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Waffentransport zwischen Erst- und Zweitwohnsitz


martinr

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Erst mal ein bisschen Vorgeschichte.

Ich studiere momentan und hab an meinem Studienort meinen Erstwohnsitz.

Zuhause (bei Mama und Papa) hab ich meinen Zweitwohnsitz und meine Waffen.

Wenn ich mir jetzt einen Tresor in meine Studentenbude stelle, kann ich dann ohne weiteres meine Waffen zwischen Erst- und Zweitwohnsitz hin und her transportieren (nicht zugriffsbereit) ?

Und wenn ich nach Hause zum Jagen fahre (ca. 160 km) kann ich dann die Waffen (entladen) fuehren oder gibts da probleme wegen der Entfernung?

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Und wo schießt Du? Hast Du eine Schießstätte an Deinem Erstwohnsitz und die Jagd am Zweitwohnsitz? Wenn ja, dann würde ich für das Aufstellen eines Tresores (Achtung - Vermieter sicherheithalber informieren!) keine Probleme sehen! Wenn Du an Deinem Erstwohnsitz die Waffen nicht für das Schießen brauchts; wofür sollen diese dann dort gelagert werden? Wenn Du dort allerdings einen Schießstand zum Training nutzt,ist die Sache klarer!

Wie das mit dem Führen zum Jagdgebiet aussieht, sollte vielleicht ein Jäger beantworten - da hätte selbst ich Bauschmerzen!

Merke: Immer wenn Du mit den Schußwaffen angetroffen und kontrolliert wirst, solltest Du dich von/zu einem durch das Bedürfnis definierten Ort bewegen! (Büchsenmacher, Schießstand, Jagd, Kaufinteressent etc.) Ich kann es im Augenblick nicht besser ausdrücken - der Zweck der Fahrt muss halt immer irgendwas mit dem Schießen, dem Transport zum Jagdgebiet, der Reparatur oder dem Verkauf der Waffe o.ä. zu tun haben!

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im § 13 Abs6 des waffg steht es eindeutig:

(6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html

laut meinem gespräch mit dem leiter des ordnungsamtes hier, ist es "theoretisch" sogar zulässig, daß man mit der offen umgehängten waffe durch die innenstadt zum bahnhof läuft, dort in die s-bahn einsteigt um damit zur jagd zu fahren ;-)

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laut meinem gespräch mit dem leiter des ordnungsamtes hier, ist es "theoretisch" sogar zulässig, daß man mit der offen umgehängten waffe durch die innenstadt zum bahnhof läuft, dort in die s-bahn einsteigt um damit zur jagd zu fahren ;-)

Sollte man mal machen und das ganze mit einer versteckten Kamera filmen lassen! Am Besten mit einem zweischüssigen Halbautomaten durch die Fußgängerzone!!! LOL!

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Sollte man mal machen und das ganze mit einer versteckten Kamera filmen lassen! Am Besten mit einem zweischüssigen Halbautomaten durch die Fußgängerzone!!! LOL!

lol ... nochbesser mit der .50 bmg auf dem rücken und mit kriegsbemalung und tarnzeugs ;-)

und auf dem rückweg noch dazu die erlegte sau (oder was davon über ist) auf dem rücken ;-)

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Sollte man mal machen und das ganze mit einer versteckten Kamera filmen lassen! Am Besten mit einem zweischüssigen Halbautomaten durch die Fußgängerzone!!! LOL!

Wieso das denn? :? :?:

Sowas passiert doch andauernd.

Fast jeden Tag laufen irgendwelche martialisch aufgerödelte Kids mit Weichluft-Puffen durch die Städte und Dörfer und sorgen für hektische und kostenintensive SEK-Fehleinsätze. :roll:

GRUß

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Guter Zusatz. Sonst ist es ja auch nicht transportieren, sondern führen.

jein ... dazu gabs hier ja schon mal einen thread ...

das "transportieren" ist ein sonderfall des "führens", der keinen waffenschein benötigt, dafür aber an die bedingungen "ungeladen" und "nicht zugriffsbereit" geknüft ist.

dies wird dann als "transportieren" bezeichnet, obwohl es eigentlich doch ein führen - allerings im sonderfall ist ...

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Den Vermieter wegen einem Waffentresor informieren??

.

Kann denn im Mitvertrag nichts drinstehen, was das Thema Umbauten, Belastungen der Decken, Änderungen in der Statik etc. betrifft?

Wenn das ein schwerer Tresor ist, würde ich den ohne einen Blick in die Baupläne sowieso nicht aufstellen! Woher bekomme ich aber diese Pläne? Wahrscheinlich vom Vermieter!

Anderes Beispiel: Was ist, wenn mal ein Brand ausbricht und man nicht zu Hause ist? Mein Vermieter (der im selben Haus wohnt) weiß, daß ich in der Wohnung Munition lagere. Ich glaube, die Feuerwehr würde es auch gut finden, wenn sie (u.U. vom Vermieter) im Brandfalle darüber informiert wird.

Rein faktisch hast Du ja Recht - in den vermieteten Räumen darf man tun und lassen, was man will! Es besteht keine Pflicht, daß anzuzeigen!

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An meinem Studienort schiesse ich nicht aber ich wuerde gerne meine Waffen bei mir haben, und da ja hier mein erster Wohnsitz ist hab ich doch immer einen Grund die Waffen mit hier her zu nehmen, oder nicht?

im zweifel würde ich immer sagen, daß du an deinem studienort schießen gehen willst und auch jagen willst. damit bist du auf der sicheren seite ...

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