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Gebührenregelung der Stadt Stuttgart für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen rechtmäßig


Jägermeister

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Zitat

Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 23.06.2016

Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 21. Juni 2016 entschieden, dass die Gebührenregelung der Stadt Stuttgart für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen rechtlich nicht zu beanstanden ist und hat die Klage eines Waffenbesitzers gegen die Erhebung einer Gebühr in Höhe von 154,80 EUR abgewiesen (Az.: 5 K 5424/14; vgl. auch Pressemitteilung des Gerichts vom 14.06.2016). 

Nach Auffassung des Gerichts ist die Gebührenregelung, die der Stuttgarter Gemeinderat am 17. Juli 2014 mit Rückwirkung zum 01.01.2012 beschlossen hat und die nunmehr für eine verdachtsunabhängige Aufbewahrungskontrolle vor Ort eine Festgebühr in Höhe von 126,90 EUR (Grundbetrag inklusive eine Waffe) sowie 9,30 EUR je weiterer Waffe vorsieht, rechtmäßig. Die der Gebührenfestlegung zu Grunde liegende Kalkulation ist nach den rechtlichen Vorgaben erfolgt, insbesondere ist weder der Stundensatz der städtischen Mitarbeiter zu hoch angesetzt noch der Zeitaufwand für die Vor-Ort-Kontrolle (Kontrollvorgang vor Ort, Vor- und Nachbereitung, Wegezeiten). 

Gegen das Urteil können die Beteiligten beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Entscheidung, die noch nicht vorliegt, einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. 

Hinweis: 

Eine andere Entscheidung hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Falle der Stadt Esslingen getroffen. Die Stadt Esslingen erhebt nach ihrer Gebührenregelung für die Überprüfung der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition eine Rahmengebühr von 108 EUR bis 600 EUR. Auf dieser Grundlage hatte sie im November 2013 gegen einen Waffenbesitzer eine Gebühr in Höhe von 108 EUR für eine verdachtsunabhängige Vor-Ort-Kontrolle festgesetzt. Die hiergegen beim Verwaltungsgericht Stuttgart im März 2014 erhobene Klage hatte nun Erfolg. Mit Urteil vom 24.05.2016 hat das Verwaltungsgericht - im Einverständnis der Beteiligten ohne mündliche Verhandlung - entschieden, dass die dieser Gebührenerhebung zu Grunde liegende Gebührenregelung der Stadt Esslingen wegen fehlerhafter Kalkulation unwirksam ist; in Folge dessen hat das Gericht den angefochtenen Gebührenbescheid aufgehoben (Az.: 5 K 1396/14). Dabei hat das Gericht im Wesentlichen beanstandet, dass die Stadt Esslingen den Gebührenrahmen nicht korrekt ermittelt habe. Bei einer Rahmengebühr sei es erforderlich, eine Kalkulation des unteren, wie des oberen Rahmens vorzunehmen. Die Stadt Esslingen habe nur den Durchschnittswert bzw. die Gebühr für einen durchschnittlichen Fall errechnet und diesen als Mindestgebühr festgelegt. Dadurch stehe die Mindestgebühr von 108 EUR in einem Missverhältnis zur öffentlichen Leistung, weil auch bei besonders einfach gelagerten Fällen mindestens eine Gebühr von 108 EUR festzusetzen sei, obwohl diese Gebühr eigentlich für einen „Durchschnittsfall“ anzusetzen sei. Zudem habe die Stadt die Bedeutung der waffenrechtlichen Aufbewahrungskontrolle für die Waffenbesitzer nicht bzw. nicht korrekt ermittelt.  

Auch gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die Berufung zu, wenn sie vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zugelassen wird.

http://www.vgstuttgart.de/pb/,Lde/Gebuehrenregelung+der+Stadt+Stuttgart+fuer+verdachtsunabhaengige+Vor-Ort-Waffenkontrollen+rechtmaessig/?LISTPAGE=3686489

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Ich habe die Begründung des Ganzen immer noch nicht verstanden. Der Waffenbesitzer bezahlt als Verursacher der Kontrolle für die Kontrolle. O.K., warum bezahle ich als Autofahrer nicht für die Geschwindigkeitskontrolle? Oder als Firma für die Prüfung durch das Finanzamt? Oder den Stromableser ?

Den Kaminkehrer bezahle ich, weil der putzt und gegebenenfalls etwas misst oder abnimmt. Und was ist das für ein Stundensatz bei dem die Datenerfassung jeder weiteren Waffe mit über 9 Euro zu Buche schlägt? Wie lange dauert das? 1 Minute? 2?? für gaaaaaanz langsaaaame auch 3 Minuten? 20 x 9 Euro sind 180€ pro Stunde........

Und: Eine Steuer darf nicht dazu führen etwas zu vergällen. Deshalb haben wir keine Waffensteuer sondern eine Kontrollgebühr.......

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Da brauche ich doch gar nicht Sammler sein. Walther PPQ .22L.R. kostet neu 300€. WBK ausstellen, Sachkunde, Polizeiliches Führungszeugnis, bin ich nochmal mit gut 100€ dabei.

dazu einmal im Jahr die Überprüfung von 150€. Zwei Überprüfungen übersteigen den Neuwert der Waffe.

