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Verstoß gegen Waffengesetz: Festnahmen bei Hausdurchsuchung


Jägermeister

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Wegen des Verdachts auf einen Verstoß gegen das Waffengesetz, durchsuchten Polizisten am Mittwoch ein Anwesen in Wurzbach (Saale-Orla-Kreis). Dabei nahmen die Beamten einen 35-jährigen Verdächtigen vorläufig fest. Im Gebäude wurden laut Polizei diverse Beweismittel sichergestellt. Worum es sich dabei handelte, darüber wurden keine Angaben gemacht.

http://www.thueringen24.de/thueringen/article208277605/Verstoss-gegen-Waffengesetz-Festnahmen-bei-Hausdurchsuchung.html

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Bei der Durchsuchung eines Anwesens in Weitisberga bei Wurzbach (Saale-Orla-Kreis) hat die Polizei mehrere Hieb- und Stichwaffen sichergestellt. Keine Schußwaffen entdeckt!

Zu einem groß angelegten Polizeieinsatz kam es am ­Mittwoch in Weitisberga (Saale-Orla-Kreis). Den ganzen Tag über wurde ein­ ­Anwesen nach Waffen durchsucht. Doch der große Fund blieb ­offenbar aus.

http://www.otz.de/startseite/detail/-/specific/Polizei-nach-Razzia-bei-Wurzbach-Keine-Schusswaffen-entdeckt-1314832714

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vor 10 Stunden, Gunfire sagte:

Das war wohl der berühmte Schuß in den Ofen!

Nö, der ist dran. Es sei denn, die waren in einem verschlossenen Behältnis oder Schrank oder an der Wand verschraubt, was wohl bei 99% der Eigentümer von Hieb- und Stichwaffen nicht der Fall sein dürfte.

WaffVwV

Zitat

36.2.1 Als Mindeststandard für die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Gegenständen, die den Waffenbegriff des Gesetzes erfüllen (also z.B. Druckluftwaffen für Sportschützen), reicht ein festes verschlossenes Behältnis oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen.

Schlimm ist, dass Otto Normal immer mehr denkt Hieb- und Stoßwaffen seien illegal. Warum werden die sonst beschlagnahmt?

Edited by Zylinderbohrung
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" oder eine vergleichbare Sicherung wie z.B. die Sicherung von Blankwaffen an der Wand durch aufschraubbare oder gleichwertig gesicherte (abschließbare) Wandhalterungen."

Ganz ehrlich? Den haben Sie in das nicht vorhandene Gehirn geschissen! Die Hausfrau/mann hat ungehinderten Zugriff auf den ungesicherten Messerblock von Zwilling mit einem rattenscharfen Fleischermesser und das uralt Bajonett vom Uropa Adolf soll mit Dübel und Schraube gesichert an der Wand hängen. Gaga..... :blink:

 

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vor 1 Stunde, Zylinderbohrung sagte:

Schlimm ist, dass Otto Normal immer mehr denkt Hieb- und Stoßwaffen seien illegal. Warum werden die sonst beschlagnahmt?

Damit wird die nächste Verbotsorgie eingeleitet, Ottonormalbürger merkt nicht, dass bis zum erlassen des Gesetzes die Dinger frei ab 18 waren. Den Zusammenhang zwischen Beschlagnahme  und erlassen des Gesetzes danach können die meisten nicht herstellen. Dazu hat Harz IV TV schon zu gut funktioniert.

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vor 9 Stunden, Greenhawker sagte:

Damit wird die nächste Verbotsorgie eingeleitet, Ottonormalbürger merkt nicht, dass bis zum erlassen des Gesetzes die Dinger frei ab 18 waren.

Und heute noch sind, oder hab ich da was verpennt ?,
Lediglich deren Aufbewahrung "frei zugänglich" wurde reguliert.
Ich möchte nicht. dass einer meiner Enkel plötzlich mit einem Katana " Opa guck mal" rumfuchtelt.
Messer Schere, Gabel, Licht..... alle schon vergessen ?

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vor 8 Stunden, Pickett sagte:

Ich möchte nicht. dass einer meiner Enkel plötzlich mit einem Katana " Opa guck mal" rumfuchtelt.
Messer Schere, Gabel, Licht..... alle schon vergessen ?

Nö, denn das war Erziehungssache, nicht Aufgabe des Staates !

Das galt im Übrigen auch für die Waffen, die in nahezu jedem ländlichen Haushalt selbstverständlich waren.

Im Übrigen: Sind  Deine Haushaltsmesser auch vor den Enkeln gesichert - oder sorgst Du einfach durch Erziehung dafür, daß sie die Finger davon lassen ?

 

GP

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