greyman Posted August 16, 2016 at 09:12 AM Share Posted August 16, 2016 at 09:12 AM machen sie mit Messern weiter: 'Zombie knives' ban to come into force: http://www.bbc.com/news/uk-37080682 Gut das GB bald raus aus der EU ist, bevor das noch weiter Schule macht. Zitat Following the conviction the Metropolitan Police issued guidance about "zombie" knives: There is no specific shape or style, but they are very ornate and intended to shock In varying lengths and often with a serrated edge, the knives carry logos or words that glamorise and promote violence They can cause greater damage due to their size They are being sold as collectors' items online and in some shops Gibt also nicht einmal eindeutige Kriterien was genutzt genau verboten wird. Wohlgemerkt wird der Besitz verboten, das führen von Messern in der Öffentlichkeit ist in GB schon verboten (ohne anerkannten Grund). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted August 16, 2016 at 09:19 AM Share Posted August 16, 2016 at 09:19 AM Die Geisteskranken nehmen überhand. Und ich meine, auf beiden Seiten. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 16, 2016 at 09:40 AM Author Share Posted August 16, 2016 at 09:40 AM Bei der IWA2015 waren die Vitrinen mit grün-gelben Zombie Messern der Hit. Einige davon haben sehr elegant die max. Klingenlänge von 12cm umschifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Pickett Posted August 16, 2016 at 09:55 AM Share Posted August 16, 2016 at 09:55 AM vor 29 Minuten, Gunfire sagte: Die Geisteskranken nehmen überhand. Und ich meine, auf beiden Seiten. Wenn auf einer Insel die indigne Population nicht regelmässig durch Zuwanderung "aufgefrischt" wird, lommt es zu solchen Auswüchsen. Allerdings gibt es insbesondere in Westeuropa auch Beobachtungen daß Gruppen, die sich isoliert von der Allgemeinheit entwickeln ähnliche Symptome aufweisen. 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Copperhead Posted August 16, 2016 at 09:55 AM Share Posted August 16, 2016 at 09:55 AM Ach, kriminelle Subjekte führen solche Waffen oft mit; na zum Glück sind die jetzt verboten und alle Gangster halten sich auch artig dran. Ich frage mich was so ein "Messer" taugt bei einem Preis von £8; ausgeschnitten aus einem Kuchenblech und die Kanten etwas aufgescheuert? Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted August 16, 2016 at 10:04 AM Author Share Posted August 16, 2016 at 10:04 AM In D nicht wirklich besser: http://www.nordbayern.de/region/erlangen/erlanger-polizei-will-wertvolles-klingonenschwert-vernichten-1.3184632 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted August 16, 2016 at 10:14 AM Share Posted August 16, 2016 at 10:14 AM vor 14 Minuten, Copperhead sagte: Ich frage mich was so ein "Messer" taugt bei einem Preis von £8; ausgeschnitten aus einem Kuchenblech und die Kanten etwas aufgescheuert? Gerade die aus Gießkannenblech gefertigten Messerchen sind besonders gefährlich, weil eben nicht richtig scharf, deshalb sind Verletzungen mit so einem Blechmesser besonders übel. Ein scharfes Messer schneidet, der Schnitt ist nicht ausgefranst und das kann man nähen. Außerdem merkt man einen Schnitt mit einem richtig scharfen Messer erst mit einiger Verzögerung. Grüße Gunfire Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 16, 2016 at 12:03 PM Share Posted August 16, 2016 at 12:03 PM vor 7 Stunden, greyman sagte: Gibt also nicht einmal eindeutige Kriterien was genutzt genau verboten wird. Ja komisch, oder? Dass gerade bei Waffengesetzen immer so der Schlendrian einzieht. "Zuverlässigkeit" "sozial anerkannter Zweck" "nicht zugriffsbereit" Oder will man vielmehr durch gummiweiche Formulierungen die Möglichkeit behalten eine kreative Rechtsauslegung zu betreiben? Link to comment Share on other sites More sharing options...
WAPI Posted August 16, 2016 at 12:24 PM Share Posted August 16, 2016 at 12:24 PM vor 5 Stunden, Zylinderbohrung sagte: Ja komisch, oder? Dass gerade bei Waffengesetzen immer so der Schlendrian einzieht. In Bezug auf die Definition "zugriffsbereit" steht in der WaffVwV v.5.3.2012 wie folgt: Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 12 und 13 Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgrif-fen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit we-niger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmit-telbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne wei-tere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted August 16, 2016 at 12:34 PM Share Posted August 16, 2016 at 12:34 PM vor 7 Stunden, Gunfire sagte: Die Geisteskranken nehmen überhand. Stellen seltsamerweise sogar schon meine Enkelkinder fest und das ist schon ´ne "seltsame Generation". Link to comment Share on other sites More sharing options...
Doom Posted August 16, 2016 at 12:57 PM Share Posted August 16, 2016 at 12:57 PM Kaum sind die Zombie Messer verboten, holen die Insulaner ihre Knarren raus! http://www.dailymail.co.uk/news/article-3743062/Residents-warned-stay-indoors-armed-police-machine-guns-hunt-man-firearm-Wimbledon.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Deckard Posted August 16, 2016 at 03:37 PM Share Posted August 16, 2016 at 03:37 PM Oh nein "Messer" die wie Gartenkrallen aussehen... Das geht natürlich nicht... Zitat Wenn auf einer Insel die indigne Population nicht regelmässig durch Zuwanderung "aufgefrischt" wird, lommt es zu solchen Auswüchsen. Welche Indigene Population? Die in Tottenham? Welche Auffrischung? Die in Calais wartet? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted August 18, 2016 at 08:34 PM Share Posted August 18, 2016 at 08:34 PM Rinderwahn! Jawohl! Es ist die einzige Erklärung. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Popular Post Zylinderbohrung Posted August 19, 2016 at 05:32 AM Popular Post Share Posted August 19, 2016 at 05:32 AM Am 16.08.2016 at 14:24 , WAPI sagte: In Bezug auf die Definition "zugriffsbereit" steht in der WaffVwV v.5.3.2012 wie folgt: Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 12 und 13 Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgrif-fen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit we-niger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag gebracht werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Waffe am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmit-telbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne wei-tere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen, aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird. Du verstehst mich falsch. Ein Gesetz sollte nicht eine AWaff und eine WaffVwV brauchen um verstanden werden zu können. Es ist der Grundsatz von Gesetzen klar verständlich und eindeutig zu sein. Dazu gehört, dass man nicht Begriffe erfindet, die es in keinem anderen Gesetz gibt (wie den "sozial adäquaten Zweck" und den "sozial anerkannten Zweck") und diese Begriffe dann nicht im Gesetz erklärt. M.M.n. ist das deshalb eine himmelschreiende Sauerei, weil ein Gesetz im Parlament diskutiert und beschlossen wird. Dass WaffG wurde so beschlossen wie es ist. Hinterher geht dann ein Ministerium dran und verändert den Sinn oder fängt an Begriffe in seinem Sinne zu definieren oder erfindet Bedingungen und Voraussetzungen für Erlaubnisse, die das Gesetz nie erwähnt hatte. Siehe §19 WaffG Das Beispiel zeigt ja auch, wie man als Regierung hinterher Sachen biegen kann wie es einem passt. 4 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted August 19, 2016 at 09:26 AM Share Posted August 19, 2016 at 09:26 AM Senf dazu: http://zylinderbohrung.eu/das-waffengesetz-hasst-alte-menschen-nohatespeech-hetze-gunban 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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