GunBoard.de Posted November 15, 2016 at 04:25 PM Share Posted November 15, 2016 at 04:25 PM Eine sehr lange Wartezeit geht nun zu Ende. Nach dem Urteil, dass das Nutzen bestimmter Halbautomaten für die Jäger nicht mehr zuließ, kam nun die lang herbeigewünschte Novelle des Jagdrechts. Diese wurde endlich am 09.11.2016 veröffentlicht und gilt ab dem 10.11.16. Ab diesem Datum dürfen nun wieder die Halbautomaten mit wechselbarem Magazin eingesetzt sowie erworben werden. Viele Behörden tragen aber noch keine betroffenen Halbautomaten in die WBK ein. Wieso? Auch wenn das Gesetz bereits gültig ist, warten einige Behörden noch auf die Durchführungsbestimmungen aus dem Ministerium zum neuen Jagdrecht. Diese dürfte zeitnah (spätestens 2 Wochen nach Gültigkeit des Gesetzes) eintreffen und ab dann gehen auch in den restlichen Behörden wieder die Eintragungen. Für die Betroffenen: DURCHHALTEN! Wir sehen schon das Licht am Ende des Tunnels. Weiterlesen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gunfire Posted November 15, 2016 at 06:12 PM Share Posted November 15, 2016 at 06:12 PM vor 1 Stunde, GunBoard.de sagte: Auch wenn das Gesetz bereits gültig ist, warten einige Behörden noch auf die Durchführungsbestimmungen aus dem Ministerium zum neuen Jagdrecht. Komisch. Wenn es um's Verbieten geht, warten sie doch auch nicht auf die Durchführungsbestimmungen. Da geht das doch Ratz-Fatz. Grüße Gunfire 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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