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Frage zu LEP an die Schweizer hier


Anaconda.44

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Das schweizer Waffengesetz kennt keine Dekowaffen, also auch keine kastrierten, auf Luftdruck umgebaute Waffen. Dekowaffen und ähnliches verbasteltes Gerät ist nach dem schweizer Waffengesetz einer scharfen Waffe gleichgestellt. Auf gut deutsch, Du kannst es versenden, die Ware wird wenn korrekt deklariert am schweizer Zoll hängen bleiben. Der schweizer Zoll wird dem Käufer dann eine Postkarte zuleiten mit dem Vermerk, dass für ihn dort das Paket No. XYZ liegt und dafür eine Einfuhrbewilligung benötigt wird. Problem des Käufers, hoffentlich hast Du Vorauszahlung vereinbart.

MfG

Mitr

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