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Wer darf an die Vereinswaffen ran?


erik_fridjoffson

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Zitat

Wieso im Prinzip ist es ja auch richtig so... es ist ja eine Vereinswbk. Wenn die persönliche Zuverlässigkeit auf dem Spiel steht bindet sich doch keiner eine Vereinswbk ans Bein.

Wäre niemand persönlich verantwortlich, wäre die Vereins WBK die Handelserlaubnis XXL-Schwarz. Selbstverständlich heißt die verantwortliche eingetragene Person nicht nur so, sondern trägt persönlich die Verantwortung.

Zitat

Gerade weil auf die Waffen nunmal mehrere Zugriff haben. Nehmen wir mal den Fall von einem mittleren Schützenverein mit 20-30 Aufsichten die dann "alle" auf der WBK eingetragen sind weil sie ja Zugriff auf die Waffen haben müssen. (Da will ich dann auch mal die Behörde sehen die da dann 20-30 Aufsichten mit einträgt)

Erstmal verstehe ich nicht, warum die Vereine die ich kenne mit 3 eingetragenen Verantwortlichen auskommen. Mit denen muss man sich halt absprechen, wenn man eine Vereinswaffe will.   Aber ja, wenn die alle Zugriff haben sollen, müssen die alle eingetragen sein.

 

Wie geht das überhaupt technisch? Habt Ihr 30 Schlüssel?

 

Zitat

Was machst du dann wenn da einer mal Mist baut? Wie willst du das dann nachweisen?

Du meinst, wenn 20 auf der WBK stehen und einer Mist baut, kann man den nicht ermitteln? Wahrscheinlich. Aber wenn 2 auf der WBK stehen und 30 andere Zugriff haben, packt sich der Staatsanwalt erstmal die zwei die auf der WBK stehen.

 

Zitat

Ich sehe das so, wenn die zuständige Behörde zufrieden ist braucht man das im Verein auch nicht diskutieren. 

Das sollte Ihr dringend diskutieren. Der nette Herr Müller vom Ordnungsamt hat nämlich im Falle des Waffenverlustes oder eines Unfalles gar nichts mit Euch zu tun. Das geht an die Staatsanwaltschaft. Und den Richter wird es auch kaum interessieren.

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Am 2.11.2016 at 13:42 , Zylinderbohrung sagte:

Wäre niemand persönlich verantwortlich, wäre die Vereins WBK die Handelserlaubnis XXL-Schwarz. Selbstverständlich heißt die verantwortliche eingetragene Person nicht nur so, sondern trägt persönlich die Verantwortung.

Bei einer Handelserlaubnis braucht man kein Bedürfniss, bei einer Vereinswbk muss bei Erwerb ein Bedürfniss nachgewiesen werden.

Erstmal verstehe ich nicht, warum die Vereine die ich kenne mit 3 eingetragenen Verantwortlichen auskommen. Mit denen muss man sich halt absprechen, wenn man eine Vereinswaffe will.   Aber ja, wenn die alle Zugriff haben sollen, müssen die alle eingetragen sein.

Sehe ich nicht so wenn das Amt  ohnehin nur eine Person stellvertretend einträgt.

Wie geht das überhaupt technisch? Habt Ihr 30 Schlüssel?

Ja haben wir. Wir haben auch 3-4 Trainingstage die Woche und es sind eigentlich immernoch zuwenig Aufsichten. Wie bitte sollen da die Person die auf der WBK steht immer da sein? Geht ja gar nicht.

Du meinst, wenn 20 auf der WBK stehen und einer Mist baut, kann man den nicht ermitteln? Wahrscheinlich. Aber wenn 2 auf der WBK stehen und 30 andere Zugriff haben, packt sich der Staatsanwalt erstmal die zwei die auf der WBK stehen.

