Jump to content

#Jagdrecht: Wieso tragen manche Behörden noch keine betroffenen Halbautomaten ein?


GunBoard.de

Recommended Posts

Eine sehr lange Wartezeit geht nun zu Ende.

Nach dem Urteil, dass das Nutzen bestimmter Halbautomaten für die Jäger nicht mehr zuließ, kam nun die lang herbeigewünschte Novelle des Jagdrechts. Diese wurde endlich am 09.11.2016 veröffentlicht und gilt ab dem 10.11.16.

Ab diesem Datum dürfen nun wieder die Halbautomaten mit wechselbarem Magazin eingesetzt sowie erworben werden.

Viele Behörden tragen aber noch keine betroffenen Halbautomaten in die WBK ein. Wieso?

Auch wenn das Gesetz bereits gültig ist, warten einige Behörden noch auf die Durchführungsbestimmungen aus dem Ministerium zum neuen Jagdrecht. Diese dürfte zeitnah (spätestens 2 Wochen nach Gültigkeit des Gesetzes) eintreffen und ab dann gehen auch in den restlichen Behörden wieder die Eintragungen.

Für die Betroffenen: DURCHHALTEN! Wir sehen schon das Licht am Ende des Tunnels.

Weiterlesen

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde, GunBoard.de sagte:

Auch wenn das Gesetz bereits gültig ist, warten einige Behörden noch auf die Durchführungsbestimmungen aus dem Ministerium zum neuen Jagdrecht.

Komisch. Wenn es um's Verbieten geht, warten sie doch auch nicht auf die Durchführungsbestimmungen. Da geht das doch Ratz-Fatz.

Grüße

Gunfire

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)