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Quarktasche

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vor 8 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

abwarten. Was heißt denn "funktionstüchtig"?

In einem anderen Artikel war man etwas differenzierter.

Da hieß es nämlich "überwiegend Dekowaffen und wohl auch einige funktionstüchtige Waffen".

Da haben sich wohl ganz zufällig zwischen dem ganzen Deko-Plunder auch ein paar "echte Waffen" versteckt gehabt.

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Alles gut und schön, sind offenbar zweifelhafte Mitbürger, aber was genau gehen Grünröckchen und Co. Bajonette, Messer, Säbel und Degen an ?

Waren die Beschuldigten unter 18 oder habe ich sonst was verpasst ?

Mit Säbeln, Degen und Bajonetten habe ich ja nichts am Hut, aber bei uns liegen auch Dutzende von Messern, sogar solche mit Silbergriff und Wellenschliff in den Besteckschubladen - muß ich mir jetzt Sorgen machen ????

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Zitat

Alles gut und schön, sind offenbar zweifelhafte Mitbürger, aber was genau gehen Grünröckchen und Co. Bajonette, Messer, Säbel und Degen an ?

Man nimmt alles mit was irgendwie unter das WaffG fallen könnte...

Den Besteckkasten darfst du also wahrscheinlich behalten wenn deine 80 jährige Nachbarin anruft das du Kinderpornos auf dem Computer hast. Aber wahrscheinlich tritt wegen deinem registrierten Legalwaffenbesitz dann sowieso gleich das SEK dir die Tür ein und räumt dir die Bude leer.

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Am 16. August 2016 at 18:12 , Gatopardo sagte:

Alles gut und schön, sind offenbar zweifelhafte Mitbürger, aber was genau gehen Grünröckchen und Co. Bajonette, Messer, Säbel und Degen an ?

Verstoß gegen das WaffG wegen der Aufbewahrung, denn

Zitat

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

WaffVwV

 

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Habe gestern nochmal versucht herauszufinden, ob es irgendwelche Zusatzregelungen oder Einschränkungen gibt. Finde aber keine.

Auch die Wortwahl in der WaffVwV deutet eher daraufhin, dass es hier keine Ausnahmen gibt. Es wird nicht erwähnt, dass es nur in Haushalten mit Minderjährigen gelten soll und die angeführten Maßnahmen gelten als Mindestanforderung

Zitat

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

Das das ganze himmelschreiender Unsinn ist brauchen wir nicht zu diskutieren!

Die Logik, dass eine Sicherung nur für den Fall gemacht werden muss, dass Minderjährige im Haushalt sind kann aber nicht richtig sein (im Sinne der verqueren Logik des WaffG meine ich).

Sonst müsste ein kinderloser  Single-LWB seine Waffen nur zur Diebstahlsvorsorge wegschließen. Er muss aber viel mehr. Er muss die Waffe selbst dann wegschließen, wenn er alleine zuhause ist, weil er selbst als Berechtigter nur dann Umgang mit seiner eigenen Waffe haben darf, wenn dies im Zuge seines Bedürfnisses geschieht.

 

Ich wäre wirklich froh, wenn mich jemand hier in Düstertal abholen könnte und mir zeigt, dass ich das zu schwarz auslege.:help:

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Ich muss aber auch dann Verwahren wenn sowohl meine Frau und ich berechtigt sind (bei Schusswaffen). Warum sollte das bei freien Waffen anders sein und gibt es irgendeinen Kommentar oder etwas in den Verwaltungsvorschriften was Deine Meinung bestätigt?

Außerdem steht in der 36.2.1 nichts von Berechtigten. Es ist eine Verwahrungsvorschrift die nirgends eingeschränkt wird. Gegenstand A erfordert Verwahrung A, Gegenstand B erfordert Verwahrung B. Nirgends im WaffG wird die Verwahrung an die Eignung oder Berechtigung des Verwahrers geknüpft.

Edited by Zylinderbohrung
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Zitat

§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition


(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

Werden nicht explizit erwähnt, das ist aber der Absatz der auch für erlaubnisfreie Waffen gilt. :P

Wenn an der Wohnungstür ein Schloss ist und keine Kinder oder sonstwer von der Straße reinkommen können und den Säbel von der Wand klauen können. Ist dem genüge getan.

Und ansonsten heißt das ganze "Papier ist geduldig"... "Abschließbare Wandhalterungen für Blankwaffen" sind keine Katalogartikel, hier überwiegt die "normative Kraft des Faktischen" das das ganze Schwachsinn ist.

Küchenmesser über 12cm Klingenlänge sind auch vom Waffengesetz erfasst (Führverbot und so), sollen mal nen Messerblock mit Schloss suchen, und als ob irgendein Clown der diesen Schwachsinn geschrieben hat erstmal den Schlüssel Suchen geht bevor er sich Scheibe vom Brot abschneidet.

Wäre vielleicht aber ne Idee für Mannichl gewesen...das Küchenmesser auf dem Fensterbrett vom Klofenster im Vorgarten liegen lassen und so... und dann kommen Nazis zufällig vorbei und klingeln und stechen in den Bauch und so... :tease:

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Wo steht, dass das Türschloß genügt? Ich muss meine Schusswaffen schließlich auch vor Einbrechern schützen die nicht erwerbsberechtigt sind. Muss ich hier nicht dasselbe tun um zu verhindern, dass Leute mit Umgangsverbot oder Minderjährige meine Blankwaffen einfach so klauen können?

Was Du als Schwachsinn darstellst ist meiner Meinung nach so gewollt. So kann man jedem IMMER an den Karren fahren.

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Die fahren Dir auch an den Karren, wenn Du alles richtig gemacht hast. Irgend einer von deren Rechtsverdreher biegt das so hin, dass Du Immer der Dumme bist. Unabhängig davon, ob es Waffen oder ob es eine private Rentenversicherung oder sonst etwas ist, das der Staat haben möchte. Hier geht's nach dem Beamtengesetz: §1: der Staat hat immer Recht. §2: sollte der Staat einmal nicht Recht haben, tritt automatisch §1 in Kraft.

Amen!

Grüße

Gunfire

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vor 5 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Wo steht, dass das Türschloß genügt?

Irgendwo stand mal so was ähnliches - ist aber zu lange her, als daß ich mich noch daran erinnern könnte, wo das war.

Einige meiner Küchenmesser haben 20 cm +x,. die werde ich sicherlich nicht wegschließen. Und wenn ich abbilde, was ich zum Zerlegen eines Karbonadestreifens nehme, tritt man mir die Tür ein.

Leider sind viele WischiWaschi-Formulierungen wohl tatsächlich geplante Fallstricke, die für die 68er Richter gezwirbelt wurden

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