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Und wenn sie endlich alle Schusswaffen verboten haben


greyman

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machen sie mit Messern weiter:

'Zombie knives' ban to come into force: http://www.bbc.com/news/uk-37080682

Gut das GB bald raus aus der EU ist, bevor das noch weiter Schule macht.

Zitat

Following the conviction the Metropolitan Police issued guidance about "zombie" knives: 

There is no specific shape or style, but they are very ornate and intended to shock

In varying lengths and often with a serrated edge, the knives carry logos or words that glamorise and promote violence

They can cause greater damage due to their size

They are being sold as collectors' items online and in some shops

Gibt also nicht einmal eindeutige Kriterien was genutzt genau verboten wird.

Wohlgemerkt wird der Besitz verboten, das führen von Messern in der Öffentlichkeit ist in GB schon verboten (ohne anerkannten Grund).

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vor 29 Minuten, Gunfire sagte:

Die Geisteskranken nehmen überhand. Und ich meine, auf beiden Seiten.

Wenn auf einer Insel die indigne Population nicht regelmässig durch Zuwanderung "aufgefrischt" wird, lommt es zu solchen Auswüchsen.
Allerdings gibt es insbesondere in Westeuropa auch Beobachtungen daß Gruppen, die sich isoliert von der Allgemeinheit entwickeln ähnliche Symptome aufweisen.
 

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vor 14 Minuten, Copperhead sagte:

Ich frage mich was so ein "Messer" taugt bei einem Preis von £8; ausgeschnitten aus einem Kuchenblech und die Kanten etwas aufgescheuert?

Gerade die aus Gießkannenblech gefertigten Messerchen sind besonders gefährlich, weil eben nicht richtig scharf, deshalb sind Verletzungen mit so einem Blechmesser besonders übel. Ein scharfes Messer schneidet, der Schnitt ist nicht ausgefranst und das kann man nähen. Außerdem merkt man einen Schnitt mit einem richtig scharfen Messer erst mit einiger Verzögerung.

Grüße

Gunfire

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vor 7 Stunden, greyman sagte:

Gibt also nicht einmal eindeutige Kriterien was genutzt genau verboten wird.

Ja komisch, oder? Dass gerade bei Waffengesetzen immer so der Schlendrian einzieht.

"Zuverlässigkeit"

"sozial anerkannter Zweck"

"nicht zugriffsbereit"

Oder will man vielmehr durch gummiweiche Formulierungen die Möglichkeit behalten eine kreative Rechtsauslegung zu betreiben?

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vor 5 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Ja komisch, oder? Dass gerade bei Waffengesetzen immer so der Schlendrian einzieht.

In Bezug auf die Definition "zugriffsbereit" steht in der WaffVwV v.5.3.2012 wie folgt:

Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 12 und 13
Nach der gewählten Definition ist eine Waffe zugriffsbereit,
wenn sie unmittelbar – also mit wenigen schnellen Handgrif-fen – in Anschlag gebracht werden kann. Als Faustformel lässt
sich sagen, dass eine Waffe zugriffsbereit ist, wenn sie mit we-niger als drei Handgriffen in unter drei Sekunden in Anschlag
gebracht werden kann. Dies ist z. B. der Fall, wenn die Waffe
am Körper in einem Holster getragen oder im PKW in unmit-telbarer, leicht zugänglicher Reichweite des Fahrers ohne wei-tere Umhüllung in der Türablage oder im nur geschlossenen,
aber nicht verschlossenen Handschuhfach mitgeführt wird.

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