Auch hier bin ich anderer Meinung. Es geht hier schließlich um Vereinseigentum und nicht um persönliches Eigentum. Theoretisch hätten dann ja nur die 1-3 eingetragenen Personen Zugriff auf das Vereinseigentum und könnten ja selbst entscheiden wer eine Waffe bekommt und wer nicht, da sie ja die Volle Verantwortung dafür tragen. Sry aber das ergibt für mich so absolut keinen Sinn. Da wäre es ja theoretisch sogar möglich mit der WBK seine eigenen Waffen darauf zu packen weil ja eh kein anderer Zugriff darauf haben darf.

Das sollte Ihr dringend diskutieren. Der nette Herr Müller vom Ordnungsamt hat nämlich im Falle des Waffenverlustes oder eines Unfalles gar nichts mit Euch zu tun. Das geht an die Staatsanwaltschaft. Und den Richter wird es auch kaum interessieren.

In erster Linie ist es ja das Ordnungsamt das die Zuverlässigkeit anzweifelt oder eben die Waffen einzieht. Was auch schwierig wird wenn das Konzept der Lagerung u.s.w. so genehmigt war.

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vor 4 Stunden, Zylinderbohrung sagte:

Ich kann jetzt nur für den DSB reden: "Verantwortliche Aufsicht beim Schützen" bedarf der Sachkunde und des Kurses dazu. Das hat mit der Sportordnung zu tun. Die Befähigung der verantwortlichen Aufsicht beim Schützen kann verfallen, wenn sich die Sportordnung ändert oder das WaffG, das liegt im Ermessen des Verbandes. Also auch dann, wenn Deine WBK wegen Unzuverlässigkeit eingezogen wird, berührt das nicht Deine Befähigung zur verantwortlichen Aufsicht beim Schützen.

Also Bssb Lehrgang. WBK Pflicht für Aufsicht bei scharfen Waffen. Ohne WBK nur Lupi.

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Koll. Zylinderbohrung hat absolut ALLES dazu Notwendige schön ausgeführt, es ist nicht nötig, das nochmals mit anderen Worten zu wiederholen.

Den Anderen wünsche ich einfach aus Kameradschaftlichkeit, daß ihnen, bzw. den Verantwortlichen ihres Vereins niemals ein Problem mit Vereinswaffen widerfährt, sonst sind sie nämlich ganz erbärmlich im A....  !

EIN letztes Wort zum Abschluß:

Es wäre unnötig, Verantwortliche einzutragen - wenn man nicht staatlicherseits im Fall der Fälle wissen möchte, wer zur Verantwortung zu ziehen IST !

GP

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In unserem Verein haben wir einen Tresorraum, in dem unsere Vereinswaffen und ein paar von Vereinsmitgliedern gelagert sind. Innerhalb dieses Raumes ist auch noch ein abgeschlossener Raum für TLP, zu dem aber nur zwei Personen eine Berechtigung haben.

Wir haben 16 Aufsichtspersonen, wobei jedoch nur insges. 4 Personen Zutritt zu den Vereinswaffen haben und diese an Vereinsmitglieder - i.d.R. Anfänger - ausgeben, oder wenn Wettkämpfe außerhalb des Vereins bestritten werden müssen. Dann gehen die Waffen mit entsprechendem Leihschein und Kopie der WBK raus.

 

All dies ist mit dem zuständigen Polizeipräsidium so abgesprochen und funktioniert seit Jahren.

 

Im Prinzip gibt es bei uns auch keine Ausgabe von Waffen an Gastschützen. Es sei denn es handelt sich um einen Interessenten, der bei uns Mitglied werden möchte. Dann aber auch erst nach dem zweiten oder dritten Besuch und dann allenfalls KK-Sportpistole und natürlich unter persönlicher Aufsicht.

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vor 4 Stunden, WAPI sagte:

In unserem Verein haben wir einen Tresorraum, in dem unsere Vereinswaffen und ein paar von Vereinsmitgliedern gelagert sind. Innerhalb dieses Raumes ist auch noch ein abgeschlossener Raum für TLP, zu dem aber nur zwei Personen eine Berechtigung haben.

Ist Euer Vereinsheim bewohnt?

Oder lagert Ihr Waffen in einem unbewohnten Haus?

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