Das Ganze ist absichtliche Erniedrigung und Verhöhnung der Waffenbesitzer. Andere Kreise begnügen sich mit Bildern (inkl. Tageszeitung) und das alle drei Jahre. Kosten 30€

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Das nennt sich dann Lenkungsabgabe.

Zitat

Lenkungsabgabe oder auch Lenkungssteuer ist eine Abgabe, die als Hauptzweck nicht die Erzielung von Einnahmen hat, sondern in erster Linie das Ziel verfolgt, das Verhalten der Abgabepflichtigen in eine bestimmte, vom Gesetzgeber gewünschte Richtung zu lenken.

https://de.wikipedia.org/wiki/Lenkungsabgabe

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vor 5 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Ich habe die Begründung des Ganzen immer noch nicht verstanden. Der Waffenbesitzer bezahlt als Verursacher der Kontrolle für die Kontrolle. O.K., warum bezahle ich als Autofahrer nicht für die Geschwindigkeitskontrolle? Oder als Firma für die Prüfung durch das Finanzamt? Oder den Stromableser ?

Das sind ja alles "Erdnüsse" und "Einzelfälle" - nimm einmal jede Hygienekontrolle. Mangelnde Hygiene kann fatale Folgen haben - schwerere als falsch gelagerte Waffen. Wieso sind die eigentlich kostenfrei? Könnte man da nicht mit "Gleichbehandlungsprinzip/-grundsatz" irgendwie argumentieren?

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vor 1 Minute, Zylinderbohrung sagte:

Ich glaube, bisher wurde das noch nie richtig eingeklagt. Bisher ging es immer nur um Einzelfälle, nie um die Praxis als ganzes. Oder gibt es da "höherwertige" Urteile?

Wurde da nicht mal eine entsprechende Klage abgewiesen bzw. gar nicht erst angenommen? Die Zeit vergeht und das Gedächtnis läßt auch immer mehr nach.

 

Aber selbst bei Einzelfällen würde ich das Prinzip Gleichbehandlung in den Vordergrund stellen.

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 Da beziehst Du Dich jetzt auf die Tausenden Premiumseller bei E-bay, oder? "Unternehmen" bedeutet normalerweise auch irgendeine Art Betriebsgebäude. Wer also nicht nur gemietete Büros braucht tut sich schwer mit umziehen. Hinzu kommen die vielen Betriebe die gebaut wurden, weil man Opas Wiese billig bekam oder den alten Stall ausgebaut hat. Und selbst wenn man völlig neu gebaut hat, hat es doch einen Grund warum man da ist wo man ist. Weil man als Chef selber um`s Eck wohnt etc. etc. Ist der Schaiss dann noch nicht mal abbezahlt, muss ich verkaufen, neu kaufen und den Umzug finanzieren und die Zeit überbrücken in denen umgezogen wird. Also dagegen sind 1000€ im Jahr jetzt nicht so schrecklich....

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vor einer Stunde, erik_fridjoffson sagte:

Wenn alle Unternehmer, die Waffenbesitzer sind und in Abzockgemeinden wohnen ihre Firmensitze in Gemeinden verlagern würden, die keine Waffenkontrollgebühren verlangen, das entsprechend der Gemeinde / Stadt mitteilen, wäre das für manche Stadt im Ländle ein heilsamer Schock...

Du glaubst doch nicht im Ernst daran, daß ein Unternehmer deswegen seinen Firmensitz verlagert :rolleyes:

Worüber ich allerdings in letzter Zeit tatsächlich ganz ernsthaft nachdenke, ist ein Wohnsitz in Österreich ! Dort waltet trotz EU noch deutlich mehr Vernunft als hier und wo wir unsere Pensionen ausgeben kann uns egal sein, ob wir schickaniert und abgezockt werden allerdings nicht :ph34r: 

 

GP

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vor 2 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

 Da beziehst Du Dich jetzt auf die Tausenden Premiumseller bei E-bay, oder? "Unternehmen" bedeutet normalerweise auch irgendeine Art Betriebsgebäude.

Wenn Du einen Briefkasten in einer anderen Stadt aufstellst und DORT Deinen Firmensitz anmeldest zahlst Du dort die Gewerbesteuer, dein bisheriger Sitz wird quasi als Filiale geführt

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vor 25 Minuten, Jägermeister sagte:

Das Stichwort für Deine Suche: Steuern dürfen keine erdrosselnde Wirkung entfalten.

Oh wow! Das ist aber höchst interessant!

Zitat

Es sei zwar rechtmäßig, wenn die Steuer für bestimmte Rassen höher ausfalle als für andere Hunde. Aber die Kampfhundesteuer dürfe keine „erdrosselnde Wirkung“ entfalten. Die Schmerzgrenze sei überschritten, wenn die Steuer die jährlichen durchschnittlichen Haltungskosten für den Hund übersteigt.

Bei einem Gegenstand könnte man darüber nachdenken, ob das der "Betriebsmittelverbrauch", Wartungskosten und Wertverlust ist.

http://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/urteil-kampfhundesteuer-darf-haltungskosten-nicht-uebersteigen/10844334.html

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