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Gebührenregelung der Stadt Stuttgart für verdachtsunabhängige Vor-Ort-Waffenkontrollen rechtmäßig


Jägermeister

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Ich finde es sehr bedenklich, daß der offensichtliche Wille des Gesetzgebers hier mit Füßen getreten wird, nur weil irgendein Referendar eine falsches "t" in die WaffVwV (zu §36) eingefügt hat:

Zitat

Die verdachtsunabhängigen Kontrollen liegen im öffentlichen Interesse, es sollten deswegen keine Gebühren erhoben werden.

Nunja. Auf Hochschulen ist bekannt, welche Studienrichtung die größte kriminelle Energie mitbringt.

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Das WaffG an sich ist nicht zu 100% bescheuert. Es ist die verdammte Verwaltungsvorschrift die sich in bunten LSD-Farben austobt. Schon alleine das Geseier zum §19 (Waffenschein) hat m.M.n. so gar nichts mehr mit dem Willen des Gesetzgebers zu tun. Das Bundesverwaltungsamt und das Bundesverwaltungsgericht sind die Löcher aus denen es stinkt!

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Am 4. August 2016 at 19:08 , Zylinderbohrung sagte:

so, hat mich aufgeregt der Scheiß, musste aufgeregten Senf produzieren

Gefällt mir SEEEEEEEHHHHHHHRRR!

Hilft nur wahrscheinlich bei der Stimmungslage in DEU und der phobischen Angst vor Waffen nicht wirklich weiter.

TROTZDEM Jeder LWB, der jetzt einfach schweigt und hofft  dass alle Wellen an ihm vorbei gehen, hat schon verloren.

Auch ich bin frustriert wenn man (ich), zig EU-Abgeordnete anschreibt und vier Antworten bekommt.

Qualität ? Immerhin Antwort und nicht Serienbrief.

Die Antwort des Innerministeriums war schlicht eine Unverschämtheit. Muss noch darüber nachdenken ob ich an meine "alten" Dienstherren persönlich schreibe.

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Am ‎05‎.‎08‎.‎2016 at 16:47 , Doom sagte:

Blöde Frage: die Stadt entscheidet wie oft und wann so eine Prüfung statt findet? Also wenn sie Geld braucht jeden Monat? Jede Woche?...

Der Kreis MUSS alle drei Jahre kontrollieren und KANN jedes Jahr kontrollieren. Ob da wirklich jemand vorbeikommt oder nicht liegt am Landrat.

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vor 30 Minuten, Gunfire sagte:

Im Affengesetz. Bin kein Paragraphenreiter, deshalb kenne ich die Nummer nicht. Aber es soll alle 3 Jahre eine Prüfung stattfinden. Von Vor Ort Prüfung steht aber nichts im Affengesetz.

Kenne ich. Das ist die Regelung über die Zuverlässigkeitsprüfung.

Von der Aufbewahrungskontrolle ist mir keine Fundstelle bezüglich zeitlicher Wiederholung bekannt.

 

GP

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vor 4 Stunden, Gunfire sagte:

Das steht, glaube ich, in den Durchführungsverordnungen oder wie dieser Kack sich nennt. Da steht irgendetwas von 5 Jahren. Aber frag mich nicht, wo........

So auf die Schnelle hab ich nur Prüfungen der Zuverlässigkeit und des Bedürfnisses gefunden. Wie oft jetzt Aufbewahrungskontrollen stattfinden sollen und wie sie durchgeführt werden, ist mir dabei nicht über den Weg gelaufen.

Aber ein Gesetz, das 2 weitere Verordnungen braucht, um (un-)verständlich zu werden, kann nur Mist sein.

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Ich hab jetzt WaffG, AwAf und WaffVwV durch. NICHTS! Ich vermute das steht in irgendwelchen Kommentaren zum Gesetz drin. Ich weiß nämlich dass mein Kreis alle drei Jahre und der Nachbarkreis jedes Jahr kontrolliert und die haben meistens den "Busche für Behörden" im Schrank stehen oder die Kommentarsammlung.

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