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Mainzer FDP-Politiker Tobias Huch muss weiter auf eine Waffe verzichten


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MAINZ - Der Unternehmer und FDP-Politiker Tobias Huch will sich eine Waffe anschaffen. Doch die Stadt Mainz verbietet ihm das. Dabei blieb es auch, nachdem der Rechtsausschuss am Dienstag über Huchs Einspruch gegen die Entscheidung des Ordnungsamts verhandelte.

http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/mainz/nachrichten-mainz/mainzer-fdp-politiker-tobias-huch-muss-weiter-auf-eine-waffe-verzichten_17388697.htm

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Mainzer FDP-Politiker Tobias Huch muss weiter auf eine Waffe verzichten
Von Heiko Beckert

MAINZ - Der Unternehmer und FDP-Politiker Tobias Huch will sich eine Waffe anschaffen. Doch die Stadt Mainz verbietet ihm das. Dabei blieb es auch, nachdem der Rechtsausschuss am Dienstag über Huchs Einspruch gegen die Entscheidung des Ordnungsamts verhandelte.

Nach Morddrohungen meidet Huch Orte, an denen er vermutet werden könnte und trift sich daher an ungewöhnlichen.

Huch sieht sich wegen seines Engagements gegen Salafismus, Islamismus und die Unterdrückung von Kurden und Jesiden bedroht. Via Bildzeitung, Twitter und Facebook hatte der 35-Jährige in diesem Juni öffentlich gemacht, dass es eine Morddrohung der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) gegen ihn gebe.

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Während der Sitzung des Stadtrechtsausschusses am Dienstagmorgen zeigt er einen Stapel Papiere vor. Das seien nur weitere Drohungen aus der jüngsten Zeit, lässt er den Ausschussvorsitzenden Rolf Merk wissen. Darüber hinaus erzählt er von versuchten Übergriffen, die gerade noch hätten verhindert werden können. Vor allem IS macht er für all das verantwortlich. Zwar werde er bei öffentlichen Auftritten von Personenschützern abgesichert, doch damit wolle er sich nicht zufriedengeben: Er möchte eine Waffe tragen.

Nicht die nötige "Zuverlässigkeit" für Waffenbesitz laut Gesetz

Bereits im Oktober 2014 beantragte Huch den Waffenschein. Doch das ist in Deutschland kein Selbstläufer. Die Waffenbehörde nahm routinemäßig Ermittlungen zur Person des FDP-Politikers auf und fand in Huchs Vergangenheit einen Grund, die waffenrechtliche Erlaubnis zu verweigern: Im Mai 2012 war er als einstiger Mitgeschäftsführer eines IT-Unternehmens vom Landgericht Koblenz rechtskräftig wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die Bewährungsstrafe lag bei einem Jahr und drei Monaten. Das Waffengesetz sieht in Paragraf 5 vor, dass Personen nicht über die nötige „Zuverlässigkeit“ für den Waffenbesitz verfügen, wenn sie „wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr“ rechtskräftig verurteilt sind. Daran scheitere der Wunsch nach einer Waffe, machte Merk deutlich: „Wir können uns nicht über das Gesetz hinwegsetzen.“

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Der ganze Artikel ist Kappes!
Nicht die Stadt Mainz verbietet da was, sondert weigert sich eine "Ausnahme zum Verbotsvorbehalt zum Waffenbesitz zu genehmigen, denn grundsätzlich sind alle Erlaubnisse dafür Ausnahmen, Jäger Sammler Sportschützen wissen ein Lied davon zu singen. Daß der Betroffene das "etwas anders" sieht, ist sein Problem.

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Auch wenn ich die vielen eingebauten Verhinderungsgründe im Waffengesetz (z.B. "irgendwelche" Vorstrafen die nichts mit Gewalt und Waffen zu tun haben)  Schaixe finde, trifft es hier mit einem (FDP-) Politiker genau den richtigen.

Ein bisschen Schadenfreude habe ich da schon...

Ist schon doof, wenn einen der Bumerang selber trifft.

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Also wenn ich schon Morddrohungen bekommen würde, und sowieso schon vorbestraft wäre oder es sowieso eh egal wäre..... dann würd ich es mal doch mit der "schwarzen WBK" versuchen..

Da ja alles "aktenkundig" ist, wäre das ja selbst wenn es rauskommt schon fast ein "Freifahrtschein" vor Gericht....

"Tut mir ja alles sehr leid Herr Richter, aber ging leider nicht anders... Das Recht auf Leben steht ja über dem WaffG ich hatte sonst leider keine Möglichkeit mehr"

"Das macht man aber nicht... 2 1/2 Monate auf Bewährung bzw. Geldstrafe an den Tierschutzverein" :tease:

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Bis 2003 war die Welt auch nicht unsicherer, nur weil man da als unzuverlässig galt, wenn man Verstöße gegen WaffG, SprengG, KWKG (das hieß damals noch so) oder Jagdrecht begangen hatte. Neben den schon erwähnten Gewalttaten und Drogensucht. Nach dem Arschloch in Erfurt drehte dann plötzlich alles frei und die unsäglichen Verschärfungen bezgl. der Zuverlässigkeit wurden aufgenommen.

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