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waffensammlung-in-ottenbuettel-entdeckt


Quarktasche

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Also, Türschloß kenne ich noch von vor 2003. Kommt das bei Euch auch hin oder habt Ihr das später nochmal gehört/gelesen?

Beim Küchenmesser spielt wohl der Zweck und die Intention des Herstellers eine Rolle. Ich erinnere mich an einen Prozess, wo ein Kampfmesser ohne Altersnachweis verkauft wurde. Das war zwar stumpf, aber da es eine 1:1 Nachbildung eines britischen Stiefeldolches war, galt es als Waffe, da die Intention des Herstellers nicht Küchenmesser oder (in dem Fall) Brieföffner war.

Ich meine, aus dem Grund sind auch Hippen für die Waldarbeit O.K., Hellebarden aber Hiebwaffen.

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Am 17. August 2016 at 13:29 , Deckard sagte:

Küchenmesser über 12cm Klingenlänge sind auch vom Waffengesetz erfasst (Führverbot und so), sollen mal nen Messerblock mit Schloss suchen, und als ob irgendein Clown der diesen Schwachsinn geschrieben hat erstmal den Schlüssel Suchen geht bevor er sich Scheibe vom Brot abschneidet.

Hat ne Weile gedauert. Der Scheißdreck ist echt gut versteckt

WaffVwV 42a.2.

Auch größere feststehende Messer haben an Deliktsrelevanz gewonnen. Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, wird von ihrer pauschalen Einordnung als Waffe in Anlage 1 des WaffG abgesehen.

 

Gummiparagraph. Recht ist was der Richter draus macht.

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vor 3 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Da derartige Messer jedoch auch nützliche Gebrauchsmesser sein können, ...

Da Schußwaffen auch "Sport-Mord-Waffen" sein können, bedürfen sie einer besonderen Verwahrung

Deswegen kommt es zu einem Generalverdacht jeglicher Waffenbesitzer

hat man eben im Umkehrschluß daraus gemacht - wir haben eben "Pech gehabt"

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vor 43 Minuten, Zylinderbohrung sagte:

Deshalb ja: Recht ist was der Richter draus macht.

Und dieser wird sich, in der Mehrzahl aller Fälle, üblicherweise an dem Festhalten was schon irgendwo geschrieben steht - und wenn es eine Verwaltungsvorschrift ist, dann ist er erst mal glücklich, weil er was an der Hand hat, was bereits "amtlich" ist und nicht erst von ihm mit zusätzlichem Aufwand erarbeitet werden muß :ph34r:

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Würdest Du das anders machen? Vorher eine Scheidung, zwei Köperverletzungen, ein Autodiebstahl und jetzt kommt was mit Waffen. Durch solche Vorgaben erziehen wir die Richter dazu das zu tun was gerade gewünscht ist und nicht das was mit dem Gesetz eigentlich mal geweint war. Das WaffG ist nicht das ultra Böse. Die WaffVwV macht ein Arschloch draus!

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