:

. Aber schau dir einmal zwei Dinge an:

.) Die Formulierung

.) Die Position im Strafrecht (3:32)

Formulierung....ernsthaft? Mein Cousin fragt welches die "Destination" meines Urlaubes war. Bei Euch scheißen nur Barbaren auf den "Abtritt", bei uns ist das normal. Bei Euch stirbt der Lenker eines Fahrzeuges, bei uns kann der nur kaput gehen. Ihr seid uns da dank deutschen Fernsehens haushoch überlegen, wenn es darum geht uns zu verstehen. Wir glauben nur Euch zu verstehen. Von daher....

Die Position im Strafrecht...ist das relevant? (ernstgemeinte Frage)

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Ein paar Beispiele:

Ein Exekutivbeamter im Dienst sieht nichts, hört nichts und riecht nichts: Er hat stattdessen "Wahenehmungen"

Er ertappt keine Verbrecher auf frischer Tat, sondern er "betritt" sie.

Im Folgenden "beamtshandelt" er diese.

Ein Streifenwagen ist ein "Funkmittel" ein Arrestantenwagen dagegen ein "Frosch".

 

Ich hatte dich gewarnt,.......

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