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Ein Schuft, wer böses denkt?


rajede

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Die Entscheidung des BVerwG v. 07.03.2016 zu Halbautomaten auf der Jagd hatte ich bereits auf unserer Hauspostille unter dem Titel Ideologie frißt Hirn verrissen. Der Gesetzgeber hat verblüffend schnell reagiert und das Bundejagdgesetz „repariert“.

Das Gesetz wurde am 08. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 23. September hat der Bundesrat zugestimmt. Im Bundesgesetzblatt wurde es erst am 09. November 2016 verkündet, so daß es am 10. November 2016 in Kraft trat.

Für die anstehenden Drückjagden hat sich ein Mandant einen Halbautomaten zugelegt. Die Waffenbehörde hat die Eintragung der Waffe in die WBK mit Schreiben vom 07.11.2016 – drei Tage vor dem förmlichen Inkrafttreten des Gesetzes – verweigert:

Ihrem Mandanten wurden waffenrechtliche Erlaubnisse erteilt, da er das Bedürfnis als Jäger nachgewiesen hat. Mit Urteil vom 07.03.2016, Aktenzeichen BVerwG 6 C 60.14 hat das Bundesverwaltungsgericht, festgestellt, dass Jäger kein berechtigtes Interesse zum Besitz halbautomatischer Langwaffen haben, die aufgrund der baulichen Beschaffenheit der Waffe die Verwendung eines größeren Patronenmagazins von mehr als zwei Patronen zulassen, da diese einem generellen gesetzlichen Erwerbs- und Besitzverbot für jagdliche Zwecke unterliegen.

Ich habe da ein Wort für: Eklig! Ideologie frißt Hirn.

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