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Zeuge einer tödlichen Schießerei erhält keine Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung


Jägermeister

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Zitat

Das LSG Stuttgart hat entschieden, dass ein bei einer Schießerei lediglich anwesender Passant – ohne Hilfe zu leisten – keine Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhält.

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?cmsuri=/juris/de/nachrichten/zeigenachricht.jsp&feed=juna&wt_mc=rss.juna&nid=jnachr-JUNA161102366

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aaach weißt, Zivilcourage geht in diesem Land doch immer nur nach hinten los. Wer alles richtig macht, wird nur erschlagen (die Nachkommen dürfen dann für Beerdigung aufkommen und stehen vor einem Scherbenhaufen, siehe C. Brunner)

 

Mit fällt zu diesem Staat einiges ein, aber das darf ich nicht laut sagen, sonst werd ich kahanekziert.

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vor 6 Stunden, Medizinmann sagte:

Naja....ptbs durch Anwesenheit.....hm schwierig.

Warum nicht? Es soll deutsche Soldaten geben, die das aus dem reinen Lageraufenthalt in Kunduz mitgebracht haben. Es gibt auch Leute, die verarbeiten es nicht, wenn sie sehen, wie sich jemand vor ihren Augen umbringt. Oder verunfallt.

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Zustimmung. 

Ich hab den Beruf, den ich studiert hab, geschmissen, weil es mir zu nahe ging und ich früh genug gemerkt habe, daß ich damit nicht klar komme. (Neuropsychologie, d.h. Reha von schwerst Hirnverletzten)

Ich würd das jetzt nicht Trauma nennen, aber ich kann mir durchaus vorstellen, dass jemand bei heftigsten Ereignissen traumatisiert drauf reagiert.

Im übrigen sind die Sozialgerichte angewiesen, Klagen bezüglich Rentenversicherung wann immer möglich abzuweisen.

 

 

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vor 1 Minute, skout sagte:

Korrekte Entscheidung, dabeistehen und zuschauen rechtfertigt den Antrag keinesfalls. Dann müssten im Umkehrschluss auch sämtliche Augenzeugen von sonstigen Ereignissen ein Anspruchsrecht bekommen.

Formal wohl korrekte Entscheidung

Und ich  finde sie auch völlig o.k. - Wwie skout schon sagte - wo fängt es an, wo hört es auf.

Ich (incl. meiner Kinder) könnte(n) dann nachträglich auch noch so etwas beantragen, weil uns beim Spazierengehen jemand aus 12 m Hohe vor die Füße gefallen ist nachdem er vorher ein Autodach zerdellt hatte (ein sehr ("unschönes" Geräusch); weil ich eine 14jährige aus unserem Angelteich verjagt hatte, die dann am nächsten Tag bei uns auf dem Sektionstisch lag (überfahren worden); usw.. 

Wie hält der Antragsteller eigentlich die täglichen Nachrichten und die Filme aus unserem "Brutalo-Fernsehen" aus?

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vor 35 Minuten, skout sagte:

Korrekte Entscheidung, dabeistehen und zuschauen rechtfertigt den Antrag keinesfalls. Dann müssten im Umkehrschluss auch sämtliche Augenzeugen von sonstigen Ereignissen ein Anspruchsrecht bekommen.

Die Aussage des Betroffenen beinhaltet ja aktive Teilhabe am Geschehen. Dies kann entweder bestätigt werden oder nicht.

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http://www.spiegel.de/lebenundlernen/schule/klage-eines-lehrers-richter-werten-amoklauf-als-vergeltungsangriff-a-658173.html

Klage eines LehrersRichter werten Amoklauf als "Vergeltungsangriff"

Kann man einen Dienstunfall erleiden, wenn man nicht im Dienst ist? Ja, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Geklagt hatte ein Lehrer, der einen Amoklauf überlebte, weil er grippekrank zu Hause war. Er kann jetzt auf ein Unfallruhegehalt hoffen, das endgültige Urteil steht noch aus

 es kommt halt immer darauf an! Worauf? auf die näheren Umstände!

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