Glockologe Posted October 27, 2016 at 01:14 PM Share Posted October 27, 2016 at 01:14 PM Falls hier noch Österreicher mitlesen: ACHTUNG: eine Änderung des österreichischen Waffengesetzes befindet sich in Begutachtung und Bürger können noch Stellung dazu nehmen. Jede Stellungnahme dazu zählt - besonders kritisch sind folgende Punkte: Kaliberbeschränkung auf 9mm bei Waffenpässen für Polizisten kein Anspruch auf WP für Justizwachbeamten kein Erwerb von Treibladungspulver für Wiederlader die weder in einem Verein Mitglied oder Inhaber einer Jagdkarte sind keine Regelung für den Erwerb von Waffenpässen oder Regelungen zum Führen von Kat. B Waffen für Jäger Hier findet ihr die geplanten Änderungen und die bereits eingelangten Stellungnahmen. Damit eine Stellungnahme veröffentlicht wird, muss der Verfasser in seiner Stellungnahme ausdrücklich erwähnen, das die Veröffentlichung erlaubt ist.https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/ME/ME_00239/index.shtmlStellungnahmen bitte sachlich halten und per Email an bmi-v-1@bmi.gv.at[/b] und begutachtunsverfahren@parlament.gv.at schicken - die Begutachtungsfrist endet am 2. November. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Immerbadisch Posted October 27, 2016 at 03:58 PM Share Posted October 27, 2016 at 03:58 PM Ist u.a. der folgende Punkt vielleicht schon ein "Vorgeschmäckle" auf das, was von der EU langsam durchsickert an unsinnigen Verschärfungen insbesondere in der Halbautomatengeschichte??? vor 2 Stunden, Glockologe sagte: keine Regelung für den Erwerb von Waffenpässen oder Regelungen zum Führen von Kat. B Waffen für Jäger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zylinderbohrung Posted October 27, 2016 at 04:07 PM Share Posted October 27, 2016 at 04:07 PM Ich glaube Waffenpass ist unser Waffenschein. Es geht also um`s Führen, nicht um`s Besitzen. Glockologe? 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted October 27, 2016 at 05:10 PM Author Share Posted October 27, 2016 at 05:10 PM Korrekt. Die verrückte Sache ist ja, daß das Gesetz die Vergabe dieses Dokuments an Jäger hergeben würde, da es nicht nur in Sachen KW für Nachsuche, sondern auch zum jagdlichen Führen einer HA LW nötig ist. In der Reakität wird es aber kaum mehr bewilligt. Auch für Polizisten, Justizwachebeamte, Juweliere, Rechtsanwälte, etc war der Erhalt bis vor Kurzem eine reine Formalität. Für Polizisten will man das jetzt per Gesetz reparieren, der Rest schaut durch die Finger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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